steffen52 hat geschrieben: Es geht ja um den Bodenrichtwert und die ortsübliche Vergleichsmiete.
Diese beiden Werte werden willkürlich und zu hoch angesetzt. Darum kommt man nicht mehr zu zahlen, aber es geht um die Höhe.
Gruß steffen52
"Willkürlich?" Das stimmt so nicht, lieber Steffen.
Der Bodenrichtwert, wird durch den Gutachterausschuss des jeweiligen Stadt- oder Landkreises, anhand der Verkäufe des Vorjahres ermittelt. Dabei wird das "gewogene Mittel" als Ausgangsbodenpreis durch den Gutachterausschuss, der ja die Kaufpreissammlung vom Katasteramt erhält, fest gelegt.
Sicherlich wisst Ihr, dass in Deutschland, der Verkaufspreis jedes Verkaufsfalles von Grund und Boden (ob mit oder Bebauung), durch den amtierenden Notar, an das Katasteramt zu melden ist. So wird der Durchschnitt ermittelt.
"Gewogenes Mittel" bedeutet, dass Ausreißer noch oben oder nach unten, aus dieser Bewertung heraus fallen. Ausreißer sind z.B. dann, wenn Papa und Mama ihr Grundstück an eines der Kinder zu einem Spottpreis verkaufen. Oftmals lassen sie sich noch ein Wohnrecht eintragen, welches ebenfalls finanziell determiniert werden muss.
Ausreißer nach oben gibt es eher wenige aber auch das kommt, aus unterschiedlichen Gründen, vor.
Alle Gemeinden in Deutschland dürften nun einen Mietspiegel besitzen.
Ich persönlich gebe darauf aber nicht allzu viel, weil kein Vermieter verpflichtet ist, seine Mieteinnahmen offen zu legen. Der jeweilige Steuerberater dieser Vermieter macht aber die entsprechenden Berechnungen in der Einkommenssteuer, die aber erst über ein Jahr später an das zuständige FA zu reichen sind.
Hat aber ein Mieter, seit 3 Monaten die geforderte Miete gezahlt, hat er diese Miete auch anerkannt. Das trifft auf Wohnimmobilien zu, bei denen es keine Erstvermietung gewesen ist.
Eine Erstvermietung, also bei Neubauten, wird der Mietspiegel bei privater Vermietung, nicht gesetzlich verlangt.
Somit kann der Vermieter die Miete so hoch ansetzen, wie er will und die Wohnung, Haus oder was auch immer, auf dem Markt einen Mieter findet.
Ich bin nun seit 15 / 16 Jahren Mitglied im Gutachterausschuss meines Landkreises. Dort bin ich übrigens der einzige Makler (obwohl ich auch Gutachter bin). Alle anderen sind reine Gutachter, Mitarbeiter im Katasteramt (der / die Chef-in des Katasteramtes ist auch der / die Vorsitzende des Gutachterausschusses) und Mitarbeiter des Finanzamtes.
Am 27. Januar fand unsere Bodenrichtwertsitzung statt.
Ich habe eine Rede gehalten um die Bodenrichtwerte zu drücken, da seit Beginn des Krieges und der daraus folgenden erhöhten Zinssteigerung, der Immobilienmarkt um gut 25 % eingebrochen ist.
Die Vorsitzende des GA sagte darauf hin, "dass der Gutachterausschuss nicht dazu da ist, den Markt zu beeinflussen, sondern ihn zu interpretieren."
Nun gab es 2022 zwar 1/4 weniger Verkäufe aber die Preise waren und sind recht stabil und sind teilweise gar gestiegen. So haben sich die Bodenpreise für 2023 nicht verringert, sondern leicht erhöht.
Ich bin damit nicht zufrieden und meiner Meinung nach ging das am Markt vorbei, aber so ist es nun mal.
Freundlichst
Die größten Vorteile im Leben überhaupt wie in der Gesellschaft hat ein gebildeter Soldat. J. W. v. Goethe
Das Gesetz ändert sich, die Gesinnung nicht.