Caroline Kuhn und Franziska Schmitt sollen wegen Containerns bestraft werden. Jetzt ziehen sie vor das Bundesverfassungsgericht.
taz: Frau Kuhn und Frau Schmitt, Sie sind wegen Containerns verurteilt worden, also weil sie noch essbare Lebensmittel aus dem Müll eines Supermarkts herausgefischt haben. Jetzt wollen Sie vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Urteil vorgehen. Aber ist die Sache verfassungsrechtlich nicht eindeutig? Artikel 14 des Grundgesetzes garantiert schließlich das Recht auf Eigentum. Und die Lebensmittel in der Mülltonne eines Supermarkts sind nun mal Eigentum des Supermarkts.
Franziska Schmitt: Natürlich ist der Schutz des Eigentums wichtig. Die Frage ist nur, wie weit dieser Schutz geht. Es gibt nämlich im Grundgesetz auch noch den Artikel 20a, der einen Schutz der Lebensgrundlagen vorsieht. Und da fragen wir uns schon, ob ein Interesse, das eigene Eigentum zu vernichten, noch zu rechtfertigen ist – wenn es unser aller Lebensgrundlagen betrifft. Das ist ein Spannungsverhältnis, über das wir diskutieren müssen.
Caroline Kuhn: Artikel 14 besagt übrigens auch, dass Eigentum verpflichtet. Und unserer Meinung nach verpflichtet es eben auch zum Ressourcenschutz.
Das Interview, in dem ich den beiden Frauen nur zustimmen kann, geht hier weiter.
https://taz.de/Containerinnen-ueber-Konsum/!5636699/
Eigentlich traurig, dass Unternehmen nicht einfach diese noch essbaren Lebensmittel den notleidenden Menschen zur Verfügung stellen. Viele kleine Firmen ( wie Bäcker ) machen das doch auch schon länger und freiwillig?