
Das Problem ist recht einfach: Wer in Verträgen die Jahreszahl nicht vierstellig, sondern nur zweistellig schreibt, öffnet einer möglichen Manipulation Tür und Tor: Betrüger könnten (insbesondere bei handgeschriebenen Datumsangaben) die zweistellige Jahreszahl um eine beliebige zweistellige Zahl ergänzen.
Das kann durchaus ernste Folgen haben: Hat man beispielsweise einen Fernseher auf Pump gekauft oder einen Vertrag beim Fitnesstudio abgeschlossen, könnte ein betrügerischer Anbieter die “20” mit einer “18” ergänzen – und somit viel Geld nachfordern, da der Vertrag vermeintlich ja schon viel länger läuft. Umgekehrt könnte man auch einen Scheck nachdatieren und somit das Geld auch nach Ablauf einer Frist noch eintreiben.
Dieses Problem gibt es nur einmal im Jahrhundert: In diesem Säkulum ist es eben genau 2020, im letzten war es 1919 und im nächsten wird es 2121 sein. Auf Nummer sicher ist man also nur, wenn man die Jahrszahl immer vierstellig schreibt – und eine Kopie direkt nach der Unterzeichnung anfordert. In den USA wurden jetzt schon erste Betrugsfälle mit der 2020-Masche bekannt.
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