Augsburg – In seiner Wohnungsanzeige machte ein Vermieter (81) aus Augsburg klar, dass er keine Ausländer mehr in seinem Haus wolle. Dies brachte ihn vor Gericht. Jetzt muss der Wohnungseigentümer wegen Diskriminierung 1000 Euro Entschädigung an einen aus Afrika stammenden Mietinteressenten zahlen!
Das Amtsgericht Augsburg entschied am Dienstag außerdem, dass der Vermieter nicht noch einmal ein Inserat mit einer Formulierung aufgeben dürfe, wonach er nur „an Deutsche“ vermiete. Ansonsten droht dem Eigentümer ein hohes Ordnungsgeld.
Der Mietinteressent hatte in dem Prozess berichtet, dass bereits das erste Telefonat von dem Vermieter beendet wurde, als klar war, dass er einen Migrationshintergrund habe. Der Wohnungseigentümer hatte eingeräumt, dass er nur an deutsche Staatsangehörige vermieten wolle.
Der 81-Jährige begründete dies damit, dass er in seinem Haus einmal Ärger mit einem angeblich türkischen Drogendealer gehabt habe.
Das Gericht gab damit der Klage des aus Burkina Faso stammenden Interessenten vollständig statt. „Diese offene Benachteiligung von Ausländern ist schlichtweg nicht hinnehmbar“, sagte Richter Andreas Roth (Az: 20 C 2566/19).
AZ