Dublin-Verordnung - was ist das?

Themen welche die EU betreffen.

Dublin-Verordnung - was ist das?

Beitragvon pentium » 30. Oktober 2015, 15:36

Mit Hilfe des Focus erklären wir mal die Dublin-Verordnung

Dublin-Verordnung - was ist das?

Die Dublin-Verordnung regelt, welcher Staat für die Bearbeitung eines Asylantrags innerhalb der EU zuständig ist. So soll sichergestellt werden, dass ein Antrag innerhalb der EU nur einmal geprüft werden muss. Ein Flüchtling muss in dem Staat um Asyl bitten, in dem er den EU-Raum erstmals betreten hat. Dies geschieht besonders häufig an den EU-Außengrenzen, etwa in Italien, Griechenland oder Ungarn.
Tut er dies nicht und stellt den Antrag beispielsweise in Deutschland, kann er in den Staat der ersten Einreise zurückgeschickt werden - auch zwangsweise.
Die Flüchtlingsfrage wurde europaweit 1990 im Dubliner Übereinkommen geregelt und 2003 durch die Dublin-Verordnung abgelöst. Inzwischen gilt die Dublin-III-Verordnung, die 2013 in Kraft trat.

Wo liegen die Probleme?

Besonders Mittelmeerstaaten wie Griechenland und Italien, aber auch das an den Balkan grenzende Ungarn haben derzeit ohnehin eine sehr großen Zahl an Flüchtlingen zu bewältigen und sind damit zunehmend überfordert: Die Erstunterkünfte sind überfüllt, es herrschen unzumutbare Bedingungen, Antragsverfahren verlaufen schleppend. Teilweise werden Ankommende ganz ohne Verfahren zurückgeschickt ("heiße Abschiebungen").

Die Flüchtlinge selbst versuchen, unerkannt und auf illegalem Weg weiter nach Norden zu gelangen. Andererseits kann Deutschland, das in der Mitte Europas liegt, theoretisch aus rein formalen Gründen viele Flüchtlinge abweisen und sich damit ein komplettes Asylverfahren sparen.
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Jahr 2011 werden nach Griechenland wegen der dortigen Bedingungen EU-weit keine "Dublin-Flüchtlinge" mehr zurückgeschickt. Auch eine Rückführung nach Italien ist in Deutschland umstritten.

Wie verläuft das Prozedere?

In einem persönlichen Gespräch ermitteln die Behörden als erstes, wo ein Asylbewerber die EU betreten hat. Behilflich sind dabei auch EU-weite Datenbanken, die etwa Fingerabdrücke von Flüchtlingen gespeichert haben. Wenn beispielsweise ein Flüchtling in Italien ankommt, dann aber nach Deutschland weiterreist und erst dort einen Asylantrag stellt, können deutsche Behörden die Übernahme des Flüchtlings durch Italien ersuchen.

Mit anderen Worten: Er wird in das Land zurückgeschickt, über das er in die EU gelangt ist. Flüchtlinge haben allerdings das Recht, dagegen kurzfristig Widerspruch einzulegen. Kann die sogenannte Rückführung nicht innerhalb von sechs Monaten erfolgen, muss der Staat, der die Übernahme ersucht, das Asylverfahren durchführen. Diese Frist kann sich aber aus unterschiedlichen Gründen verlängern.

Dublin ermöglicht es den Staaten, ein Asylverfahren einzuleiten, auch wenn sie eigentlich nicht zuständig sind (sogenanntes Selbsteintrittsrecht). Das gilt etwa, wenn dem Flüchtling bei der Abschiebung besondere Härten drohen. Davon hat Deutschland zuletzt etwa bei Ankommenden aus Syrien Gebrauch gemacht.

Was bedeutet das für Deutschland?

In absoluten Zahlen beantragen EU-weit die meisten Flüchtlinge in Deutschland Asyl. Im vergangenen Jahr haben die Behörden 35.115 Übernahme- bzw. Wiederaufnahmeersuchen im Rahmen von Dublin an andere EU-Mitglieder gestellt, aber selbst nur rund 5000 erhalten. Insgesamt hat Deutschland aber nur 4800 Dublin-Fälle tatsächlich in das Einreiseland zurückgeschickt. Insgesamt erklärten sich deutsche Behörden bei etwas mehr als 20 Prozent aller Asyl-Erstanträge für nicht zuständig. Im Jahr zuvor war es noch fast jeder dritte Antrag, der im Zuge des Dublin-Verfahrens weitergereicht wurde.

Wie könnte eine Alternative aussehen?

Schon seit Jahren wird in der EU über eine Aussetzung oder Modifizierung von Dublin diskutiert. Bislang jedoch ohne Erfolg. Zuletzt machte Deutschlands Innenminister Thomas de Maizière (CDU) einen Vorstoß, die Flüchtlinge mittels Quoten, gemessen unter anderem an der Einwohnerzahl, gerechter zu verteilen. Viele EU-Staaten sperrten sich jedoch gegen eine solche Quote, da sie dann mehr Flüchtlinge aufnehmen müssten. Länder wie Italien, aber auch Deutschland würden durch diese Quote wohl entlastet. Schon Anfang vergangenen Jahres stellte der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration ein Konzept vor, wie man die Flüchtlinge gemessen an der Einwohnerzahl und auch an Wirtschaftskraft und Arbeitslosenquote "fair" verteilen kann.

quelle:
http://www.spiegel.de/politik/ausland/f ... 29803.html

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