Die Europawahl am 25. Mai 2014 wird vier Jahre später zum Fall für das Amtsgericht in Halle.
Der Hallenser Peter Scharz hatte als Wahlhelfer die Unregelmäßigkeiten öffentlich gemacht. „Eine Vier-Augen-Prüfung hatte es nicht gegeben, auch nicht bei der Kommunalwahl, die ebenfalls stattfand. Außerdem wurde ich genötigt, das Wahlprotokoll zu unterschreiben, obwohl die Wahl noch gar nicht beendet war“, hatte er gegenüber der MZ geäußert. Die Folgen ließen sich jedenfalls nicht vertuschen.
101 Stimmen wurden demnach zu viel ausgezählt. 96 Kreuze wurden der Linken zugerechnet, vier der CDU sowie eine Stimme der SPD. Die AfD wiederum, für die sich 42 Wähler seinerzeit ausgesprochen hatte, stand bei null. Die Staatsanwaltschaft nahm daraufhin Ermittlungen auf, auch gegen Stadtwahlleiter Egbert Geyer, stellte die Verfahren zwischenzeitlich aber ein. Weil Scharz allerdings nicht locker ließ und weitere Beweise präsentierte, wurde der Fall 2017 neu aufgerollt.
Die Indizien würden dafür sprechen, dass hier tatsächlich eine vorsätzliche Wahlfälschung vorliegen könnte, hieß es vonseiten der Staatsanwaltschaft im September. Die Behörde befragte nochmals Zeugen und erhob dann Anklage
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