Europäischer Gerichtshof

Themen welche die EU betreffen.

Europäischer Gerichtshof

Beitragvon Zicke » 24. Januar 2018, 13:34

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„Fack Ju Göhte“ verstößt gegen gute Sitten

Der deutsche Filmtitel „Fack Ju Göhte“ verstößt nach einem Urteil des EU-Gerichts gegen die guten Sitten und darf daher nicht als Marke geschützt werden.
Der dem Titel ähnliche englische Ausdruck „fuck you“ und damit der gesamte angemeldete Titel seien vulgär, so die Luxemburger Richter (Rechtssache T-69/17).

http://www.lvz.de/Nachrichten/Panorama/ ... ute-Sitten
Menschen, die keinen Arsch in der Hose haben, müssen nicht zwangsläufig schlank sein.

Meine Rechtschreibfehler könnt Ihr Samstags ab 17 Uhr bei Rewe gegen eine lecker Senfgurke tauschen.
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Re: Europäischer Gerichtshof

Beitragvon Spartacus » 24. Januar 2018, 17:41

Zicke hat geschrieben:!

„Fack Ju Göhte“ verstößt gegen gute Sitten

Der deutsche Filmtitel „Fack Ju Göhte“ verstößt nach einem Urteil des EU-Gerichts gegen die guten Sitten und darf daher nicht als Marke geschützt werden.
Der dem Titel ähnliche englische Ausdruck „fuck you“ und damit der gesamte angemeldete Titel seien vulgär, so die Luxemburger Richter (Rechtssache T-69/17).

http://www.lvz.de/Nachrichten/Panorama/ ... ute-Sitten


Es gibt doch noch klar denkende Menschen ( Richter), man mag es kaum glauben.

Sparta


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Nicht Deutschland schafft sich ab, sondern Deutschland schaltet sich ab.
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Re: Europäischer Gerichtshof

Beitragvon ratata » 26. Januar 2018, 09:10

llegal in ein EU-Land eingereiste Asylbewerber dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht ohne Weiteres in den EU-Staat zurückgeschickt werden, in dem sie erstmals Asyl beantragt haben.
Es müsste vielmehr wieder ein mehrstufiges Verfahren durchlaufen werden, urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag (Rechtssache C-360/16).Im einem konkreten Fall hatte ein syrischer Staatsangehöriger in Deutschland einen Asylantrag gestellt. Dabei wurde festgestellt, dass er zuvor bereits in Italien internationalen Schutz beantragt hatte. Deutschland bat Italien daraufhin um seine Wiederaufnahme. Als die italienischen Behörden sich nicht quer stellten, lehnte Deutschland den Asylantrag des Syrers ab und schickte ihn wieder nach Italien. Er kehrte allerdings kurz darauf illegal nach Deutschland zurück.
Antrag auf Wiederaufnahme nötig
Um den Asylbewerber nach Italien zurückschicken zu können, müsste Deutschland laut EuGH-Urteil aber erneut einen Antrag auf Wiederaufnahme an die italienischen Behörden stellen. Versäumt Deutschland dabei die geltende Frist von gut zwei Monaten, kann der Betroffene einen Asylantrag in Deutschland stellen. Ab diesem Zeitpunkt wäre dann Deutschland für das Verfahren zuständig. Stellt er einen solchen Asylantrag nicht, hätte Deutschland erneut die Möglichkeit, die italienischen Behörden um Wiederaufnahme zu bitten.

Beginnt jetzt die neue Flüchtlingswelle.

Für eine Aufteilung der Flüchtlinge in Europa , dafür hatte das Gericht kein Urteil .. ES ist zum Kotz.... ratata
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