inel hat geschrieben:und hier ist nachzulesen, wie das Kammergericht Berlin im Jahr 2004 den geschlossenen Jugendwerkhof Torgau eingeschätzt hat:
http://www.ex-heimkinder.de/Dokumente/U ... endung.htm
Nach den bei den Akten befindlichen Berichten von Jugendhilfeeinrichtungen der ehemaligen DDR machten sich bei ihm bereits frühzeitig Einordnungsprobleme und ein Mangel an Disziplin bemerkbar. Im Jahre 1962 wurde er in ein Kinderheim eingewiesen und von dort 1963 in ein Spezialkinderheim verlegt. Nachdem er 1966 in den Haushalt seiner Mutter entlassen worden war, folgte 1968 seine Einweisung in ein Sonderheimkombinat. Als Grund hierfür wurden sich verfestigende Fehlverhaltensweisen wie Rohheitsdelikte gegenüber Kindern, Wutausbrüche und Sachbeschädigungen genannt. Im
Jahre 1970 wurde er in den Jugendwerkhof Hummelshain verlegt. Mit Schreiben vom 16. September 1971 beantragte der Direktor des Jugendwerkhofs Hummelshain beim Ministerium für Volksbildung, Abteilung Jugendhilfe, Sektor Heimerziehung, der ehemaligen DDR, den Betroffenen in den Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau einzuweisen. Zur Begründung des Antrags wies er auf massive Disziplinschwierigkeiten hin, die der Betroffene bereits in anderen Heimen bereitet habe und die mit einer Milieuschädigung in früher Kindheit zu erklären seien. Sie hätten sich im Jugendwerkhof Hummelshain fortgesetzt. Der Betroffene beanspruche für sich eine „Prestigestellung“. Um sie zu erringen und zu verteidigen, schrecke er nicht vor dem Einsatz seiner physischen Kräfte zurück. Durch mehrfache, zum Teil brutale Prügeleien sei er besonders in den letzten Wochen vor der Antragstellung zu einer Gefahr für die Kollektiventwicklung und die Sicherheit einiger seiner Kameraden geworden. Am 17. September 1971 veranlaßte der Direktor des Jugendwerkhofs Hummelshain die Verlegung des Betroffenen in den Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau. Mit Schreiben vom 27. September 1971 gab das Ministerium dem Verlegungsantrag statt. Am 31. Januar 1972 wurde der Betroffene in den Jugendwerkhof Hummelshain rückverlegt. Von dort aus erfolgte am 21. April 1972 seine Entlassung zu seiner Mutter.
Wo gehörten solcherart Jugendliche denn sonst hin wenn nicht nach Torgau? Wenn ich dann schon lese er wurde rehabilitiert weil er nicht zu seiner Verbringung nach Torgau angehört wurde, da kommt's mir schon wieder. Sinngemäß hätte er sich dann wohl dagegen aussprechen sollen und die staatlichen Organe der Jugendhilfe hätten dann wohl sagen müssen OK dann lassen wir das?
Etwa so wie in der BRD, wo der 17jährige Sebastian L. sich in seiner Heimunterbringung weiter durch Drogenkonsum und Gewalttaten profilierte und solange machen konnte was er wollte, bis er dann im September 2009, übrigens einem Tag an dem er im Heim Hausarrest erteilt bekommen hatte, zusammen mit einem Freund Dominik Brunner totschlugen?
Die Erzieher merkten schnell, dass sich der 17-Jährige nicht um den Hausarrest scherte. „Wir haben Sebastian mehrmals auf seinem Handy angerufen, um ihn zur Rückkehr zu bewegen“, sagt Frederik Kronthaler. „Er sagte stets, er komme gleich.“
Das ist doch lachhaft und da lob ich mir unser Torgau, denn da wäre genau so etwas nicht passiert! Würde es in diesem Staat ein paar Torgaus mehr und dafür von solch weltfremden Richtern einen Teil weniger geben, dann wären dieser und ähnliche Fälle weitaus seltener zu verzeichnen.
Während man der kriminelle Karriere des Schlägers damals entschlossen gegensteuerte, lässt man sie heute bis zum finalen Gewaltexzess gewähren. Bis dann mit der gebotenen Härte gegen sie vorgegangen wird ist es also schon längst zu spät! Die in diesem Fall verhängten Strafen waren allerdings auch wieder ein Schlag ins Gesicht für die Angehörigen.
Wenigstens gibt es auch in diesem Land Richter die zu der Einschätzung gelangten, dass viele der Torgauer Jugendlichen zu Recht dort untergebracht waren und ihnen die angestrebte Rehabilitation dieser negativ beschieden.