Wie sich demnach herausstellte, hatte ein Gericht in Ceske Budejovice (Budweis) den Mann nach der Flucht aus dem sozialistischen Lager im Jahr 1984 auf eine Liste unerwünschter Personen gesetzt. Und daran änderte sich bis heute nichts. "Wir sind so vorgegangen, wie es uns das Gesetz gebietet", betonte eine Polizeisprecherin. Über die Gründe für den Eintrag habe man keinen Überblick. Ein Gericht müsse im Einzelfall die Anordnung zur Ausweisung aufheben.
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Wahnsinn!
Auch ich hatte 1983 so einen Stempel bekommen. Ohne etwas getan zu haben. Falscher Ort zu falschen Zeit. Im Rahmen der Aufarbeitung hatte ich mich vor Jahren um Aufklärung bemüht, ich wollte einfach wissen, warum mir damals so etwas in der Slowakei passiert ist. Ich habe eine sehr ausführliche Antwort vom Ministerium in deutsch erhalten, es gibt nichts darüber. Vermutlich hat man seine Fehler nicht dokumentiert.
Allerdings war ich später als Bundesbürger wieder eingereist, es war alles okay.
![Wink [wink]](./images/smilies/wink.gif)
AZ