Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Internetüberwachung von Ausländern im Ausland durch den Bundesnachrichtendienst (BND) in ihrer jetzigen Form für verfassungswidrig erklärt. Die Bundesregierung muss deshalb das Ende 2016 novellierte BND-Gesetz erneut ändern.
Die Bürgerrechtsorganisation Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), Reporter ohne Grenzen und mehrere Journalisten hatten Verfassungsbeschwerde gegen die sogenannte strategische Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung erhoben. Dabei zweigt der BND an Internetknoten wie dem De-Cix in Frankfurt am Main ohne konkreten Verdacht große Datenmengen ab und durchsucht sie mithilfe sogenannter Selektoren - etwa E-Mail-Adressen, Telefon- oder Gerätenummern. Die gewonnenen Daten werden zum Teil auch für ausländische Partnerdienste ausgewertet oder an diese weitergegeben.
AZ