Kfz-Versicherung: Wenn Versicherer Lösegeld an Autodiebe erwägen

Diskussionen über die Schlagzeilen in den Medien

Kfz-Versicherung: Wenn Versicherer Lösegeld an Autodiebe erwägen

Beitragvon augenzeuge » 26. Februar 2019, 17:39

Manche Dinge gibts, die gibts gar nicht. [angst]

Wie im schlechten Film: Einem Versicherten wird im Urlaub sein teurer Geländewagen gestohlen. Die Autodiebe fordern telefonisch ein Lösegeld für das Fahrzeug. Der Versicherte geht darauf nicht ein. Er informiert die deutsche Polizei über die Lösegeldforderung. Die Ermittlungen bleiben erfolglos. Seiner Kaskoversicherung meldet der Mann den Wagen als gestohlen. Die Lösegeldforderung lässt er aber unerwähnt. Mit der Zahlung des Lösegeldes wäre der Versicherer billiger weggekommen, weshalb er den Versicherten einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht vorwirft.


Kann eine Lösegeldforderung für ein gestohlenes Fahrzeug, die der Versicherte verschweigt, als Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht gewertet werden? Darüber ist momentan das Oberlandesgericht Düsseldorf in Verhandlung. Im konkreten Fall hätte der Versicherer die Bezahlung des Lösegeldes in Betracht gezogen.

Der Versicherer wirft dem Versicherten einen mindestens grob fahrlässigen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht vor. Mit der Zahlung des Lösegeldes wäre er billiger weggekommen. Hätte er also davon gewusst, hätte er es möglicherweise angenommen. Weil ihm dies nicht ermöglicht wird, ist er nur bereit, ein Drittel des Wiederbeschaffungswertes des Autos zu zahlen.

Verstößt der Versicherte in der Kaskoversicherung gegen die Pflicht, den Schaden zu mindern, muss der Versicherer nicht oder nur teilweise zahlen. Überhaupt nicht zahlen muss er bei einem vorsätzlichen Verstoß. Bei einem „grob fahrlässigen“ Verstoß darf er seine Leistung abhängig von der Schwere des Verstoßes kürzen (§ 82 VVG).

Im vorliegenden Fall zog der Autofahrer gegen den Versicherer und seine Forderung vor Gericht. Vor dem Landgericht Düsseldorf bekam er Recht. Der Versicherer jedoch ging in Berufung. Darüber verhandelt nun das Oberlandesgericht Düsseldorf. Ein Urteil liegt noch nicht vor.

AZ
"Wer nicht an Wunder glaubt, ist kein Realist."
„Wer A sagt, der muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen, dass A falsch war“.
„Jeder hat das Recht auf eine eigene Meinung, aber nicht auf eigene Fakten“.
Benutzeravatar
augenzeuge
Flucht und Ausreise
Flucht und Ausreise
 
Beiträge: 84821
Bilder: 6
Registriert: 22. April 2010, 07:29
Wohnort: Nordrhein-Westfalen

Re: Kfz-Versicherung: Wenn Versicherer Lösegeld an Autodiebe erwägen

Beitragvon Spartacus » 26. Februar 2019, 18:51

Der Versicherer wirft dem Versicherten einen mindestens grob fahrlässigen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht vor.


Die haben doch nicht mehr alle Tassen im Schrank. Sie würden sich ja zum Handlanger von Dieben machen, noch dazu mit dem Geld der Versicherten. [bloed]

Sparta


Ich bin stolz darauf, kein Smartdingsbums zu besitzen.
Nicht Deutschland schafft sich ab, sondern Deutschland schaltet sich ab.
Habeck und Baerbock in die Produktion. Die Grünen sind eine fortschrittsfeindliche Sekte.



Benutzeravatar
Spartacus
 
Beiträge: 25940
Bilder: 0
Registriert: 28. März 2013, 19:01
Wohnort: Bayern


Zurück zu Aktuelle Ereignisse

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 5 Gäste