karnak hat geschrieben:[grin] Und mit welchem Recht muß man an dem Tag nicht arbeiten, wenn man sich nicht frei nimmt? Wie ist das denn in den Betrieben geregelt, ist das ein illegaler Feiertag?
Du hast eben keine Ahnung. Rosenmontag arbeiten? Das ist in den rheinischen Karnevalshochburgen die Ausnahme.
Zunächst einmal gilt, Rosenmontag und Fastnachtdienstag sind keine gesetzlichen Feiertage. Daher liegt es in der Hand eines jeden Arbeitgebers seinen Beschäftigten frei zu geben oder nicht sowie ob er die Freistellung bezahlt oder nicht (vgl. Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 17.02.2006, Az. 6 Ta 76/06). Etwas anderes kann sich aber aus einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben. Auch kann sich aus einer langjährigen betrieblichen Übung ein Anspruch auf bezahlte Freizeit ergeben. Unter einer betrieblichen Übung versteht man die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers, aus denen der Arbeitnehmer schließen kann, ihm solle eine Leistung oder eine Vergünstigung auf Dauer eingeräumt werden (vgl. Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.04.2011, Az. 5 Sa 604/10). Ansonsten bleibt den Beschäftigten nichts anderes übrig als Urlaub zu nehmen (vgl. 10 wichtige Urteile zu Karneval, Fasching, Rosenmontag und Weiberfastnacht).