DDR-Flüchtling in Tschechien festgenommen ... nach 40 Jahren

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DDR-Flüchtling in Tschechien festgenommen ... nach 40 Jahren

Beitragvon augenzeuge » 27. Februar 2025, 18:45

Eine unangenehme Überraschung hat es für einen deutschen Touristen beim Familienurlaub in Tschechien gegeben. Wie die Zeitung "Pravo" in ihrer Onlineausgabe berichtete, nahm die Polizei den Mann beim Hotelfrühstück im Riesengebirge fest und führte ihn zum Verhör ab. Der kuriose Grund: Der Urlauber war vor mehr als 40 Jahren aus der DDR über die damalige Tschechoslowakei in den Westen geflohen.

Wie sich demnach herausstellte, hatte ein Gericht in Ceske Budejovice (Budweis) den Mann nach der Flucht aus dem sozialistischen Lager im Jahr 1984 auf eine Liste unerwünschter Personen gesetzt. Und daran änderte sich bis heute nichts. "Wir sind so vorgegangen, wie es uns das Gesetz gebietet", betonte eine Polizeisprecherin. Über die Gründe für den Eintrag habe man keinen Überblick. Ein Gericht müsse im Einzelfall die Anordnung zur Ausweisung aufheben.
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Wahnsinn!
Auch ich hatte 1983 so einen Stempel bekommen. Ohne etwas getan zu haben. Falscher Ort zu falschen Zeit. Im Rahmen der Aufarbeitung hatte ich mich vor Jahren um Aufklärung bemüht, ich wollte einfach wissen, warum mir damals so etwas in der Slowakei passiert ist. Ich habe eine sehr ausführliche Antwort vom Ministerium in deutsch erhalten, es gibt nichts darüber. Vermutlich hat man seine Fehler nicht dokumentiert.

Allerdings war ich später als Bundesbürger wieder eingereist, es war alles okay. [wink]

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Re: DDR-Flüchtling in Tschechien festgenommen ... nach 40 Jahren

Beitragvon pentium » 27. Februar 2025, 18:52

Der Mann kam inzwischen wieder auf freien Fuß. Grundsätzlich gelte, dass die Straftat des unerlaubten Verlassens der Republik durch ein Gesetz von 1990 aufgehoben worden sei. Es sei aber möglich, dass Ausländer und Ausländerinnen bei der juristischen Rehabilitierung von der sozialistischen Justiz Verfolgter schlicht vergessen würden, so der Anwalt Lubomir Müller, der gegenüber der dpa damit auch nahelegte, dass es sich um keinen Einzelfall handle.

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