Es lasse sich hinreichend belegen, dass die Junge Welt die Errichtung einer sozialistisch-kommunistischen Gesellschaftsordnung nach klassischem marxistisch-leninistischen Verständnis anstrebe. Es sei die Aufgabe des Bundesamts für Verfassungsschutz, die Öffentlichkeit über Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu informieren. Dafür lägen in diesem Fall hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte vor.
Die Zeitung nehme wiederholt positiv Bezug auf Lenin und sei der ehemaligen DDR "sehr verbunden", in der die marxistisch-leninistische Ideologie herrschend gewesen sei, teilte das Gericht mit. Auch gebe es zwischen den Redakteuren und Autoren der Jungen Welt und der als linksextrem geltenden Deutsche Kommunistischen Partei sehr viele Bezüge.
Auch die Feststellung im Verfassungsschutzbericht, dass die Zeitung sich nicht ausdrücklich zur Gewaltfreiheit bekenne, ist aus Sicht des Verwaltungsgerichts berechtigt. So biete sie etwa einem verurteilten RAF-Terroristen die – unkommentierte – Möglichkeit, politische Gewaltanwendung positiv darzustellen.
Damit blieb eine Klage des 1947 gegründeten überregionalen Blattes mit Hauptsitz in Berlin gegen das Ministerium ohne Erfolg. Die Zeitung war bereits im Eilverfahren 2022 damit gescheitert, eine Verbreitung der Berichte zu stoppen.
https://www.zeit.de/gesellschaft/2024-0 ... junge-welt
AZ