Nostalgiker hat geschrieben:das der Schriftsteller der im Film eine Studie über Selbstmorde in der DDR erstellt und in den Westen "schmuggelt" bestimmt dafür Jahrelang im Gefängnis gelandet ist dann ist diese Darstellung einer Realität bei aller künstlerischen Freiheit die ein Spielfilm bieten einfach falsch.
Falsch? Absolut korrekt!
Vielleicht machst du dich erst mal schlau, warum auch genau das strafbar war. Auch jede Studie, die du in den Westen brachtest, welche unbedingt geeignet war, und dazu gehört alles, was sonst in der DDR verheimlicht wurde, die DDR zu verunglimpfen, konnte dich ins Gefängnis bringen.
Der § 219 („Ungesetzliche Verbindungsaufnahme“) wurde genutzt, Kontakte in nicht sozialistische Staaten (insbesondere zu den Ostbüros von Parteien in der Bundesrepublik Deutschland) zu verfolgen. Konkret war unter Strafe gestellt: „1. wer Nachrichten, die geeignet sind, den Interessen der DDR zu schaden, im Ausland verbreitet oder verbreiten lässt oder zu diesem Zweck Aufzeichnungen herstellt oder herstellen lässt, 2. wer Schriften, Manuskripte oder andere Materialien, die geeignet sind, den Interessen der DDR zu schaden, unter Umgehung von Rechtsvorschriften an Organisationen, Einrichtungen oder Personen im Ausland übergibt oder übergeben lässt“.
„Verbrechen gegen die Deutsche Demokratische Republik“ finden sich eine Reihe von Instrumenten zur politischen Justiz:
...Diversion (§ 103), Sabotage (§ 104) „schützten“ „die Volkswirtschaft, die sozialistische Staatsmacht oder die Verteidigungskraft der Deutschen Demokratischen Republik“ gegen Schädigungen beliebiger Art
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der Versuch, abweichende Meinungen zu äußern, konnte als „Staatsfeindliche Hetze“ (§ 106) bestraft werden
AZ