Wieder ein herausragender Erfolg für die "Volkskammer"...
Nachdem der größte "Staatsratsvorsitzende aller Zeiten", "Superminister" und "Superbankbesitzer" ja wieder "Rechnungen" schreibt und Gerichte, Finanzämter, Hauptzollämter etc. pfändet und als sein Eigentum betrachtet, gibt es für den "Chef" seiner "Nationalen Volksfront" einen beachtlichen Erfolg zu verbuchen.
Angesichts der Vorgeschichte fragt man sich, warum das Gericht erneut so milde urteilt.
"Ein 70-jähriger Reichenbacher ist mit verbotenen Messern erwischt worden. Seine Schusswaffen musste er längst abgeben.
Auerbach/Reichenbach. Seiner Verhandlung am Amtsgericht Auerbach blieb der "Betroffene", wie es im Amtsdeutsch heißt, am Montag fern. Denn der 70-jährige Reichenbache, ein ehemaliger Waffenhändler, erkennt das Gericht nicht an: Er sei "Staatsangehöriger der DDR", erklärte er auf Anfrage der "Freien Presse" am Telefon. Insofern unterliege er nicht der Rechtsprechung der Bundesrepublik, die ohnehin nur eine in den USA registrierte "Firma" sei. Wer ihn zu Unrecht verfolge, müsse mit einer Strafe von bis zu zehn Jahren rechnen.
Richter Helmut Böhmer sah dies anders: Laut seinem Urteil muss der selbst ernannte DDR-Bürger ein Bußgeld von 675 Euro zahlen, weil er mit drei verbotenen Messern erwischt wurde. Hinzu kommen die Gerichtskosten. Für den Richter ist der Reichenbacher ein "alter Bekannter": Er habe zur ersten Riege der "Reichsbürger" gehört, als diese noch nicht durch Gewalttaten aufgefallen seien.
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Seine zahlreichen Schusswaffen büßte der Reichenbacher bereits vor Jahren ein: Der Vogtlandkreis bescheinigte ihm, er sei "persönlich nicht geeignet" zum Waffenbesitz, weil er die Bundesrepublik und ihre Gesetze nicht anerkenne. Immer wieder stand er in diesem Zusammenhang vor Gericht. Gegen die Bezeichnung als "Reichsbürger" verwahrt sich der 70-Jährige, ein ehemaliger NVA-Offizier, allerdings: Mit denen habe er seit Langem "nichts mehr am Hut". Zuletzt hatte die Polizei im Mai sein Grundstück durchsucht und laut Mitteilung erneut "Waffen und Waffenteile" gefunden. Der Reichenbacher selbst wertet die damalige Polizeiaktion als "bewaffneten Überfall" und wartet auf die Rückgabe der damals eingezogenen Utensilien.
Zur Verhandlung war es laut Gericht gekommen, weil der Betroffene Einspruch gegen den Bußgeldbescheid des Landratsamtes erhoben hat. Der bestreitet dies jedoch: Es gebe keinen Einspruch, weil das Gericht ja nicht für ihn zuständig sei. Selbstverständlich werde er das Bußgeld nicht bezahlen, kündigte der Ex-Waffenhändler an: Die Justiz maße sich "hoheitliche Befugnisse" an, die ihr nicht zustünden."
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