https://www.svz.de/regionales/newsticke ... 61942.html
Nun plädiert man auch dafür , Polizeianwärter auf eine extremistische Gesinnung vom Verfassungsschutz überprüfen zu lassen.
Bei der Einstellung neuer Polizisten will er die Regelabfrage beim Verfassungsschutz einführen, in Einstellungsgesprächen soll außerdem strenger als bisher die Haltung zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung ermittelt werden. – Quelle: https://www.svz.de/24261942 ©2019
Äh ja? Eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Extremisten, gleich welcher Couleur, haben im Öffentlichen Dienst nichts verloren !
" Beamte müssen grundsätzlich für freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten und sich dementsprechend verhalten. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 17.11.2017 (BVerwG 2 C 25.17) nochmals ausdrücklich bestätigt und erläutert."
https://www.rehm-verlag.de/beamtenrecht ... ndordnung/
Das Gericht betont, dass Beamte für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten haben. Beamte stehen in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis, aufgrund dessen sie zur Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ermächtigt werden können. Sie haben sich daher zu der Verfassungsordnung, auf die sie vereidigt worden sind, zu bekennen und für sie eintreten. Lehnt ein Beamter die freiheitlich-demokratische, rechts- und sozialstaatliche Ordnung des Grundgesetzes ab, so ist er - unabhängig von der Frage der Strafbarkeit der Verhaltensweise - für die Ausübung des öffentlichen Amtes nicht (mehr) geeignet.