Zwölf Prozent der Zuschüsse sollen gesperrt werden, fordert die AfD - damit der Indendant sein "Demokratieverständnis überdenken" kann.
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Theaterintendant Berndt Schmidt solle damit Gelegenheit gegeben werden, sein Demokratieverständnis zu überdenken, begründete Neuendorf den Vorstoß. Schmidt hatte in einer E-Mail an seine Mitarbeiter geschrieben, er werde sich künftig „noch deutlicher als bisher von 20 oder 25 Prozent unserer potentiellen Kunden im Osten abgrenzen“. Wer am 24. September für die AfD stimmte, habe „auch Nazis in den Bundestag“ gewählt. Nach einer Protestaktion der AfD sagte Schmidt, er sei missverstanden worden. „Ich möchte niemanden ausgrenzen, sondern mich lediglich von Rassisten abgrenzen und meine Mitarbeiter schützen, die nicht deutsch aussehen, aber Deutsche sind.“
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 3
(1) …
(2) …
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
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