Grenzwolf62 hat geschrieben:Das Messer lag auf dem Rücksitz gut sichtbar
So, nun dumm weiterseiern.
karnak » 1. April 2019, 13:28
Und ich als Nichtangler darf kein Filetiermesser im Auto mitführen oder mache mich zumindest verdächtig wenn ich das tue?
augenzeuge hat geschrieben:Grenzwolf62 hat geschrieben:Das Messer lag auf dem Rücksitz gut sichtbar
So, nun dumm weiterseiern.
Hab ich noch de "dumme" Bemerkung. Schon mal was von Ladungssicherung gehört?
AZ
NPD, FAP und Bankraub
Denn der 56-jährige Betriebswirt hat ein eindeutig rechtsextremes Vorleben. Bei der Bundestagswahl 1983 trat Mössle für die NPD an, ein Jahr später war er Landtagskandidat für die rechtsextreme Freiheitliche deutsche Arbeiterpartei (FAP) im Wahlkreis Ehingen. Damit nicht genug: Zwischen Dezember 1984 und Januar 1985 hatte Mössle in Baden-Württemberg und Hessen mit einer Maschinenpistole bewaffnet drei Banken und einen Sex-Shop überfallen. Zu neun Jahren und sechs Monaten Gefängnis wurde er dafür verurteilt.
augenzeuge hat geschrieben:Ist das nicht schön, wenn man eigene Fehler mit denen anderer entschuldigen kann? Ist das letzte Mittel, wenn man sonst alles zugegeben hat.
AZ
Das Landgericht Dresden hat die frühere AfD-Vorsitzende Petry zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt. Die Richter sprachen sie des fahrlässigen Falscheids schuldig. Petry kann jedoch ihre Mandate behalten.
augenzeuge hat geschrieben:Das Landgericht Dresden hat die frühere AfD-Vorsitzende Petry zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt. Die Richter sprachen sie des fahrlässigen Falscheids schuldig. Petry kann jedoch ihre Mandate behalten.
AZ
augenzeuge hat geschrieben:Man kann keinen Abgeordneten zwingen, gegen seine Überzeugung zu wählen.
AZ
pentium hat geschrieben:augenzeuge hat geschrieben:Man kann keinen Abgeordneten zwingen, gegen seine Überzeugung zu wählen.
AZ
Nun wird das Kino erst richtig los gehen.
Beste Werbung für die AfD.
pentium hat geschrieben:augenzeuge hat geschrieben:Man kann keinen Abgeordneten zwingen, gegen seine Überzeugung zu wählen.
AZ
Nun wird das Kino erst richtig los gehen.
Beste Werbung für die AfD.
augenzeuge hat geschrieben:pentium hat geschrieben:augenzeuge hat geschrieben:Man kann keinen Abgeordneten zwingen, gegen seine Überzeugung zu wählen.
AZ
Nun wird das Kino erst richtig los gehen.
Beste Werbung für die AfD.
Egal, die Werbung mit der Spendenaffäre fand ich gut. Und die ist ja immer noch nicht zu Ende.
AZ
Das Amtsgericht Dresden hat im Eilverfahren entschieden, dass der Pressesprecher der sächsischen AfD Fraktion als „Neonazi“ und „Faschist“ bezeichnet werden darf.
Einen Antrag des Klägers, dass mein Mandant, diese Äußerungen zu unterlassen habe, wies das Gericht zurück.
In seiner Entscheidung stellte das Gericht darauf ab, dass es um einen politischen Meinungsstreit gehe, bei dem die Grenzen weit zu ziehen seien.
Zu beurteilen sei daher nur, ob die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten worden seien. Dazu stellte das Gericht auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ab und teilte mit, dass dies im vorliegenden Fall die Grenzen nicht verletzt seien.
Weiterhin lies das Gericht erkennen, dass die AfD selber wenig ziemperlich in der Auseinandersetzung sei und sich daher auch grobe Äußerungen gefallen lassen müsse.
Der Klägevertreter hatte in der mündlichen Verhandlung eingewandt, dass durch solche Äußerungen die Gefahr von Übergriffen auf AfD Büros und Funktions- sowie Mandatsträger steigen würde.
Außerdem würde mein Mandant mit dieser Äußerung faktisch unterstellen, dass die AfD einen faschistischen Umsturz wolle und eine Diktatur. Dabei wolle man gar keine Diktatur auch wenn sich nach der Wahl schon „ein paar Sachen ändern würden“.
Eine ähnliche Entscheidung deutet sich in der Sache meines Mandanten gegen den AfD Parteivorsitzenden in Sachsen an. Auch da hatte das Gericht erkennen lassen, dass die Bezeichnung des AfD Vorsitzenden als „Faschist“ und „Neonazi“ ebenfalls von der Meinungsfreiheit gedeckt sei.
Die Entscheidung dazu dann nächste Woche.
In beiden Sachen kann die unterlegene Seite dann noch das Hauptverfahren beantragen.
Im Ergebnis ein guter Tag für die Meinungsfreiheit.
Und in der mir eigenen Art und Weise, ein Kommentar: Die AfD ist faschistisch, dass wird man doch wohl noch sagen dürfen.
Zurück zu Deutsche Innenpolitik
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 11 Gäste