Ein Gesetzesentwurf von Gesundheitsminister Spahn sorgt für Aufruhr: Menschen, die einen Facharzt benötigen, sollen zunächst bei einem Arzt vorstellig werden, der ihre Lage beurteilt. Eine Horrorvorstellung vor allem für psychisch Kranke.
Jens Spahn hat das Rennen um den CDU-Vorsitz zwar deutlich verloren, sein Ergebnis vom Wochenende dürfte er dennoch als Erfolg verbuchen. Einige Tage später holt ihn in Berlin jedoch wieder die parlamentarische Realität ein. Der ehrgeizige Gesundheitsminister hat sich nicht weniger vorgenommen, als die ärztliche Versorgung im Grunde komplett zu reformieren - und muss für seine Vorschläge viel Kritik einstecken. Sein Terminservice- und Versorgungsgesetz ist einer der umfangreichsten Entwürfe, mit dem sich der Bundestag in dieser Legislaturperiode auseinandersetzen muss. Und es ist sehr umstritten: Mehr als Hunderttausend Menschen haben bereits eine Petition dagegen unterzeichnet.
So hat der Text schon vor der ersten Beratung für viel Wirbel gesorgt. So fürchten Kritiker, das Gesetz könne dazu führen, dass Patienten, die einen Termin bei einem Facharzt oder einem Psychotherapeuten brauchen, sich zunächst an einen Arzt wenden müssen, der eine erste Begutachtung durchführt und dann an den Facharzt weitervermittelt. Das könnte den Prozess zwar beschleunigen. Derzeit warten psychisch Kranke Wochen, teilweise Monate, auf einen Therapieplatz. Ein möglicher Zwischenschritt mit einer ersten Begutachtung sorgt jedoch für Empörung. Für psychisch Kranke sei es ohnehin eine Überwindung, sich Hilfe zu suchen, argumentieren Kritiker. Dass ein dem Patienten unbekannter Arzt an diesem Prozess beteiligt werden soll, wird als zusätzliche Hürde gewertet. Das werde viele Menschen mit ernsten Erkrankungen daran hindern, sich überhaupt Hilfe zu suchen.
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AZ