Dazu passend die Geschichte, wie der IM " Schubert " den Rechtsstaat bemüht.Märtyrermasche der Täter Pfarrer Käbisch nennt IM „Schubert“ öffentlich beim Namen, weil dieser als einer von 60 IM nicht nur sehr aktiv über ihn selbst berichtete, sondern weil dessen Spitzelberichte 1980 zur Festnahme von vier jungen Menschen führte, welche zu mehrjährigen Zuchthausstrafen verurteilt wurden.
Die in diesem Prozess zu fünf Jahren verurteilte Sabine Popp, nach zweieinhalb Jahren Haft im berüchtigten Frauenzuchthaus Hoheneck in Stollberg/Erzgebirge von der Bundesrepublik freigekauft, im Jahr 1994 in ihre Heimatstadt Neumark zurückgekehrt, wo sie dem IM „Schubert“ immer wieder begegnete, spricht jetzt öffentlich darüber, dass sie und ihre Freunde über Monate hinweg auf Straßen die Losungen „Freiheit statt Sozialismus“, „Für die Einheit“ und andere gesprüht hatten und von Holm S. verraten wurde. Jahrelang lebte sie mit dem Trauma „Die Angst ist noch da“. Das nicht ohne Grund, denn erst vor kurzem wurde sie von IM „Schubert“ bedroht, damit sie sich nicht öffentlich über ihn äußert.
Die Fakten aus den MfS-Akten: Holm S. wurde 1980 als Oberschüler vom MfS angeworben. Die „Operative Zielstellung“ sah vor, ihn in die Junge Gemeinde zu schleusen, was auch gelang, ebenso in die Evangelische Studentengemeinde an seinem Studienort Freiberg. Dazu gehörte die im Auftrag des MfS erfolgte „Realisierung der Taufe“ (Original MfS-Akte!): Als 22-jähriger wurde er (inzwischen als IM „Schubert“ registriert) getauft. Auf den damaligen Studentenpfarrer Klaus Goldhahn, der ihn taufte, waren zehn IM angesetzt, einer davon „Schubert“.
IM „Schubert“ wurde - was seine damalige Bedeutung für das MfS unterstreicht – „in Anerkennung hervorragender Leistungen im Kampf gegen den Feind“ mehrfach hoch belohnt, seine Akte ist voller Belege und Quittungen dazu.
In einem bemerkenswerten Offenen Brief, geschrieben am 8. April 2008 von Mitgliedern aus kirchlichen Öko-Kreisen und der sozialdiakonischen Jugendarbeit der einfügen: (damaligen) Stadtmission Karl-Marx-Stadt (heute wieder Chemnitz) an Holm S., den IM „Schubert“ heißt es u.a.: „Wir haben Dir damals vertraut - zum Teil als Freund, zum Teil als Mitstreiter oder Verbündeten... Du kannst vielleicht für kurze Zeit die Nennung Deines Namens in einer Ausstellung verhindern. Du verhinderst jedoch nicht, dass sich Menschen an Dein Wirken in ihren oppositionellen Kreisen erinnern. Du verhinderst außerdem nicht, dass sie ihre Erinnerungen von damals mit Deinen Berichten an das MfS vergleichen. Auch kannst Du nicht verhindern, dass sich Menschen, die wegen ‚staatsfeindlicher Hetze‘ ins Gefängnis kamen, sich an Deinen Beitrag zu ihrer Verhaftung erinnern.“Holm S. klagte beim Landgericht Zwickau, welches dem auch zunächst am 6. März 2008 mit einer einstweiligen Verfügung stattgab, wonach sein Klarname weder in der Ausstellung selbst noch in anderem Zusammenhang genannt werden dürfe; beim Verstoß wurde eine Ordnungsstrafe von bis zu 250.000 Euro festgelegt, ersatzweise sechs Monate Haft.
Pfarrer Käbisch hat daraufhin die Ausstellung in Reichenbach medienwirksam total abgebaut; in mehreren Fernseh-Beiträgen wurde dies bundesweit bekannt.
In der Urteilsbegründung vom 6. März 2008 heißt es u.a.: „Gegenüber der schwerwiegenden Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Antragstellers kommt der Meinungsfreiheit der Antragsgegner durch Veröffentlichung des Namens des Antragstellers nur geringes Gewicht zu. Das Stasi-Unterlagengesetz kann, da es sich um ein Opfergesetz handelt, nicht unmittelbar auf den vorliegenden Sachverhalt angewendet werden."
Die Richterin des LG Zwickau stellte zudem fest: „Denn der mit den personenbezogenen Daten unterlegte Hinweis auf die IM-Tätigkeit war geeignet, Ansehen und Wertschätzung des Antragstellers in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen und ihn gewissermaßen an den Pranger zu stellen.“
Gegen diese Begründung haben u.a. Joachim Gauck, Marianne Birthler und Martin Böttger Einspruch erhoben, die darin einen Angriff auf das Stasi-Unterlagen-Gesetz sehen.
Dr. Käbisch ging in Berufung. Wegen der in diesem Rechtsstreit auf ihn zukommenden hohen Kosten wurde zu einer parteiübergreifenden Solidarität aufgerufen und ein Sonderkonto „Bürger für Käbisch“ eingerichtet, auf welches innerhalb kurzer Zeit einige tausend Euro eingezahlt wurden.
In einer mündlichen Berufungsverhandlung am 8. April 2008 war das Landgericht entgegen seiner Entscheidung vom 6. März der Auffassung, dass „von der Ausstellung keine Prangerwirkung“ ausgegan-gen ist, was am 22. April vom Gericht auch endgültig so entschieden wurde.
Während der Verhandlung am 8. April im Landgericht Zwickau klingelte plötzlich ein Handy - ein Sakrileg in einem Gerichtssaal anstatt Gerichtsgebäude, außerhalb des Saals darfs klingeln; es war ausgerechnet das vom IM-Verteidiger Höllrich, der es wiederum nicht schnell genug in seinem Aktenkoffer fand, um es sofort auszuschalten. So konnten viele die Melodie sogar zweimal hören: „Bau auf, bau auf, Freie Deutsche Jugend, bau auf!“ IM „Schubert“ erlebte diese Panne seines Anwalts nicht und auch nicht, wie dessen schwache Argumentation zunehmend bei der Richterin auf Widerspruch stieß und schließlich abgelehnt wurde: er war bei der Verhandlung nicht anwesend.
Der vollständige Bericht hier:
http://www.bwv-bayern.org/component/con ... aeter.html