Naja, vielleicht werden dann einige wach, wenn der MDR verschwunden ist.
Die Rundfunkanstalten wären auch nicht mehr berechtigt, ihren Sendebetrieb in Thüringen fortzusetzen“.
Aber:
Sollte Höcke den Vertrag kündigen, würde das aber nicht dazu führen, dass der MDR aufgelöst wird. Schließlich sendet der MDR auch noch in Sachsen und Sachsen-Anhalt. Es handelt sich also um einen Dreiländerstaatsvertrag.
Jens-Ole Schröder, Juristischer Direktor beim Mitteldeutschen Rundfunk, teilt die Einschätzungen der Wissenschaftler vom „Thüringen-Projekt“ nicht in vollem Umfang – und sieht der Ankündigung des thüringischen AfD-Spitzenkandidaten Björn Höcke eher gelassen entgegen. Der MDR könne auch weiterhin Programm für und vor allem aus Thüringen machen, sagte er im Deutschlandfunk.
Auch müsse der Rundfunkbeitrag von den Menschen in Thüringen weiterbezahlt werden. Der aktuell gültige Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro pro Monat und Haushalt gehe nämlich auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zurück – und nicht auf einen gültigen Staatsvertrag. Die Entscheidung des Gerichts könne aber „durch keine Kündigung eines Staatsvertrages aus der Welt geschafft werden“.
Wenn einzelne Länder den öffentlich-rechtlichen Rundfunk neu ordnen wollten, dann ginge das grundsätzlich, so Schröder: „Aber nicht so, wie sie lustig sind, sondern so, wie es die Rahmenbedingungen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorsehen. Das ist ganz wichtig! Man kann nicht den öffentlich-rechtlichen Rundfunk durch Kündigung in Teilen des Bundesgebiets beseitigen, sondern man müsste etwas den Regelungen des Bundesverfassungsgerichts Entsprechendes an seine Stelle setzen.“
AZ