Kollaps der Sozialversicherungen droht

Kollaps der Sozialversicherungen droht

Neuer Beitragvon augenzeuge » 14. Juni 2025, 21:25

In Kassen der deutschen Sozialversicherungen fehlt es an Geld – und es wird immer schlimmer. Experten warnen davor, dass die Finanzierungslücke zu einem großen Problem wird. Und zwar schnell.

Die Versicherten müssen sich unterdessen auf gesalzene Zusatzbeiträge einstellen. Denn den Krankenkassen und der Pflegekasse fehlen zusammen an die 30 Milliarden Euro.


Die Sozialversicherungsträger sind alarmiert – und alarmieren die Öffentlichkeit. Angefangen bei den Gesetzlichen Krankenkassen über die Bundesagentur für Arbeit bis hin zur Rentenversicherung stehen die Zeichen auf Sturm. Aufgaben und Erlöse passen nicht zusammen, die Gefahr von Zusammenbrüchen droht gar, will man einigen Warnern glauben.

In jedem Fall kommen auf die Beitragszahler höhere Abgaben zu, das lässt sich schon ohne konkrete Erhöhungsvorhaben sagen. Denn die Meldungen zur Finanzlage der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) gleichen sich. Vornehm ausgedrückt heißt das Monster: Finanzierungslücke. Zu deutsch: Das Geld geht aus.

Am lautesten Klartext redete – bisher – der Vorsitzende der DAK, Alexander Storm, der die Entwürfe für den CDU-SPD-Koalitionsvertrag noch beruhigend fand – nun aber entgeistert auf das fertige „amtliche“ Vertragswerk schaut: „Alle in den Entwürfen genannten konkreten Maßnahmen, die das Ziel stabiler Sozialversicherungsbeiträge kurzfristig hätten sicherstellen können, sind aus dem finalen Koalitionsvertrag gestrichen worden. Stattdessen soll eine Kommission gebildet werden, die erst Anfang 2027 Reformvorschläge vorlegen soll. Das ist absurd. Wenn bis dahin nichts geschieht, werden bis zum Frühjahr 2027 ganze Teilbereiche unseres Gesundheitswesens kollabiert sein“, sagte Storm der Augsburger Allgemeinen.


https://www.focus.de/finanzen/kollaps-b ... 24853.html

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Re: Kollaps der Sozialversicherungen droht

Neuer Beitragvon Spartacus » 16. Juni 2025, 08:26

Woran das wohl liegen mag? 2015 hieß es die Migranten zahlen mal unsere Rente. Heute heißt es, die Rentner sollen wieder arbeiten um die Kosten für die Migranten zu zahlen. [mundzu]

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Re: Kollaps der Sozialversicherungen droht

Neuer Beitragvon pentium » 16. Juni 2025, 09:07

Die Verursacher machen sich Sorgen, jeder Tag mehr der Satire.
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Re: Kollaps der Sozialversicherungen droht

Neuer Beitragvon Gerd Böhmer » 18. Juli 2026, 10:47

passt zu diesem Thema:
"Oft beim Dinner eingefädelt, "Krankenkassen verzocken Millionen mit hochriskanten Fonds - 17.07.2026, 16:17 Uhr
Recherchen zeigen: Krankenkassen sollen Millionen in riskanten Immobilienfonds investiert haben. Das Geld der Beitragszahler scheint weg zu sein. Kassen klagen nun wegen Täuschung, doch die Banken weisen Vorwürfe zurück. Auch die staatlichen Kontrollen werfen Fragen auf.

https://www.n-tv.de/mediathek/videos/wirtschaft/Krankenkassen-verzocken-Millionen-mit-hochriskanten-Fonds-id31098016.html,
für mich ein Kapitalverbrechen und eine Veruntreuung finanzieller Mittel. Das ist aber wieder nur der Anfang. Derartige Machenschaften sollten unterbunden werden ...
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Re: Kollaps der Sozialversicherungen droht

Neuer Beitragvon Icke46 » 18. Juli 2026, 13:49

Machenschaften würde ich das nicht unbedingt nennen, wenn Sozialversicherungen wie andere Versicherungen auch Einnahmen im Kapitalmarkt investieren. Was man einschränken bzw. ganz verbieten sollte, wären Hochrisiko-Investitionen. Die bieten zwar im Erfolgsfall mehr Gewinn, im anderen Fall aber auch mehr Verlust.

Wie gesagt, solche Investitionen sind im Versicherungsbereich üblich, speziell bei Lebensversicherungen. Die dürfen nach einer höchstrichterlichen Entscheidung sogar als „legaler Betrug“ etikettiert werden.
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Re: Kollaps der Sozialversicherungen droht

Neuer Beitragvon andr.k » 18. Juli 2026, 18:21

Gerd Böhmer hat geschrieben:[...]für mich ein Kapitalverbrechen[...]


Ein Kapitalverbrechen ist eine völlig andere Dimension.
Man lebt ruhiger, wenn man nicht alles sagt, was man weiß, nicht alles glaubt, was man hört und über den Rest einfach nur lächelt.

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Re: Kollaps der Sozialversicherungen droht

Neuer Beitragvon Gerd Böhmer » 18. Juli 2026, 18:26

andr.k hat geschrieben:
Gerd Böhmer hat geschrieben:[...]für mich ein Kapitalverbrechen[...]

Ein Kapitalverbrechen ist eine völlig andere Dimension.

achso ? Immerhin geht es laut Meldungen um eine Gesamtsumme von etwa 170 Mio €, da gibt es nichts zu beschönigen und auch keine mildernden Umstände ! Erst Recht bei dieser Art von Zockerei ...
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Re: Kollaps der Sozialversicherungen droht

Neuer Beitragvon Icke46 » 18. Juli 2026, 19:05

Bloß passt der Fall nicht zur Definition von Kapitalverbrechen:

IMG_1337.jpeg
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Re: Kollaps der Sozialversicherungen droht

Neuer Beitragvon Gerd Böhmer » 18. Juli 2026, 19:13

Icke46 hat geschrieben:Bloß passt der Fall nicht zur Definition von Kapitalverbrechen:
IMG_1337.jpeg

das wäre der juristische Standpunkt laut Sach- und Rechtslage. Nur verstehe auch nicht nur ich unter Kapitalverbrechen auch Vergehen bezüglich der Veruntreuung von anvertrauten finanziellen oder materiellen Mitteln, wie eben auch im Fall der Sozialversicherungen, die sich verzockt haben.
Aber wie geschrieben ist das was da von Seiten der Krankenversicherungen abgelaufen ist eine besonders schwere Straftat, die entsprechend geahndet werden muss !
Zuletzt geändert von Gerd Böhmer am 18. Juli 2026, 19:16, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kollaps der Sozialversicherungen droht

Neuer Beitragvon andr.k » 18. Juli 2026, 19:15

Gerd Böhmer hat geschrieben:
andr.k hat geschrieben:
Gerd Böhmer hat geschrieben:[...]für mich ein Kapitalverbrechen[...]

Ein Kapitalverbrechen ist eine völlig andere Dimension.

achso ? Immerhin geht es laut Meldungen um eine Gesamtsumme von etwa 170 Mio €, da gibt es nichts zu beschönigen und auch keine mildernden Umstände ! Erst Recht bei dieser Art von Zockerei ...

Ich beschönige nichts, und auch die Gesamtsumme von etwa 170 Millionen Euro steht in keinem Zusammenhang mit einem Kapitalverbrechen wie in diesem Fall.
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Re: Kollaps der Sozialversicherungen droht

Neuer Beitragvon Gerd Böhmer » 18. Juli 2026, 19:21

andr.k hat geschrieben:
Gerd Böhmer hat geschrieben:
andr.k hat geschrieben:
Gerd Böhmer hat geschrieben:[...]für mich ein Kapitalverbrechen[...]

Ein Kapitalverbrechen ist eine völlig andere Dimension.

achso ? Immerhin geht es laut Meldungen um eine Gesamtsumme von etwa 170 Mio €, da gibt es nichts zu beschönigen und auch keine mildernden Umstände ! Erst Recht bei dieser Art von Zockerei ...

Ich beschönige nichts, und auch die Gesamtsumme von etwa 170 Millionen Euro steht in keinem Zusammenhang mit einem Kapitalverbrechen wie in diesem Fall.

ich sehe da sehr wohl einen Zusammenhang mit einem Kapitalverbrechen, aber gut ... Definition Kapital:
Kapital umfasst alle Vermögenswerte, die zur Erzielung von Einkommen, Gewinnen oder neuen Gütern eingesetzt werden. Je nach Fachbereich unterscheidet sich die genaue Bedeutung:
- Betriebswirtschaftslehre (BWL): Hier bezeichnet Kapital die Finanzierungsseite eines Unternehmens, aufgeteilt in Eigenkapital (Mittel der Eigentümer) und Fremdkapital (Schulden bzw. Kredite). Es ist die Herkunft der Mittel, die zur Anschaffung von Vermögenswerten genutzt werden.
- Volkswirtschaftslehre (VWL): Kapital (Realkapital) ist neben Arbeit und Boden ein zentraler Produktionsfaktor. Es umfasst den gesamten Bestand an Produktionsmitteln, wie Maschinen, Gebäude, Werkzeuge und Infrastruktur, die für die Güterproduktion eingesetzt werden.
- Alltagsverständnis: Bezeichnet meist die gesamte verfügbare Geldsumme oder das finanzielle Vermögen einer Person oder eines Unternehmens.

Weiteres hatte ich soeben in meinem Beitrag von 20:13 Uhr geschrieben.
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Re: Kollaps der Sozialversicherungen droht

Neuer Beitragvon andr.k » 18. Juli 2026, 19:26

Gerd Böhmer hat geschrieben:
andr.k hat geschrieben:
Gerd Böhmer hat geschrieben:
andr.k hat geschrieben:
Gerd Böhmer hat geschrieben:[...]für mich ein Kapitalverbrechen[...]

Ein Kapitalverbrechen ist eine völlig andere Dimension.

achso ? Immerhin geht es laut Meldungen um eine Gesamtsumme von etwa 170 Mio €, da gibt es nichts zu beschönigen und auch keine mildernden Umstände ! Erst Recht bei dieser Art von Zockerei ...

Ich beschönige nichts, und auch die Gesamtsumme von etwa 170 Millionen Euro steht in keinem Zusammenhang mit einem Kapitalverbrechen wie in diesem Fall.

ich sehe da sehr wohl einen Zusammenhang mit einem Kapitalverbrechen, aber gut ... Definition Kapital:
Kapital umfasst alle Vermögenswerte, die zur Erzielung von Einkommen, Gewinnen oder neuen Gütern eingesetzt werden. Je nach Fachbereich unterscheidet sich die genaue Bedeutung:
- Betriebswirtschaftslehre (BWL): Hier bezeichnet Kapital die Finanzierungsseite eines Unternehmens, aufgeteilt in Eigenkapital (Mittel der Eigentümer) und Fremdkapital (Schulden bzw. Kredite). Es ist die Herkunft der Mittel, die zur Anschaffung von Vermögenswerten genutzt werden.
- Volkswirtschaftslehre (VWL): Kapital (Realkapital) ist neben Arbeit und Boden ein zentraler Produktionsfaktor. Es umfasst den gesamten Bestand an Produktionsmitteln, wie Maschinen, Gebäude, Werkzeuge und Infrastruktur, die für die Güterproduktion eingesetzt werden.
- Alltagsverständnis: Bezeichnet meist die gesamte verfügbare Geldsumme oder das finanzielle Vermögen einer Person oder eines Unternehmens.

Weiteres hatte ich soeben in meinem Beitrag von 20:13 Uhr geschrieben.


Was du siehst, spielt keine Rolle, daraus wird dennoch kein Kapitalverbrechen. [hallo]
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Re: Kollaps der Sozialversicherungen droht

Neuer Beitragvon Gerd Böhmer » 18. Juli 2026, 19:34

andr.k hat geschrieben:Was Du siehst, spielt keine Rolle, daraus wird dennoch kein Kapitalverbrechen. [hallo]

mal abwarten wie es sich weiter entwickelt und wie es die Gerichte im Falle einer juristischen Aufarbeitung sehen (wenn es dazu kommen sollte).
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Re: Kollaps der Sozialversicherungen droht

Neuer Beitragvon andr.k » 18. Juli 2026, 19:43

Gerd Böhmer hat geschrieben:
andr.k hat geschrieben:Was Du siehst, spielt keine Rolle, daraus wird dennoch kein Kapitalverbrechen. [hallo]

mal abwarten wie es sich weiter entwickelt und wie es die Gerichte im Falle einer juristischen Aufarbeitung sehen (wenn es dazu kommen sollte).

Gerichte entscheiden auf Grundlage der geltenden Gesetzeslage, der Aktenlage sowie der vorgelegten Beweismittel und nicht nach persönlichen Meinungen! Richter sind unabhängig und prüfen im jeweiligen Einzelfall, ob Gesetze verletzt wurden. Eine allgemeine Vorhersage darüber, wie im Rahmen einer "juristischen Aufarbeitung“" entschieden wird, ist nicht möglich, da jeder Fall individuell bewertet wird. Wie bereits erwähnt, handelt es sich dennoch nicht um ein Kapitalverbrechen.
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Re: Kollaps der Sozialversicherungen droht

Neuer Beitragvon Gerd Böhmer » 18. Juli 2026, 19:48

andr.k hat geschrieben:
Gerd Böhmer hat geschrieben:
andr.k hat geschrieben:Was Du siehst, spielt keine Rolle, daraus wird dennoch kein Kapitalverbrechen. [hallo]

mal abwarten wie es sich weiter entwickelt und wie es die Gerichte im Falle einer juristischen Aufarbeitung sehen (wenn es dazu kommen sollte).

Gerichte entscheiden auf Grundlage der geltenden Gesetzeslage, der Aktenlage sowie der vorgelegten Beweismittel und nicht nach persönlichen Meinungen! Richter sind unabhängig und prüfen im jeweiligen Einzelfall, ob Gesetze verletzt wurden. Eine allgemeine Vorhersage darüber, wie im Rahmen einer "juristischen Aufarbeitung“ entschieden wird, ist nicht möglich, da jeder Fall individuell bewertet wird. Wie bereits erwähnt, handelt es sich dennoch nicht um ein Kapitalverbrechen.

Das ist richtig, Alles Weitere, ob Kapitalverbrechen oder nicht ist und bleibt unabhängig einer persönlichen Meinung Auslegungssache [hallo]
Unter Kapitalverbrechen verstehe ich nun einmal auch Vergehen zum Nachteil von Vermögens- und Sachwerten, bzw. Personen.
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Re: Kollaps der Sozialversicherungen droht

Neuer Beitragvon andr.k » 18. Juli 2026, 19:57

Gerd Böhmer hat geschrieben:
andr.k hat geschrieben:
Gerd Böhmer hat geschrieben:
andr.k hat geschrieben:Was Du siehst, spielt keine Rolle, daraus wird dennoch kein Kapitalverbrechen. [hallo]

mal abwarten wie es sich weiter entwickelt und wie es die Gerichte im Falle einer juristischen Aufarbeitung sehen (wenn es dazu kommen sollte).

Gerichte entscheiden auf Grundlage der geltenden Gesetzeslage, der Aktenlage sowie der vorgelegten Beweismittel und nicht nach persönlichen Meinungen! Richter sind unabhängig und prüfen im jeweiligen Einzelfall, ob Gesetze verletzt wurden. Eine allgemeine Vorhersage darüber, wie im Rahmen einer "juristischen Aufarbeitung“ entschieden wird, ist nicht möglich, da jeder Fall individuell bewertet wird. Wie bereits erwähnt, handelt es sich dennoch nicht um ein Kapitalverbrechen.

Das ist richtig, Alles Weitere, ob Kapitalverbrechen oder nicht ist und bleibt unabhängig einer persönlichen Meinung Auslegungssache [hallo]
Unter Kapitalverbrechen verstehe ich nun einmal auch Vergehen zum Nachteil von Vermögens- und Sachwerten, bzw. Personen.

Alles andere mag zwar deine Meinung sein, ergibt jedoch trotzdem keinen Sinn und ist daher auch kein Kapitalverbrechen. Habe fertig!

[flash]
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Re: Kollaps der Sozialversicherungen droht

Neuer Beitragvon Icke46 » 18. Juli 2026, 21:05

Das Problem, was der Gerd hat: Er assoziiert das Wort Kapital mit Geld, während wohl im Gesetz die Schwere der Straftat gemeint ist, dass es sich eben um ein kapitales Verbrechen handelt.

Was ich mich nur gerade Frage: Es gibt nun den Begriff des Kapitalverbrechens. Gibt es auch ähnliche Begriffe für die Stufen darunter, also zum Beispiel Ladendiebstahl, Schwarzfahren oder zb. in Berlin Zigarettenkippen wegwerfen? Gut, ich vermute jetzt mal, dass die Zigarettenkippen als Bagatelldelikte firmieren.
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Re: Kollaps der Sozialversicherungen droht

Neuer Beitragvon andr.k » 18. Juli 2026, 22:20

Icke46 hat geschrieben:[...] während wohl im Gesetz die Schwere der Straftat gemeint ist, dass es sich eben um ein kapitales Verbrechen handelt. [...]


Als Kapitaldelikte bzw. Kapitalverbrechen werden im deutschen Strafrecht besonders schwere Straftaten gegen das Leben bezeichnet. Hierzu zählen in erster Linie Mord (§ 211 StGB), Totschlag (§ 212 StGB), Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) sowie Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB).
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Re: Kollaps der Sozialversicherungen droht

Neuer Beitragvon Ari@D187 » 18. Juli 2026, 23:24

Ruckzuck ist ein kapitaler Bock geschossen.

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Re: Kollaps der Sozialversicherungen droht

Neuer Beitragvon augenzeuge » 19. Juli 2026, 06:51

Da Ickes Frage noch nicht beantwortet wurde, ein Verbrechen ist eine Straftat mit einer gesetzlichen Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr, darunter gibt's Bagatelldelikte oder Vergehen.

@Ari
Wo ist der Jäger?

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Re: Kollaps der Sozialversicherungen droht

Neuer Beitragvon Icke46 » 19. Juli 2026, 07:10

Wir sind zwar meilenweit vom Thema weg, ber weil der ari den kapitalen Bock auf die Spur gebracht hat, noch dieses hier:

IMG_1338.jpeg


Nun überlege ich, wieviele einem Wildschwein ähnliche Freunde ich hbe [denken] ..
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Kollaps der Sozialversicherungen droht

Neuer Beitragvon augenzeuge » 19. Juli 2026, 09:44

Also ganz ungefährlich ist das Leben im Wald für den Karnak offenbar nicht.... [angst]

AZ
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Re: Kollaps der Sozialversicherungen droht

Neuer Beitragvon Edelknabe » 19. Juli 2026, 09:50

Warum läuft man im stockdunklen Wald eigentlich "getrennt" mit scharfer Waffe herum? Das ist doch schon mehr wie dämlich?

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Re: Kollaps der Sozialversicherungen droht

Neuer Beitragvon pentium » 19. Juli 2026, 09:55

Was genau hat das mit Sozialversicherung zu tun? Manche Leute sollten mehr zum Friseur gehen.
*Dos Rauschen in Wald hot mir'sch ageta, deß ich mei Haamit net loßen ka!* *Zieht aah dorch onnern Arzgebirg der Grenzgrobn wie ene Kett, der Grenzgrobn taalt de Länder ei, ober onnere Herzen net!* *Waar sei Volk verläßt, daar is net wert, deß'r rümlaaft of daaner Erd!*
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Re: Kollaps der Sozialversicherungen droht

Neuer Beitragvon Gerd Böhmer » 19. Juli 2026, 09:55

andr.k hat geschrieben:
Icke46 hat geschrieben:[...] während wohl im Gesetz die Schwere der Straftat gemeint ist, dass es sich eben um ein kapitales Verbrechen handelt. [...]

Als Kapitaldelikte bzw. Kapitalverbrechen werden im deutschen Strafrecht besonders schwere Straftaten gegen das Leben bezeichnet. Hierzu zählen in erster Linie Mord (§ 211 StGB), Totschlag (§ 212 StGB), Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) sowie Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB).

Das ist wie geschrieben die formaljuristische Auslegung, nur beschränkt sich der Begriff des Kapitalverbrechens selbst in gerichtlichen Verfahren nicht nur auf Tötungsdelikte. Das Vorgehen einiger Sozialversicherungen ist und bleibt kriminelles Vorgehen und somit eine schwere Straftat. Dabei will ich es belassen.

@ icke46 - ja es gibt Abstufungen bei der Bewertung von Delikten, bzw. Verbrechen im juristischen Sinne, auch in Deinem Sinne ...

Fazit - wie schon gestern Abend von mir geschrieben einmal abwarten wie es die zuständigen Staatsanwaltschaften und Gerichte im Rahmen einer juristischen Aufarbeitung sehen.
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Re: Kollaps der Sozialversicherungen droht

Neuer Beitragvon andr.k » 19. Juli 2026, 11:00

Im bundesdeutschen Recht gibt es eine klare Abgrenzung zwischen Ordnungswidrigkeiten, Vergehen und Verbrechen. Diese Einteilung richtet sich nach der Schwere der Tat und den daraus folgenden rechtlichen Konsequenzen.

Eine Ordnungswidrigkeit (OWi) ist ein geringfügiger Verstoß gegen das Gesetz. Vergehen und Verbrechen hingegen zählen zu den Straftaten.
Die Abgrenzung zwischen Vergehen und Verbrechen erfolgt anhand der Mindeststrafe. Diese Unterscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf die strafrechtliche Behandlung und die möglichen Sanktionen. Während Vergehen häufig mit einer Bewährungsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden, führt ein Verbrechen zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr. Eine Bewährung ist dabei nur möglich, wenn die Freiheitsstrafe unter zwei Jahren liegt.

Straftaten sind rechtswidrige Handlungen, die mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.

Vergehen wie Körperverletzung, Diebstahl und Sachbeschädigung werden im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von weniger als einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft (§ 12 Abs. 2 StGB). Verbrechen sind Straftaten, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr geahndet werden. Dazu zählen beispielsweise Mord, Raub und schwere Brandstiftung (§ 12 Abs. 1 StGB).

Zigarettenkippen in der Öffentlichkeit wegzuwerfen wird in den einzelnen Kommunen und Bundesländern unterschiedlich mit Bußgeldern honoriert, bleibt jedoch eine Ordnungswidrigkeit.
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Re: Kollaps der Sozialversicherungen droht

Neuer Beitragvon andr.k » 19. Juli 2026, 11:04

Gerd Böhmer hat geschrieben:
andr.k hat geschrieben:
Icke46 hat geschrieben:[...] während wohl im Gesetz die Schwere der Straftat gemeint ist, dass es sich eben um ein kapitales Verbrechen handelt. [...]

Als Kapitaldelikte bzw. Kapitalverbrechen werden im deutschen Strafrecht besonders schwere Straftaten gegen das Leben bezeichnet. Hierzu zählen in erster Linie Mord (§ 211 StGB), Totschlag (§ 212 StGB), Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) sowie Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB).

Das ist wie geschrieben die formaljuristische Auslegung, nur beschränkt sich der Begriff des Kapitalverbrechens selbst in gerichtlichen Verfahren nicht nur auf Tötungsdelikte. Das Vorgehen einiger Sozialversicherungen ist und bleibt kriminelles Vorgehen und somit eine schwere Straftat. Dabei will ich es belassen.

@ icke46 - ja es gibt Abstufungen bei der Bewertung von Delikten, bzw. Verbrechen im juristischen Sinne, auch in Deinem Sinne ...

Fazit - wie schon gestern Abend von mir geschrieben einmal abwarten wie es die zuständigen Staatsanwaltschaften und Gerichte im Rahmen einer juristischen Aufarbeitung sehen.


Strafrechtlich relevant kann es nur werden, wenn den Krankenkassen nachgewiesen werden kann, dass sie grob fahrlässig (billigend in Kauf nehmend) oder vorsätzlich (mit Wissen und Wollen) gehandelt haben.

Womit wir wieder beim Thema sind ...

[hallo]
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Re: Kollaps der Sozialversicherungen droht

Neuer Beitragvon augenzeuge » 19. Juli 2026, 11:12

andr.k hat geschrieben:
Strafrechtlich relevant kann es nur werden, wenn den Krankenkassen nachgewiesen werden kann, dass sie grob fahrlässig (billigend in Kauf nehmend) oder vorsätzlich (mit Wissen und Wollen) gehandelt haben.
[hallo]


Und da habe ich große Zweifel. Erstens, es ist legitim und sinnvoll, dass KK das Geld, was sie erhalten aber nicht sofort ausgeben dürfen, sicher anlegen können.

Zweitens, der Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank wird von der KK vorsätzliche Täuschung unterstellt. Mal sehen, was die Juristen beweisen können. Wenn von einem Finanzprodukt 90% verloren gehen können, erfüllt es nicht die Ansprüche der KK. Denke ich.

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Re: Kollaps der Sozialversicherungen droht

Neuer Beitragvon Gerd Böhmer » 19. Juli 2026, 11:15

andr.k hat geschrieben:
Gerd Böhmer hat geschrieben:Fazit - wie schon gestern Abend von mir geschrieben einmal abwarten wie es die zuständigen Staatsanwaltschaften und Gerichte im Rahmen einer juristischen Aufarbeitung sehen.

Strafrechtlich relevant kann es nur werden, wenn den Krankenkassen nachgewiesen werden kann, dass sie grob fahrlässig (billigend in Kauf nehmend) oder vorsätzlich (mit Wissen und Wollen) gehandelt haben.
Womit wir wieder beim Thema sind ...
[hallo]

also ohne Wissen der Verantwortlichen in den Krankenkassen wird es wohl nicht abgelaufen sein, ich darf zitieren:
Recherchen zeigen: Krankenkassen sollen Millionen in riskanten Immobilienfonds investiert haben. Das Geld der Beitragszahler scheint weg zu sein. Kassen klagen nun wegen Täuschung, doch die Banken weisen Vorwürfe zurück. Auch die staatlichen Kontrollen werfen Fragen auf.

das hier auch die Gegenseite eine Mitschuld trägt sehe ich auch so ... aber es wird wohl wie üblich enden, siehe die Immobilienkrise 2007/2008, die Cumex-Skandale, Wirecard oder andere Ereignisse. Strafrechtlich relevant ist das Vorgehen der Krankenkassen und Banken schon auf Grund des öffentlichen Interesses.
MfG Gerd Böhmer,
Reichsbahninspektor aD
http://www.gerdboehmer-berlinereisenbahnarchiv.de
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Re: Kollaps der Sozialversicherungen droht

Neuer Beitragvon pentium » 19. Juli 2026, 11:20

Gemeinsame Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung (SZ) haben offengelegt, dass mindestens 17 gesetzliche Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) mindestens 170 Millionen Euro – Schätzungen aus Finanzkreisen sprechen sogar von bis zu 500 Millionen Euro – an Beitragsgeldern in riskanten Immobilienfonds der Verius Capital AG verloren haben. Das Geld, das eigentlich risikoarm angelegt sein müsste, gilt zu weiten Teilen als unwiederbringlich verloren, da der Fonds nach der Gewährung hochverzinstser Darlehen an mittlerweile insolvente Projektentwickler kollabierte. [1, 2, 3, 4]
## Wer hat wie viel investiert?
Die betroffenen Institutionen investierten oft über hochkomplexe Schuldverschreibungen und Umwege in die Schieflage geratenen Fonds. Während einige Kassen die genauen Summen unter Verweis auf das Geschäftsgeheimnis mauern, sind viele Millionenbeträge bereits bestätigt: [1, 2, 4, 5]

* KV Baden-Württemberg: 50 Millionen Euro (davon sind laut Klageschrift 96,3 Prozent verpufft).
* KKH (Kaufmännische Krankenkasse): 47,4 Millionen Euro.
* KV Hessen: 30 Millionen Euro.
* KV Schleswig-Holstein: 16 Millionen Euro.
* Pronova BKK: 10 Millionen Euro.
* BKK Gildemeister Seidensticker: 7,9 Millionen Euro.
* Novitas BKK & MKK Meine Krankenkasse: jeweils 5 Millionen Euro.
* IKK Südwest: 2 Millionen Euro.
* Weitere Kassen ohne Summennennung: AOK Bremen, Bahn BKK, BKK Pfalz, Siemens BKK, Viactiv sowie die KVen Berlin, Bremen und Westfalen-Lippe. [1, 2, 4]

## Der rechtliche und politische Konflikt
Laut § 83 des Sozialgesetzbuches IV (SGB IV) sind Krankenkassen und KVen gesetzlich dazu verpflichtet, die Gelder der Beitragszahler so konservativ und risikoarm anzulegen, dass „ein Verlust ausgeschlossen erscheint“. [1, 6]

* Der Täuschungsvorwurf: Die Kassen haben am Landgericht Frankfurt Schadensersatzklage gegen die beteiligten Finanzfirmen (darunter die Privatbank Hauck Aufhäuser Lampe) eingereicht. Sie argumentieren, sie seien durch Beratungen und fälschlich positive Ratings („BBB-“) vorsätzlich darüber getäuscht worden, dass es sich in Wahrheit um hochriskante Nachrangdarlehen am Immobilienmarkt handelte. Die Banken weisen diese Vorwürfe zurück. [2, 4]
* Politische Konsequenzen: Aus der Politik gibt es parteiübergreifend scharfe Kritik. Die SPD kündigte bereits an, im Zuge anstehender Strukturreformen die staatliche Finanzaufsicht über die Krankenkassen und die Kontrollmechanismen der Selbstverwaltung massiv zu verschärfen. [4, 7]

Da die gesetzlichen Krankenkassen ohnehin unter chronischem Geldmangel leiden, sorgt der Vorfall für zusätzliche Empörung bei den Versicherten. Einzelne Kassen, wie die Siemens BKK, gaben jedoch bereits Entwarnung, dass ihre finanzielle Stabilität nicht gefährdet sei und keine direkten Leistungskürzungen drohen. [2, 8]

[1] [https://www.tagesschau.de](https://www.tagesschau.de/investigativ/ ... s-100.html)
[2] [https://www.focus.de](https://www.focus.de/familie/geld-recht ... 9b158.html)
[3] [https://taz.de](https://taz.de/Investitionen-in-Immobil ... /!6197161/)
*Dos Rauschen in Wald hot mir'sch ageta, deß ich mei Haamit net loßen ka!* *Zieht aah dorch onnern Arzgebirg der Grenzgrobn wie ene Kett, der Grenzgrobn taalt de Länder ei, ober onnere Herzen net!* *Waar sei Volk verläßt, daar is net wert, deß'r rümlaaft of daaner Erd!*
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