Zunächst zur Personalie Brosius-Gersdorf, zu der die FRANKFURTER ALLGEMEINE ZEITUNG schreibt: „Damit findet ein Schauspiel ein Ende, in dem sie sich wiederfand, seit die Union ihrer Wahl zur Richterin zunächst zustimmte, um sie dann abzulehnen. In der Erklärung ihres Rückzugs geht allerdings auch bei Brosius-Gersdorf einiges durcheinander. So findet sie, ihre Nichtwahl aufgrund des Satzes, die Menschenwürdegarantie gelte erst ab Geburt, sanktioniere – also bestrafe – die Wissenschaftsfreiheit. Ähnlich verstiegen ist die Behauptung, Journalisten dieser Zeitung hätten eine ehrabschneidende Kampagne gegen sie geführt. Wer sich auf seine eigene Rationalität und Wissenschaft so viel zugutehält, sollte selbst in einer schwierigen Situation nicht blind um sich schlagen“, kritisiert die F.A.Z.
„Zu diesem Streit hätte es nie kommen dürfen“, meint die KÖLNISCHE RUNDSCHAU: „Brosius-Gersdorf hatte sich schon zu Zeiten der Ampel-Koalition im Zusammenhang mit dem damaligen Vorhaben, den bisherigen Paragrafen 218 zu kippen, in einer Weise exponiert, die für viele Unionsleute schwer erträglich war. Wenn die SPD die Potsdamer Professorin trotzdem – oder gerade deshalb – vorschlagen wollte, war das nicht klug. Fraktionschef Spahns Aufgabe wäre es aber gewesen, früh, während der vertraulichen Vorabklärung, Stopp zu sagen. Das hat er versäumt, und Kanzler Merz hat seine Parteifreunde erst recht provoziert, als er die Frage, ob er Brosius-Gersdorf mitwählen würde, ohne jede Einordnung platt bejahte“, erläutert die KÖLNISCHE RUNDSCHAU ihre Sichtweise.
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