Warum Abgeordneten-Diäten sinken müssen
Den 709 Bundestagsabgeordneten droht erstmals eine Senkung ihrer Diäten - wegen Corona!
Laut Abgeordnetengesetz werden die Diäten jeweils zum 1. Juli so angepasst, wie sich die Nominallöhne im Vorjahr entwickelt haben. Laut Statischem Bundesamt sind die Nominallöhne im ersten Quartal 2020 noch um 2,1 Prozent gestiegen, im zweiten und dritten Quartal aber wegen der Pandemie um vier bzw. 1,3 Prozent gesunken. Da der Negativ-Trend auch im vierten Quartal anhalten dürfte, würde das auch auf die Diäten durchschlagen.
Diäten-Experte Prof. Hans Herbert von Arnim zu BILD: „Millionen Beschäftigte sind wegen der Corona-Krise in Kurzarbeit oder arbeitslos. Ihre Einkommen sind zum Teil drastisch gesunken. Es ist das Mindeste, dass deshalb auch die Diäten der Bundestagsabgeordneten im nächsten Jahr gesenkt werden, wie es das Gesetz vorsieht.“
Derzeit erhalten die Abgeordneten monatlich 10.083,47 Euro brutto als Diäten sowie eine steuerfreie Kostenpauschale von 4560,59 Euro.
Von Arnim hält eine Kürzung der Abgeordnetenbezüge aber auch wegen der starken Vergrößerung des Bundestages seit der letzten Bundestagswahl für erforderlich. „Eine Senkung der Diäten ist auch geboten, weil der Bundestag mit 709 Abgeordneten viel größer und dadurch teurer ist, als im Bundeswahlgesetz vorgesehen.“
Die Zahl der Abgeordneten liegt derzeit um 111 höher als im Bundeswahlgesetz vorgesehen. Schuld sind sogenannte Überhang- und Ausgleichsmandate. Auf eine durchgreifende Reform zur Begrenzung der Abgeordnetenzahl konnten sich die Parteien bisher nicht einigen.
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es ist an der Zeit diese Begrenzung zu vollziehen,