Überprüfung nach dem Stasi - Unterlagengesetz noch sinnvoll?

Re: Überprüfung nach dem Stasi - Unterlagengesetz noch sinnvoll?

Beitragvon steffen52-1 » 1. Dezember 2015, 16:39

Kristian, sie sind mehr als übers Ziel hinausgeschossen , durch lesen meinerStasiakte, die IMs auf jeden Fall und die das aufgenommen haben auch! Klar Abrechnungen zählte, Erfolgsmeldungen!! [frown] Nur um ihren Führungsoffizier was vorlegen zu können, wurde ein Kalauer zu Papier gebracht und als Akte angelegt!
Wo ich sie das erstmal(Leseraum) gelesen habe, musste ich oft schmunzel und auch mit den Kopf schütteln! Traurig und wütend hat mich eigentlich in der Hauptsache das gemacht, das geglaubte gute
Freunde mit am Tisch saßen und dann jeden gesprochen Müll gegen die DDR-Regierung( bei mehreren Bierchen) den gewissen Offizieren meldeten! Über eins habe ich mich gefreut, nun weiß ich wenigstens was ich
am den und den 1975 gegessen, getrunken und gesagt habe( als Beispiel)!! [laugh]
Grüsse steffen52-1
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Re: Überprüfung nach dem Stasi - Unterlagengesetz noch sinnvoll?

Beitragvon karnak » 1. Dezember 2015, 16:46

Und wie würdest Du es Dir vorstellen,dass solch ein Job"ehrbarer"gemacht wird?
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Re: Überprüfung nach dem Stasi - Unterlagengesetz noch sinnvoll?

Beitragvon Kumpel » 1. Dezember 2015, 16:56

Also das mit den Staatsfeinden produzieren kann ich irgendwie fast nachvollziehen , wenn ich mir die Geschichte in meiner Familie betrachte.
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Re: Überprüfung nach dem Stasi - Unterlagengesetz noch sinnvoll?

Beitragvon steffen52-1 » 1. Dezember 2015, 16:59

karnak hat geschrieben:Und wie würdest Du es Dir vorstellen,dass solch ein Job"ehrbarer"gemacht wird?

Wenn man es als Job sieht? Ehrbar ist so einen Tätigkeit für mich nicht, egal wie Du das nun siehst! Kennst ja den Spruch, Kristian: Der größte Feind im eigenen Land ist und bleibt der Denunziant !!!! [wut]
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Re: Überprüfung nach dem Stasi - Unterlagengesetz noch sinnvoll?

Beitragvon karnak » 1. Dezember 2015, 17:08

steffen52-1 hat geschrieben:Wenn man es als Job sieht? Ehrbar ist so einen Tätigkeit für mich nicht, egal wie Du das nun siehst! Kennst ja den Spruch, Kristian: Der größte Feind im eigenen Land ist und bleibt der Denunziant !!!! [wut]
Grüsse steffen52-1

Ich sehe erstmal gar nichts irgendwie,ich beschreibe nur die Zusammenhänge wie sie waren um einen Beitrag zu leisten die Dinge zu begreifen und zu werten.
Der Spruch ist nur ein Spruch wie so viele andere auch,sicher edelmütig aber eben oft auch an den wirklichen Realitäten vorbei.
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Re: Überprüfung nach dem Stasi - Unterlagengesetz noch sinnvoll?

Beitragvon steffen52-1 » 1. Dezember 2015, 17:40

karnak hat geschrieben:
steffen52-1 hat geschrieben:Wenn man es als Job sieht? Ehrbar ist so einen Tätigkeit für mich nicht, egal wie Du das nun siehst! Kennst ja den Spruch, Kristian: Der größte Feind im eigenen Land ist und bleibt der Denunziant !!!! [wut]
Grüsse steffen52-1

Ich sehe erstmal gar nichts irgendwie,ich beschreibe nur die Zusammenhänge wie sie waren um einen Beitrag zu leisten die Dinge zu begreifen und zu werten.
Der Spruch ist nur ein Spruch wie so viele andere auch,sicher edelmütig aber eben oft auch an den wirklichen Realitäten vorbei.

So wie man aus eigener Sicht erlebt hat und ob man der Solche war oder eben der Andere, dann macht der Spruch für den Einen Sinn, für den Andere natürlich nicht!!! [hallo]
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Re: Überprüfung nach dem Stasi - Unterlagengesetz noch sinnvoll?

Beitragvon karnak » 1. Dezember 2015, 17:55

Will man zu einer objektiven Beurteilung von historischen Erscheinungen kommen bleibt nichts anderes übrig als sich darum zu bemühen die Dinge faktisch von außen zu betrachten.Persönliche und damit subjektive Erlebnisse mögen hilfreich sein,beschränkt man sich aber darauf besteht die Gefahr,dass nicht viel mehr dabei herauskommt als eine Überbetonung rein emotionaler Wertungen,dass ist dann wenig hilfreich.
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Re: Überprüfung nach dem Stasi - Unterlagengesetz noch sinnvoll?

Beitragvon Spartacus » 1. Dezember 2015, 18:14

Der Spruch ist nur ein Spruch wie so viele andere auch,sicher edelmütig aber eben oft auch an den wirklichen Realitäten vorbei.


Nee Kristian, der Spruch hat nie seine Gültigkeit verloren, denn es gibt nun mal nichts widerwärtigeres und
ich kann mir schlichtweg nicht vorstellen, wie sich jemand zum Denunzianten machen lässt, egal ob nun "nur"
gegen seine Arbeitskollegen, oder aber der schlimmste Fall, gegen die eigene Familie.

Und ja ich weiß, es gab solche Kandidaten die man leicht erpressen konnte, andererseits ist nun aber auch
bekannt, dass die STASI bei einem klaren NEIN den Rückzieher machte. Auch verständlich, wenn man deinen
- sehr interessanten - Ausführungen dazu folgt. So nach dem Motto: Man investiert keine Zeit in einen
hoffnungslosen Fall, denn der Plan ....... [flash]

LG

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Re: Überprüfung nach dem Stasi - Unterlagengesetz noch sinnvoll?

Beitragvon karnak » 1. Dezember 2015, 18:32

Spartacus hat geschrieben:
Und ja ich weiß, es gab solche Kandidaten die man leicht erpressen konnte, andererseits ist nun aber auch
bekannt, dass die STASI bei einem klaren NEIN den Rückzieher machte.

LG

Sparta

Nun ist aber nicht jeder so ein edler und gefestigter Charakter.Dem der nicht über solche Stärke verfügt dieses ohne Abstriche vorzuwerfen ist zumindest zu überdenken,besonders wenn man sich bewusst macht,dass gerade solche Firmen das auch und sehr genau wissen,sich mehr oder weniger wissenschaftlich damit befassen was sich daraus für Möglichkeiten für sie ergeben und dass sie auf dieser Grundlage jede Zeit der Welt haben sich auf jedes einzelne Gespräch vorzubereiten,im Gegensatz zu dem Gegenüber.Sie sind dem Kandidaten damit heillos überlegen.
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Re: Überprüfung nach dem Stasi - Unterlagengesetz noch sinnvoll?

Beitragvon Spartacus » 1. Dezember 2015, 18:44

Dem der nicht über solche Stärke verfügt dieses ohne Abstriche vorzuwerfen ist zumindest zu überdenken


Da bin ich ja bei Dir Kristian, nur warum haben die meisten dieser Menschen noch heute nicht den Mut,
sich mit der eigenen Geschichte auseinanderzusetzen?

Da sie ja innerlich immer wußten, dass sie Unrecht tun, Schuld auf sich laden?

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Re: Überprüfung nach dem Stasi - Unterlagengesetz noch sinnvoll?

Beitragvon karnak » 1. Dezember 2015, 18:48

Einen der Gründe habe ich genannt, weil einige in diesem Land,die ersten Jahre nach der Wende VIELLEICHT noch nachvollziehbar, durch Formen von Eiferei die Grundlagen dafür regelrecht vergiftet haben.
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Re: Überprüfung nach dem Stasi - Unterlagengesetz noch sinnvoll?

Beitragvon steffen52-1 » 1. Dezember 2015, 19:28

Spartacus hat geschrieben:
Dem der nicht über solche Stärke verfügt dieses ohne Abstriche vorzuwerfen ist zumindest zu überdenken


Da bin ich ja bei Dir Kristian, nur warum haben die meisten dieser Menschen noch heute nicht den Mut,
sich mit der eigenen Geschichte auseinanderzusetzen?

Da sie ja innerlich immer wußten, dass sie Unrecht tun, Schuld auf sich laden?

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Genau so ist es mir passiert! Nur einer dieser Menschen haben mir ins Gesicht geschaut und mit mir gesprochen, leider ist der MfS Schuld gewesen( wurde erpresst), nicht er! Hätte ja sowieso nur belanglose Dinge über meine Person und Freundeskreis seinen Führungsoffizer gesagt! Die Zwei anderen haben
es vorgezogen sich vor mir aus dem Staub zu machen! [frown]
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Re: Überprüfung nach dem Stasi - Unterlagengesetz noch sinnvoll?

Beitragvon Wosch » 1. Dezember 2015, 20:12

karnak hat geschrieben:Einen der Gründe habe ich genannt, weil einige in diesem Land,die ersten Jahre nach der Wende VIELLEICHT noch nachvollziehbar, durch Formen von Eiferei die Grundlagen dafür regelrecht vergiftet haben.




Nein @Karnak, so wie Du uns das verklickern willst stimmt es noch nicht einmal im Ansatz. Die betroffenen Personen haben mit dem Leugnen ihrer unrühmlichen Handlungen ganz alleine nur da weiter gemacht wo sie aufhören mußten. Im Bewußtsein dessen das sie sich an ihren Mitbürgern "vergangen" hatten, schieben sie im Nachhinein die Schuld für ihr verlogenes "Schweigen" mal wieder ihren ehemaligen Opfern zu.
Es ging diesen "Brüdern" doch lediglich darum, sich im neuen Staatsgefüge auch weiterhin an relativ exponierten (sprich gut bezahlten) Stellen gut gehen zu lassen, daß sie sich nebenbei auch im Verwandten-und Freundeskreis nicht als "schäbige" Spitzel und "Kameradenschweine" outen wollten, zeigt auch nur daß sie sich ihrer "Schandtaten" selber bewußt sind und waren. Wer gibt denn auch schon gerne zu daß er sich für sein "mieses" Verhalten auch noch materiell und finanziell "belohnen" ließ?? Angeblich haben diese "IM´s" ja Keinem geschadet, ich erinnere mich in dem Zusammenhang noch an die Stottereien der überführten Spitzel in der ersten frei gewählten Volkskammer 1990, sie taten sich damals auch NUR selber leid.

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Re: Überprüfung nach dem Stasi - Unterlagengesetz noch sinnvoll?

Beitragvon Interessierter » 2. Dezember 2015, 18:05

Dazu passend die Geschichte, wie der IM " Schubert " den Rechtsstaat bemüht.

Märtyrermasche der Täter

Pfarrer Käbisch nennt IM „Schubert“ öffentlich beim Namen, weil dieser als einer von 60 IM nicht nur sehr aktiv über ihn selbst berichtete, sondern weil dessen Spitzelberichte 1980 zur Festnahme von vier jungen Menschen führte, welche zu mehrjährigen Zuchthausstrafen verurteilt wurden.

Die in diesem Prozess zu fünf Jahren verurteilte Sabine Popp, nach zweieinhalb Jahren Haft im berüchtigten Frauenzuchthaus Hoheneck in Stollberg/Erzgebirge von der Bundesrepublik freigekauft, im Jahr 1994 in ihre Heimatstadt Neumark zurückgekehrt, wo sie dem IM „Schubert“ immer wieder begegnete, spricht jetzt öffentlich darüber, dass sie und ihre Freunde über Monate hinweg auf Straßen die Losungen „Freiheit statt Sozialismus“, „Für die Einheit“ und andere gesprüht hatten und von Holm S. verraten wurde. Jahrelang lebte sie mit dem Trauma „Die Angst ist noch da“. Das nicht ohne Grund, denn erst vor kurzem wurde sie von IM „Schubert“ bedroht, damit sie sich nicht öffentlich über ihn äußert.

Die Fakten aus den MfS-Akten: Holm S. wurde 1980 als Oberschüler vom MfS angeworben. Die „Operative Zielstellung“ sah vor, ihn in die Junge Gemeinde zu schleusen, was auch gelang, ebenso in die Evangelische Studentengemeinde an seinem Studienort Freiberg. Dazu gehörte die im Auftrag des MfS erfolgte „Realisierung der Taufe“ (Original MfS-Akte!): Als 22-jähriger wurde er (inzwischen als IM „Schubert“ registriert) getauft. Auf den damaligen Studentenpfarrer Klaus Goldhahn, der ihn taufte, waren zehn IM angesetzt, einer davon „Schubert“.

IM „Schubert“ wurde - was seine damalige Bedeutung für das MfS unterstreicht – „in Anerkennung hervorragender Leistungen im Kampf gegen den Feind“ mehrfach hoch belohnt, seine Akte ist voller Belege und Quittungen dazu.

In einem bemerkenswerten Offenen Brief, geschrieben am 8. April 2008 von Mitgliedern aus kirchlichen Öko-Kreisen und der sozialdiakonischen Jugendarbeit der einfügen: (damaligen) Stadtmission Karl-Marx-Stadt (heute wieder Chemnitz) an Holm S., den IM „Schubert“ heißt es u.a.: „Wir haben Dir damals vertraut - zum Teil als Freund, zum Teil als Mitstreiter oder Verbündeten... Du kannst vielleicht für kurze Zeit die Nennung Deines Namens in einer Ausstellung verhindern. Du verhinderst jedoch nicht, dass sich Menschen an Dein Wirken in ihren oppositionellen Kreisen erinnern. Du verhinderst außerdem nicht, dass sie ihre Erinnerungen von damals mit Deinen Berichten an das MfS vergleichen. Auch kannst Du nicht verhindern, dass sich Menschen, die wegen ‚staatsfeindlicher Hetze‘ ins Gefängnis kamen, sich an Deinen Beitrag zu ihrer Verhaftung erinnern.“

Holm S. klagte beim Landgericht Zwickau, welches dem auch zunächst am 6. März 2008 mit einer einstweiligen Verfügung stattgab, wonach sein Klarname weder in der Ausstellung selbst noch in anderem Zusammenhang genannt werden dürfe; beim Verstoß wurde eine Ordnungsstrafe von bis zu 250.000 Euro festgelegt, ersatzweise sechs Monate Haft.

Pfarrer Käbisch hat daraufhin die Ausstellung in Reichenbach medienwirksam total abgebaut; in mehreren Fernseh-Beiträgen wurde dies bundesweit bekannt.

In der Urteilsbegründung vom 6. März 2008 heißt es u.a.: „Gegenüber der schwerwiegenden Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Antragstellers kommt der Meinungsfreiheit der Antragsgegner durch Veröffentlichung des Namens des Antragstellers nur geringes Gewicht zu. Das Stasi-Unterlagengesetz kann, da es sich um ein Opfergesetz handelt, nicht unmittelbar auf den vorliegenden Sachverhalt angewendet werden."

Die Richterin des LG Zwickau stellte zudem fest: „Denn der mit den personenbezogenen Daten unterlegte Hinweis auf die IM-Tätigkeit war geeignet, Ansehen und Wertschätzung des Antragstellers in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen und ihn gewissermaßen an den Pranger zu stellen.“

Gegen diese Begründung haben u.a. Joachim Gauck, Marianne Birthler und Martin Böttger Einspruch erhoben, die darin einen Angriff auf das Stasi-Unterlagen-Gesetz sehen.

Dr. Käbisch ging in Berufung. Wegen der in diesem Rechtsstreit auf ihn zukommenden hohen Kosten wurde zu einer parteiübergreifenden Solidarität aufgerufen und ein Sonderkonto „Bürger für Käbisch“ eingerichtet, auf welches innerhalb kurzer Zeit einige tausend Euro eingezahlt wurden.

In einer mündlichen Berufungsverhandlung am 8. April 2008 war das Landgericht entgegen seiner Entscheidung vom 6. März der Auffassung, dass „von der Ausstellung keine Prangerwirkung“ ausgegan-gen ist, was am 22. April vom Gericht auch endgültig so entschieden wurde.

Während der Verhandlung am 8. April im Landgericht Zwickau klingelte plötzlich ein Handy - ein Sakrileg in einem Gerichtssaal anstatt Gerichtsgebäude, außerhalb des Saals darfs klingeln; es war ausgerechnet das vom IM-Verteidiger Höllrich, der es wiederum nicht schnell genug in seinem Aktenkoffer fand, um es sofort auszuschalten. So konnten viele die Melodie sogar zweimal hören: „Bau auf, bau auf, Freie Deutsche Jugend, bau auf!“ IM „Schubert“ erlebte diese Panne seines Anwalts nicht und auch nicht, wie dessen schwache Argumentation zunehmend bei der Richterin auf Widerspruch stieß und schließlich abgelehnt wurde: er war bei der Verhandlung nicht anwesend. [flash]

Der vollständige Bericht hier:
http://www.bwv-bayern.org/component/con ... aeter.html
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