augenzeuge hat geschrieben:pentium hat geschrieben: – mit der Begründung, dass Kinder zwischen 12 und 15 Jahren sehr wohl über die Bedeutung eines sexuellen Aktes reflektieren können.
...
Ich denke, dass man das heute auch i.d.R. erwarten kann. Ein Mädel mit 14-15 ist heute einfach weiter als es eins vor 50 Jahren war.
Und bevor wir etwas verurteilen, sollten wir uns einmal unsere Gesetze ansehen. Vereinfacht gesagt, gilt da folgendes:
Mit Einschränkungen kann ein 21jähriger (oder älter) eine Beziehung zu einer 14jährigen haben. Vorausgesetzt, beide wollen es, steht dem nichts entgegen.
AZ
Mit Verlaub @AZ, aber du vergleichst Apfelkuchen mit Heidelbeerkuchen.
Wir gehen zunächst erst einmal in die Rechtsecke, also nicht falsch verstehen, ich meine jetzt das Recht:
Frage:
Was bedeutet Verführung Minderjährige?
Also es ist so ich habe ein mädchen im internet kennen gelernt sie ist 14 und ich 20 wir lieben uns wirklich und haben vor uns mal zu treffen ich weiß das der sex mit ihr strafbar ist und darum geht es mir auch gar nicht ich wollte nur wissen was man alles darf darf ich sie im arm nehmen darf ich sie küssen??
wie steht es mit den eltern ..
und wenn wann wär es den erlaubt mit ihr zu schlafen?
ich weiß nicht was ich da darf und was nicht
ich bitte um hilfe und bedank mich schonmal im voraus
Jetzt die Antwort, ach so, wir sind übrigens in Deutschland
Hallo lieber Forumsgast
Positiv anmerken möchten wir, dass die Auseinandersetzung mit dem Thema eine deutliche Reife zeigt. Dieser Einschätzung sollten sie bei ihren weiteren Handlungen nachkommen.
Sie wissen, das nach § 182 BGB Sexueller Missbrauch von Jugendlichen strafbar ist, sofern eine Zwangslage ausgenutzt wird.
1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage
1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder
2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
und wenn wann wär es den erlaubt mit ihr zu schlafen?
Das hängt sehr von den Eltern des Kindes ab.
(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Dieser Punkt wird jedoch strafrechtlich nur dann verfolgt, wenn ein entsprechender Antrag erfolgt. Sei es durch die Eltern, Lehrer oder vielleicht sogar durch eine Anzeige der Nachbarn ect.
Damit sollte klar sein, dass jede sexuelle Handlung durch sie an dem Mädchen solange sie unter 18 Jahre ist, eine strafbare Handlung sein kann.Der in diesem jungen Alter doch recht erhebliche Altersunterschied wird in der Regel durch die Eltern nicht geduldet.
Doch selbst wenn diese ihnen Sex mit ihrer Tochter erlauben würden, könnte ein Gericht auf Antrag Dritter feststellen lassen, dass die Tochter nicht die sittliche Reife hat. Somit wäre selbst eine Erlaubnis der Eltern unwichtig und würde die Strafverfolgung nicht behindern.
http://www.gratisrecht.de/strafrecht/11 ... hrige.htmlWas aber ist eine Sexuelle Handlung an einem Minderjährigen?
Gesetze werden nur ungern klar definiert und beinhalten immer nur oberflächliche Anhaltspunkte was der Gesetzgeber meint.
Aber es gibt Anhaltspunkte an die sie sich halten können.
So ist dann die Rede von einer sexuellen Handlung, wenn die Handlung einer sexuellen Prägung unterliegt.
Die Umarmung, der Bussi auf die Wange, das freundschaftliche Klopfen auf die Schulter wird in der Regel als typisches Anzeichen einer nicht sexuellen Handlung angesehen.
Man sagt auch, jene Handlungen werden nicht als sexuell geprägt angesehen, die im normalen Alttag und unbeschadet in der Öffentlichkeit vorgenommen werden können.
Händchen halten, Hand über die Schulter legen, Hände um die Taille legen und das Mädchen um die eigene Achse tragen, sind übliche Umgangsformen.
Aber die Grenze zur Sexuellen Handlung ist fließend und wie geschrieben, nicht definiert.
Eindeutig spricht man von für sexuelle Handlungen beim Geschlechtsverkehr und beim Petting. Also immer dann, wenn die Geschlechtsorgane stimuliert werden. Dazu kann also schon allein das übereinander liegen im Freibad gelten.
Es reicht also schon, das Dritte der Handlung einen Sexualbezug andeuten können. Eine Stimulierung muss dabei nicht einmal vorliegen....
Nun werter AZ, solltest du dein Beispiel mit dem Pärchen (er 21, sie 14 Jahre) noch einmal unter rein juristischer Sicht noch einmal neu überdenken. Anzeige durch einen lieben Freund reicht und dein Liebhaber kommt in Teufels Küche...
Gut nur sind wir ja nicht in Deutschland sondern in einem Lande aus tausend und einer Nacht.
Und ich kann mir nicht vorstellen, das es einem 14jährigen Mädchen viele Freude macht, mit einem wesentlich älteren Mann von seinen Eltern zwangsverheiratet zu werden, dass ist eben der Knackpunkt an der Geschichte. Deshalb der Apfel und der Heidelbeerkuchen.
Wir hier in Mitteleuropa und eben Sitten und Gebräuche aus Tausend und einer Nacht...
pentium
Sorry für die lange Ausführung