Sag mal Spartacus, war der Wald zu DDR-Zeiten nicht Volkseigentum, also des "Volkes Eigentum"? Eigentlich hätte doch gar nichts passieren müssen, dürfen, sollen, können, wenn Meister Grünrock euch begegnet wäre?
Rainer-Maria
Edelknabe hat geschrieben:Sag mal Spartacus, war der Wald zu DDR-Zeiten nicht Volkseigentum, also des "Volkes Eigentum"? Eigentlich hätte doch gar nichts passieren müssen, dürfen, sollen, können, wenn Meister Grünrock euch begegnet wäre?
Rainer-Maria
Edelknabe hat geschrieben:Sag mal Spartacus, war der Wald zu DDR-Zeiten nicht Volkseigentum, also des "Volkes Eigentum"? Eigentlich hätte doch gar nichts passieren müssen, dürfen, sollen, können, wenn Meister Grünrock euch begegnet wäre?
Rainer-Maria
augenzeuge hat geschrieben:Edelknabe hat geschrieben:Sag mal Spartacus, war der Wald zu DDR-Zeiten nicht Volkseigentum, also des "Volkes Eigentum"? Eigentlich hätte doch gar nichts passieren müssen, dürfen, sollen, können, wenn Meister Grünrock euch begegnet wäre?
Rainer-Maria
Ja, klar, alles was nicht eingezäunt war und offensichtlich keinen gehörte, durftest du dir nehmen.....unbegrenzt. Warum habe ich das nicht in der Schule so gelernt???
AZ
§ 126. Raub. (1) Wer mit Gewalt gegen einen Menschen oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leben oder Gesundheit im sozialistischen, persönlichen oder privaten Eigentum stehende Sachen wegnimmt oder sich auf die gleiche Weise den Besitz von ihm entwendeter Sachen zu sichern sucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
augenzeuge hat geschrieben:Neun wird hier ganz sicher Abhilfe leisten....
Vorab von mir etwas dazu:
Google mal nach dem Gesetz zum Schutz des Volkseigentums und anderen gesellschaftlichen Eigentums“ VESchG vom 6. Oktober 1952.
Beim Verstoß gegen das Gesetz (etwa „Diebstahl, Unterschlagung oder sonstiges Beiseiteschaffen von staatlichem und genossenschaftlichem Eigentum oder von Eigentum gesellschaftlicher Organisationen“) drohten Zuchthausstrafen bis zu 25 Jahren. Praktiziert von den Gerichten wurde selbst bei Bagatellvergehen eine Mindeststrafe von einem Jahr Zuchthaus.
AZ
augenzeuge hat geschrieben:Neun wird hier ganz sicher Abhilfe leisten....
Vorab von mir etwas dazu:
Google mal nach dem Gesetz zum Schutz des Volkseigentums und anderen gesellschaftlichen Eigentums“ VESchG vom 6. Oktober 1952.
Beim Verstoß gegen das Gesetz (etwa „Diebstahl, Unterschlagung oder sonstiges Beiseiteschaffen von staatlichem und genossenschaftlichem Eigentum oder von Eigentum gesellschaftlicher Organisationen“) drohten Zuchthausstrafen bis zu 25 Jahren. Praktiziert von den Gerichten wurde selbst bei Bagatellvergehen eine Mindeststrafe von einem Jahr Zuchthaus.
AZ
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