Das Volkseigentum in der DDR und der Wald..

Wie entwickelte sich die Wirtschaft der DDR, wie die der Bundesrepublik während der Teilung Deutschlands. Welche Anzeichen gab es für die Entwicklung? Was waren die Ursachen?
Hier der Bereich für alle wirtschaftlichen Themen.

Re: Meine Freude des Tages

Beitragvon Edelknabe » 16. Dezember 2013, 18:06

Sag mal Spartacus, war der Wald zu DDR-Zeiten nicht Volkseigentum, also des "Volkes Eigentum"? Eigentlich hätte doch gar nichts passieren müssen, dürfen, sollen, können, wenn Meister Grünrock euch begegnet wäre?

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Re: Meine Freude des Tages

Beitragvon Spartacus » 16. Dezember 2013, 18:38

Edelknabe hat geschrieben:Sag mal Spartacus, war der Wald zu DDR-Zeiten nicht Volkseigentum, also des "Volkes Eigentum"? Eigentlich hätte doch gar nichts passieren müssen, dürfen, sollen, können, wenn Meister Grünrock euch begegnet wäre?

Rainer-Maria


Geh weiter Rainer,

du hast es doch bestimmt genauso gemacht, gelle?

Volkseigentum? Der Förster hätte dir schon weitergeholfen. [flash]

LG

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Re: Meine Freude des Tages

Beitragvon augenzeuge » 16. Dezember 2013, 18:48

Edelknabe hat geschrieben:Sag mal Spartacus, war der Wald zu DDR-Zeiten nicht Volkseigentum, also des "Volkes Eigentum"? Eigentlich hätte doch gar nichts passieren müssen, dürfen, sollen, können, wenn Meister Grünrock euch begegnet wäre?

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Ja, klar, alles was nicht eingezäunt war und offensichtlich keinen gehörte, durftest du dir nehmen.....unbegrenzt. Warum habe ich das nicht in der Schule so gelernt??? [laugh]

AZ
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Re: Meine Freude des Tages

Beitragvon Spartacus » 16. Dezember 2013, 18:50

augenzeuge hat geschrieben:
Edelknabe hat geschrieben:Sag mal Spartacus, war der Wald zu DDR-Zeiten nicht Volkseigentum, also des "Volkes Eigentum"? Eigentlich hätte doch gar nichts passieren müssen, dürfen, sollen, können, wenn Meister Grünrock euch begegnet wäre?

Rainer-Maria


Ja, klar, alles was nicht eingezäunt war und offensichtlich keinen gehörte, durftest du dir nehmen.....unbegrenzt. Warum habe ich das nicht in der Schule so gelernt??? [laugh]

AZ


Ach geh AZ, er hat das mit dem Volkseigentum halt nur für bare Münze genommen.

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Re: Meine Freude des Tages

Beitragvon Edelknabe » 16. Dezember 2013, 19:00

Na lacht mal weiter ihr Zwei, also der Stadtjunge Rainer stell das mal so kühn hier rein das eigentlich der Wald damals in der DDR Allen gehörte und somit doch hätte gar nichts passieren dürfen. Mal sehen, ob das Einer richtig mit Gesetzblatt widerlegen kann? Und ja, ich lerne gerne dazu.

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Re: Meine Freude des Tages

Beitragvon Spartacus » 16. Dezember 2013, 19:18

STGB DDR

§ 126. Raub. (1) Wer mit Gewalt gegen einen Menschen oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leben oder Gesundheit im sozialistischen, persönlichen oder privaten Eigentum stehende Sachen wegnimmt oder sich auf die gleiche Weise den Besitz von ihm entwendeter Sachen zu sichern sucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.


Alles klar Rainer.

LG

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Das Volkseigentum in der DDR und der Wald..

Beitragvon pentium » 16. Dezember 2013, 19:23

Für Rainer-Maria.

Zitat aus Tante Wiki:
Volkseigentum ist eine besondere Form des Eigentums, das in sozialistischen Rechtsordnungen mit einem dichotomischen Eigentumsbegriff zu finden ist. Der Begriff des Volkseigentums wird teilweise als irreführend angesehen, weil weder das Volk Inhaber des Volkseigentums sei, noch dem Volk als Ganzem („jedermann“), sondern nur einzelnen Beliehenen das Nutzungsrecht an volkseigenen Vermögensgegenständen zustehe.

In der DDR
In den 1980er-Jahren war etwa 98 Prozent des gesamten Produktivvermögens der DDR volkseigen, darunter etwa 8000 Volkseigene Betriebe (VEB) und Kombinate. Vollständig in Volkseigentum in diesem Sinn überführt wurden in der DDR Bodenschätze, Bergwerke, Gewässer, Naturreichtümer, Kraftwerke, Banken, Versicherungen, Transportmittel, Verkehrswege, Luftfahrt, Schifffahrt, Post- und Fernmeldewesen sowie letztlich alle Industriebetriebe. 50 % der Liegenschaften standen im Volkseigentum. Dazu kamen noch andere, oftmals landwirtschaftlich genutzte Flächen, die Gegenstand sonstigen sozialistischen Eigentums waren.

In der DDR war das Volkseigentum eine inhaltlich besonders ausgestaltete Form von Staatseigentum. Offizieller Eigentümer waren dabei alle Menschen. Es bildete zusammen mit dem genossenschaftlichen Eigentum und dem Eigentum gesellschaftlicher Organisationen das sozialistische Eigentum. Im Rechtsgebiet der DDR war neben dem sozialistischen Eigentum noch das persönliche Eigentum eingeführt. Das dichotome Eigentumsrecht der DDR stand im Gegensatz zu dem einheitlichen Eigentumsbegriff im BGB des Deutschen Reiches und der Bundesrepublik Deutschland. Der Inbegriff der Dinge, die geeignete Gegenstände des Volkseigentums sein konnten, war weiter gefasst als nach dem Eigentumsbegriff des BGB. Volkseigentum konnte sowohl an Sachen (Liegenschaften, Fahrnis), Rechten und sonstigen Gegenständen (z. B. Betrieben) bestehen.

Nutzung
Die Rechtsmacht, den Gegenstand, an welcher das Eigentumsrecht bestand, zu nutzen, zu verarbeiten, umzugestalten, zu zerstören, zu veräußern, zu belasten und dergleichen war von Gesetzes wegen stark eingeschränkt. Das Volkseigentum konnte nur nach Maßgabe staatlicher Pläne genutzt werden. Weil der Staat alleine das Volkseigentum nicht sinnvoll nutzen konnte, musste er dritten Personen Nutzungsrechte einräumen: die Nutzung des Volkseigentums wurde vor allem Volkseigenen Betrieben, Kombinaten, wirtschaftsleitenden Organen, sozialistischen Genossenschaften und gesellschaftlichen Organisationen sowie Bürgern eingeräumt.

Nutzung durch Bürger
Die Machthaber der DDR sahen es als sinnvoll an, durch Ausnutzungen der Privatinitiative mehr Eigenheime und dergleichen zu schaffen und das Erholungsbedürfnis der Werktätigen besser zu befriedigen. Die DDR stellte den Bürgern daher Rechte an volkseigenen Grundstücken zur bestimmten, genau vorgeschriebenen Nutzungen zur Verfügung: durch staatliche Verleihung eines Nutzungsrechts für den Bau und die persönliche Nutzung von Eigenheimen; durch Nutzungsvertrag zur Bewirtschaftung von forst- und landwirtschaftlich nicht genutzten Grundstücken zu kleingärtnerischen Zwecken, zur Erholung und Freizeitgestaltung. Zeitweise konnten Nutzungsrechte nur an bestimmte soziale Schichten verliehen werden: nach Verordnung über die Finanzierung des Arbeiterwohnungsbaues vom 4. März 1954[12] war z. B. die Verleihung nur an Arbeiter und Angestellte möglich.

Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Volkseigentum

Noch Fragen Rainer-Maria? Ach ja es gab auch Wald in kirchlicher und genossenschaftlicher Hand.

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Re: Meine Freude des Tages

Beitragvon pentium » 16. Dezember 2013, 19:25

Ich mir erlaubt einen Thread zum Thema Volkseigentum zu eröffnen.

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Re: Meine Freude des Tages

Beitragvon augenzeuge » 16. Dezember 2013, 19:29

Neun wird hier ganz sicher Abhilfe leisten....

Vorab von mir etwas dazu:

Google mal nach dem Gesetz zum Schutz des Volkseigentums und anderen gesellschaftlichen Eigentums“ VESchG vom 6. Oktober 1952.

Beim Verstoß gegen das Gesetz (etwa „Diebstahl, Unterschlagung oder sonstiges Beiseiteschaffen von staatlichem und genossenschaftlichem Eigentum oder von Eigentum gesellschaftlicher Organisationen“) drohten Zuchthausstrafen bis zu 25 Jahren. Praktiziert von den Gerichten wurde selbst bei Bagatellvergehen eine Mindeststrafe von einem Jahr Zuchthaus.

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Re: Meine Freude des Tages

Beitragvon Spartacus » 16. Dezember 2013, 19:32

augenzeuge hat geschrieben:Neun wird hier ganz sicher Abhilfe leisten....

Vorab von mir etwas dazu:

Google mal nach dem Gesetz zum Schutz des Volkseigentums und anderen gesellschaftlichen Eigentums“ VESchG vom 6. Oktober 1952.

Beim Verstoß gegen das Gesetz (etwa „Diebstahl, Unterschlagung oder sonstiges Beiseiteschaffen von staatlichem und genossenschaftlichem Eigentum oder von Eigentum gesellschaftlicher Organisationen“) drohten Zuchthausstrafen bis zu 25 Jahren. Praktiziert von den Gerichten wurde selbst bei Bagatellvergehen eine Mindeststrafe von einem Jahr Zuchthaus.

AZ


25 Jährchen,

wenn das der Rainer liest, wird ihm das gute Radeberger noch hochkommen. [flash]

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Re: Meine Freude des Tages

Beitragvon vs1400 » 16. Dezember 2013, 23:12

augenzeuge hat geschrieben:Neun wird hier ganz sicher Abhilfe leisten....

Vorab von mir etwas dazu:

Google mal nach dem Gesetz zum Schutz des Volkseigentums und anderen gesellschaftlichen Eigentums“ VESchG vom 6. Oktober 1952.

Beim Verstoß gegen das Gesetz (etwa „Diebstahl, Unterschlagung oder sonstiges Beiseiteschaffen von staatlichem und genossenschaftlichem Eigentum oder von Eigentum gesellschaftlicher Organisationen“) drohten Zuchthausstrafen bis zu 25 Jahren. Praktiziert von den Gerichten wurde selbst bei Bagatellvergehen eine Mindeststrafe von einem Jahr Zuchthaus.

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ich hoffe du kennst noch die zeitung wochenpost Jörg,
auf der letzten seite gab es gerichtsurteile zu lesen, waren immer zwei, jedes ne halbe seite und da gab es auch mal so einen fall.
der angeklagte zahle 500,- mark, was natürlich weh tat, doch eben von den vorgaben abwich.
falls derartige urteile nicht in die masse waren, so wollte ich es nur erwähnt haben.
praktiziert wurde wohl eher nen jahr zuchthaus,
"sorry".

gruß vom Torsten
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Re: Das Volkseigentum in der DDR und der Wald..

Beitragvon Edelknabe » 17. Dezember 2013, 19:46

Dazu eine schöne Geschichte, die wurde mir nach der Jahrhundertwende einmal von einem Kollegen erzählt.

Irgendwo an einer Bahnstrecke/Strasse/Nebenstrecke, na jedenfalls etwas abseits lag eine komplette Weiche, die wurde wohl beim Bau der Strecke vergessen. Gras wuchs drüber, das Ding geriet in Vergessenheit, wie Vieles was so abseits liegen blieb. Da fiel doch einem pfiffigen Freund von meinen Kollegen ein, das Ding zu Schrott zu brennen( Den Schweißbrenner mit Flaschen lieferte VEB wie immer)und die Stücken beim Schrotthändler zu Geld zu machen.

Kleine Anmerkung: Auch damals zu tiefsten Sozialismus -Zeiten war Schrott sinngemäß Gold ...gutes Geld wert.

Los ging es also mit dem Zerlegen. Das Ganze muss wiederum ein aufmerksamer Bürger mitbekommen haben.Man hatte irgendwie kein Glück,denn " Bürger Wichtig" machte Meldung. Die Staatsmacht trat auf den Plan, man ertappte Max und Moritz auf frischer Tat. Ein böses Ende folgte und wenn ich mich recht erinnere endete es für Einen von Beiden ein Jahr im Strafvollzug.

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Re: Das Volkseigentum in der DDR und der Wald..

Beitragvon Neun » 17. Dezember 2013, 20:50

Haste ja Glück gehabt dass dich nie ein aufmerksamer Bürger gemeldet hat. Gegönnt hätte ich es Dir, und verdient hättest Du es nicht weniger gehabt wie R.!
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Re: Das Volkseigentum in der DDR und der Wald..

Beitragvon pentium » 17. Dezember 2013, 21:57

Um mal kurz vom VE (Volkseigentum) abzulenken. Ja, ja ich weiß, aber es kommen ja Schienen vor.
Rainer-Maria, hier mal eine kleine Anleitung wie man Schienen richtig klaut. Ist zwar aus dem Jahr 2005,
aber noch brauchbar.


Die Schrottpreise steigen seit Jahren und Metall-Schrott sammeln ist doch sehr aufwendig - immer so von Tür zu Tür fahren und Leute nerven. Was liegt da näher, als einfach mal die nutzlos herumliegenden Bahngleise der Deutschen Bahn AG zu klauen? Natürlich sollte es eine Bahnstrecke sein, die gerade nicht befahren wird.

In Polen wohl schon reguläre Praxis - “Schienendiebe gefährden Bahnbetrieb” (Tagesschau) - wurde das Erfolgskonzept jetzt in Deutschland kopiert: “Fünf Kilometer Bahngleise geklaut” (HR-Online).
Im Mittelhessischen Lohra wurden am hellichten Tag über mehrere Tage insgesamt knapp 5 Kilometer Bahngleise geklaut. Der Schaden für die Bahn liegt bei ungefähr 200.000 Euro - der Gewinn für die Diebe, der Schrottwert, bei ungefähr 170.000 Euro.

Aber wie klaut man nun konkret 5 Kilometer Bahngleise?

1. Man macht es am hellichten Tag. Wenn noch ein paar Anwohner neben den Gleisen wohnen und regelmässig Leute spazieren und joggen gehen - umso besser. In einer dunklen, abgelegenen Ecke des Waldes erweckt das doch bloß noch Verdacht.

2. Man beauftragt wie im Geschäftsverkehr üblich ganz normal regionale Baufirmen damit, die Schienen zu zersägen und aus dem Schotter rauszureißen. Wenn es geht gleich mit Schwellen, weil das Abschrauben dauert zu lange.

3. Man beauftragt auf die gleiche Weise ein regionales Transportunternehmen die geklauten Schienen und Schweller zum Schrotthändler seines Vertrauens zu transportieren.

In dem Beispiel vom Schienen-Klau von Lohra haben die Diebe die Schienen allerdings zu Schrotthändlern nach Koblenz und Kassel transportieren lassen. Das wird am Ende dazu führen, dass - nachdem der Diebstahl jetzt aufgeflogen ist - sowohl kein Geld fließt, als auch die Chance besteht doch noch erwischt zu werden. (Aber über die Grenze ins Ausland mit 5 Kilometern Schienen?)

Ein Schrotthändler, den HR-Online befragt hat, stellt sich auf den Standpunkt, dass er keine Schienen erhalten habe. Und der Transportunternehmer meint wiederum, dass er die Schienen zu dem Schrotthändler geliefert hat.

Fazit: Bahngleise klauen ist an sich gar nicht so schwer, das ganze dann auch sinnvoll zu verkaufen schon. Bahngleise als Hehlerware sind etwas sperrig und deren Weg irgendwie leichter nachvollziehbar.

Die Deutsche Bahn AG hat wenigstens einen kleinen Trost: Sie selbst hätte die Schienen erst rausreißen dürfen, wenn das Eisenbahnbundesamt über die Stilllegung der Bahnstrecke entschieden hätte. Und das geschieht erst, wenn auch kein Konkurrent der DB AG die Strecke nutzen möchte. Und ich hatte bisher nicht den Eindruck, dass die DB AG gerne ihre Konkurrenten auf ihren alten Bahngleisen (bzw. überhaupt irgendwo) rumfahren lässt.

quelle:
http://www.finanso.de/blog/wie-klaut-ma ... ehlerware/

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