Arbeitsmarktverwaltung im Ost-West-Vergleich
Verfasst: 19. April 2019, 18:40
Arbeitslosigkeit war von Anfang an ein fester Bestandteil der sozialen Marktwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland. Anders in der DDR: Offiziell gab es hier keine Arbeitslosigkeit. Das Recht auf Arbeit war seit 1949 in der Verfassung verankert.
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Im Unterschied zur DDR stellte Arbeitslosigkeit von Anfang an einen festen Bestandteil der sozialen Marktwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland dar. Vollbeschäftigung wurde im "rheinischen Kapitalismus" nur in einigen wenigen Jahren innerhalb der 1960er Dekade erreicht. Folgerichtig gehören die Absicherung der Arbeitslosen über die Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe) und die Arbeitsvermittlung zu den Kernaufgaben der westdeutschen Arbeitsmarktverwaltung. Hinzu kamen Berufsberatung und die Förderung beruflicher Bildung, die Administration des Kurzarbeiter- und des Konkursausfallgeldes und die Arbeitsmarkt- und Berufsforschung einschließlich der Arbeitsmarktstatistik. Das Arbeitslosengeld und die Arbeitslosenhilfe (letztere zeitlich unbegrenzt nach einem Jahr Arbeitslosigkeit) wurden aus der Arbeitslosenversicherung gezahlt. Die Arbeitslosenhilfe hingegen war steuerfinanziert und in der Bemessungsgrundlage dem vorherigen Lohnniveau angepasst.
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