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Die Pflicht zur Verfassungstreue als Dienstpflicht
An dieser Stelle ist darauf zu verweisen, dass die Pflicht zur Verfassungstreue als Dienstpflicht ausgestaltet ist. Dies zeigt der Blick in § 8 Soldatengesetz (SG) sowie § 60 Bun- desbeamtengesetz (BBG). Diese sogenannte „Treuepflicht“ hat unter der Geltung des Grundgesetzes ein besonderes Gewicht, weil das Grundgesetz nicht wertneutral ist, son- dern sich für zentrale Grundwerte entscheidet, sie in sei- nen Schutzumfang aufnimmt und dem Staat die Aufgabe zuweist, diese zu sichern und zu gewährleisten. Die für die- sen Staat handelnden Personen unterliegen daher beson- deren Anforderungen. Diese anzuerkennen wurde mit dem Diensteid erklärt. Ein klarer Wertekompass, Verantwor- tungsbewusstsein und persönliche Resilienz gehören zum unverzichtbaren Anforderungsprofil für Staatsdiener.