Edelknabe hat geschrieben:Fehlanzeige, denn wieder wurde dort 2x etwas gefunden, so im Radio gehört. Und mal ne naive Frage dazu: "Die Baggerfahrer die das jetzt dort freilegen sollen, bekommen die denn auch so ne Art Gefahrenzulage." Oder deren Familien im Ernstfall eine Entschädigung?
Rainer Maria
Wo ist was Fehlanzeige und was wurde gefunden, Ostereier, das Bernsteinzimmer oder heilige Gral?
Solltest du Bomben oder ähnliches Zeug meinen:
Es gibt keinen direkten, gesetzlichen Anspruch auf eine generelle „Bomben-Gefahrenzulage“ für Baggerfahrer in Deutschland. Ob eine Zulage gezahlt wird, hängt von individuellen vertraglichen Vereinbarungen oder tariflichen Regelungen ab. Sagt die KI
Hier sind die wichtigsten Fakten zur Situation:
Zulagen für spezialisierte Kräfte: Eine gesetzlich geregelte Erschwerniszulage (nach EZulV) für die Beseitigung von Munition aus den Weltkriegen ist in der Regel für spezialisierte Sprengstoffentschärfer, Feuerwerker oder das Personal des Kampfmittelbeseitigungsdienstes vorgesehen, nicht für Baggerfahrer im regulären Hoch- oder Tiefbau.
Vertragliche Vereinbarung: Arbeitgeber können freiwillig oder tarifvertraglich vereinbart eine Erschwerniszulage zahlen, wenn
Baggerfahrer in Gebieten mit hoher Kampfmittelbelastung arbeiten, die eine besondere Gefährdung darstellt.
Schutz des Arbeitnehmers: Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, Leben und Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Bei einem Bombenfund muss die Arbeit sofort eingestellt und der Kampfmittelbeseitigungsdienst hinzugezogen werden.
Risiko des Arbeitgebers: Wird die Baustelle wegen eines Bombenfundes evakuiert, trägt der Arbeitgeber das Betriebsrisiko. Er muss den Lohn weiterzahlen, ohne dass der Arbeitnehmer Minusstunden oder Urlaub opfern muss.
factorialhr.de
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In der Praxis ist die Arbeit mit Baggern auf kriegsbelasteten Flächen gefährlich, wie tödliche Unfälle (z.B. Euskirchen 2014) zeigen, die oft durch nicht erkannte Blindgänger verursacht wurden. Daher ist eine professionelle Sondierung vor Baubeginn essentiell.