Der Wahlrechts Thread....Früher war alles Besser

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Der Wahlrechts Thread....Früher war alles Besser

Beitragvon Icke46 » 5. Juli 2025, 22:37

Bahndamm 68 hat geschrieben:
(….)

Aber im nächsten Satz bitte ich um Übersetzung. „Was sind zwei Millionen Rentnerstimmen, gegenüber 20.000 Wählerstimmen“. Das begreife ich bis jetzt nicht.
Rentner sind gleich Wähler und Stimmen sind gleich Stimmen.


Worauf ich mit diesem Beispiel rauswollte: Ein Wahlsystem kann ausgestaltet werden. Zum Beispiel haben wir hierzulande, um die verschiedenen Wähler zu repräsentieren, dass System mit Erst- und Zweitstimme. Würde man den Bundestag nur mit den Direktmandaten besetzen, würde man das Parlament nicht mehr wiedererkennen. Und so könnte man ja auf die Idee kommen, die Stimmen bestimmter Bevölkerungsgruppen zu gewichten, gewissermaßen nach Nützlichkeit. Und wenn man danach geht, sind die Rentner die unnützeste Bevölkerungsgruppe, die man dann eben im Wahlrecht entsprechend abbildet. Über kurz oder lang wird es garantiert eine Veränderung ähnlicher Art geben.
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Beitragvon Bahndamm 68 » 6. Juli 2025, 12:28

Icke46 hat geschrieben:
Bahndamm 68 hat geschrieben:(….)
Aber im nächsten Satz bitte ich um Übersetzung. „Was sind zwei Millionen Rentnerstimmen, gegenüber 20.000 Wählerstimmen“. Das begreife ich bis jetzt nicht.
Rentner sind gleich Wähler und Stimmen sind gleich Stimmen.

Worauf ich mit diesem Beispiel rauswollte: Ein Wahlsystem kann ausgestaltet werden. Zum Beispiel haben wir hierzulande, um die verschiedenen Wähler zu repräsentieren, dass System mit Erst- und Zweitstimme. Würde man den Bundestag nur mit den Direktmandaten besetzen, würde man das Parlament nicht mehr wiedererkennen. Und so könnte man ja auf die Idee kommen, die Stimmen bestimmter Bevölkerungsgruppen zu gewichten, gewissermaßen nach Nützlichkeit. Und wenn man danach geht, sind die Rentner die unnützeste Bevölkerungsgruppe, die man dann eben im Wahlrecht entsprechend abbildet. Über kurz oder lang wird es garantiert eine Veränderung ähnlicher Art geben.

Es kann doch sein, dass ich ein wenig schwerfällig geworden bin in der Umsetzung deiner Worte. Ich habe sie mehrfach gelesen.
Seit 1949 haben wir demokratische Wahlen in der Bundesrepublik. Warum nicht auch in der DDR?
Zu einem anderen Zeitpunkt kamen dann die Erststimmen, die Zweitstimmen und was es noch für Mandate gibt, dazu.
Hat sich dieses Wahlsystem in all den Jahren nicht auch bewährt? Ein Gesetz, egal wann es und in welchem Bereich erlassen wurde, ist auch veränderungswürdig. Beispiel der aufgeblähte Bundestag mit immer mehr Abgeordneten. Dies ist auch etwas schwerfällig geändert worden Schließlich geht es immer um Macht und unzählige Kohle.
Warum möchtest du dieses Wahlrecht, mit deiner (eigene Formulierung - ich habe laut gelacht) Baumschulenbildung ändern? Übrigens, ich habe auch einmal in einer Dorfschule angefangen.
Stein des Anstoßes ist für mich die Formulierung, „Rentner die unnützeste Bevölkerungsgruppe“.
Egal, welche Regierung an der Macht, ob „Rot“ oder „Schwarz“, in der Vergangenheit war, immer gab es den oberflächigen Begriff, „Die Renten sind sicher“.
Ja warum eigentlich?
Die Rentner, die ehemaligen Berufstätigen haben diese Supermacht, trotz aller „Höhen“ und „Tiefen“ aufgebaut. Gebührt denen nicht auch Anerkennung dafür?
Wie sagt man so schön, „Im Leben muss man geben und nehmen“. 35 bis 45 Jahre hat diese Bevölkerungsschicht gegeben. Nun ist die Zeit gekommen, wo diese Leistung sich geändert hat, in ein einfaches schlichtes „Nehmen“. Mit allen Rechten und Pflichten bis zum letzten Tag. Es gibt bei uns Bevölkerungsschichten, die nicht einen Pfennig, nicht einen Cent in unser Sozialsystem eingezahlt haben, die aber aus diesem Topf Geldstücke beanspruchen.
Wer im Angesicht seiner schweißtreibenden Arbeit seine Grundrechte ausgeübt hat, verdammt noch einmal, der darf auch im hohen Alter mit grauen Haaren, sein gleichbedeutendes Stimmrecht ausüben.
Deine Formulierung mit, „unnützeste Bevölkerungsgruppe“, ist völlig fehl am Platz.
Im Leben ist es immer ein „Senden“ und ein „Empfangen“. Das, was ich senden möchte, muss aber nicht beim Empfänger auch gleichbedeutend ankommen. Vielleicht habe ich auch einiges falsch verstanden.
Ich, mit meiner Stimme, habe mein Kreuz an die richtige Stelle gesetzt, dass wir nicht nach „Rechts“ und nach „Links“ abgedriftet sind.
Ich bin dankbar, dass ich in diesem Land, in diesem Staat leben darf.
UND DAS IST AUCH GUT SO!
Wer die Vergangenheit nicht kennt,
kann die Gegenwart nicht begreifen
und die Zukunft nicht gestalten.
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Beitragvon pentium » 6. Juli 2025, 12:37

Icke46 hat geschrieben:
Bahndamm 68 hat geschrieben:
(….)

Aber im nächsten Satz bitte ich um Übersetzung. „Was sind zwei Millionen Rentnerstimmen, gegenüber 20.000 Wählerstimmen“. Das begreife ich bis jetzt nicht.
Rentner sind gleich Wähler und Stimmen sind gleich Stimmen.


Worauf ich mit diesem Beispiel rauswollte: Ein Wahlsystem kann ausgestaltet werden. Zum Beispiel haben wir hierzulande, um die verschiedenen Wähler zu repräsentieren, dass System mit Erst- und Zweitstimme. Würde man den Bundestag nur mit den Direktmandaten besetzen, würde man das Parlament nicht mehr wiedererkennen. Und so könnte man ja auf die Idee kommen, die Stimmen bestimmter Bevölkerungsgruppen zu gewichten, gewissermaßen nach Nützlichkeit. Und wenn man danach geht, sind die Rentner die unnützeste Bevölkerungsgruppe, die man dann eben im Wahlrecht entsprechend abbildet. Über kurz oder lang wird es garantiert eine Veränderung ähnlicher Art geben.


Erst und Zweitstimmen haben doch nichts mit Bevölkerungsgruppen zu tun?

Wahlsysteme - Mehrheitswahl und Verhältniswahl...

Das Wahlsystem legt fest, nach welchen Regeln die Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten für politische Ämter wie zum Beispiel das Amt eines Abgeordneten erfolgt. Es gibt die Mehrheitswahl, das Verhältniswahl und auch Mischformen.
Bei der Mehrheitswahl treten Kandidatinnen und Kandidaten bei der Wahl in einem Wahlkreis gegeneinander an. Die Person, die die meisten Stimmen erhalten hat, ist gewählt.

Beim Verhältniswahlrecht stellen Parteien eine Reihe von Kandidatinnen und Kandidaten auf einer Liste zur Wahl. Die Wählerinnen und Wähler entscheiden sich für eine der verschiedenen Listen. Nach einem besonderen Verfahren wird nach der Wahl ausgerechnet, wie viele Abgeordnete eine Partei ins Parlament entsenden kann.
Bei Mischsystemen haben die Wahlberechtigten mindestens zwei Stimmen. Die Wahl zum Deutschen Bundestag ist eine Verhältniswahl, die mit Bestandteilen der Mehrheitswahl verbunden ist. Die Erststimme, mit der ein Direktkandidat oder eine Direktkandidatin gewählt wird, ist Bestandteil der Mehrheitswahl, die Zweitstimme, mit der eine Partei-Liste gewählt wird, ist Bestandteil der Verhältniswahl.
*Dos Rauschen in Wald hot mir'sch ageta, deß ich mei Haamit net loßen ka!* *Zieht aah dorch onnern Arzgebirg der Grenzgrobn wie ene Kett, der Grenzgrobn taalt de Länder ei, ober onnere Herzen net!* *Waar sei Volk verläßt, daar is net wert, deß'r rümlaaft of daaner Erd!*
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Beitragvon Icke46 » 6. Juli 2025, 13:57

@pentium: Den Unterschied zwischen Mehrheits- und Verhältniswahlrecht musst Du mir nicht erklären. In dem Falle ging es mir lediglich darum, auszudrücken, dass im Verhältniswahlrecht die abgegebenen Stimmen besser parlamentarisch repräsentiert werden als im Mehrheitswahlrecht, wo die Stimmen der Minderheit schlicht für die Tonne sind.

Was nun die Wertigkeit der Stimmen angeht, sei mal an das Dreiklassen-Wahlrecht in Preußen erinnert: Da hatte die Stimme des edlen Gutsherren mehr Gewicht als die Stimmen aller seiner Heloten. Man könnte ja versucht sein, das wieder einzuführen, wie gesagt, nichts ist unmöglich.
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Re: Der Wahlrechts Thread....Früher war alles Besser

Beitragvon pentium » 6. Juli 2025, 16:46

Das Wahlrecht im Königreich Sachsen

Das Königreich Sachsen hatte ein ständisches Wahlrecht, das in der Verfassung von 1831 festgelegt wurde. Die erste Kammer bestand aus Vertretern der Kirche, des Adels, der Universitäten und der Städte. Die zweite Kammer wurde durch Rittergutsbesitzer, Städte, ländliche Gebiete sowie Handel und Fabriken gewählt. Das Wahlrecht war nicht einheitlich, und die Wahlbeteiligung lag bei etwa 10 % der Bevölkerung. Später, im Jahr 1909, wurde das Wahlrecht in Sachsen zu einem Pluralwahlrecht mit bis zu vier Stimmen pro Wähler geändert, das nach Einkommen, Alter und Bildung gestaffelt war.
Hier ist eine detailliertere Aufschlüsselung des Wahlrechts im Königreich Sachsen:
Verfassung von 1831:

Die Verfassung von 1831 führte eine ständische Versammlung mit zwei Kammern ein.

Erste Kammer: Bestand aus Vertretern des königlichen Hauses, der Standesherrschaften, gewählten und vom König ernannten Rittergutsbesitzern, evangelischen Prälaten, einem katholischen Geistlichen, einem von der Universität Leipzig gewählten Professor und den ersten Magistratspersonen der acht größten Städte.
Zweite Kammer: Wurde von Wahlmännern gewählt, die von Rittergutsbesitzern, Städten, ländlichen Gebieten sowie Handel und Fabriken gewählt wurden. Die Rittergutsbesitzer wählten ihre Abgeordneten direkt.
Das Wahlrecht war nicht allgemein, und die Wahlbeteiligung lag bei etwa 10 % der männlichen Bevölkerung, laut Wikipedia.

Wahlrechtsreformen (ab 1909):

Das Wahlrecht wurde 1909 durch ein Pluralwahlsystem ersetzt, bei dem jeder Wähler bis zu vier Stimmen haben konnte: eine allgemeine Stimme und zusätzliche Stimmen, die nach Einkommen, Alter und Bildung gestaffelt waren, berichtet Wikipedia.
Die Wahlrechtsreform führte zu einer gestiegenen Wahlbeteiligung und einem starken Anstieg der Sitze für die Sozialdemokratie im Landtag, laut Wikipedia.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Wahlrecht im Königreich Sachsen zunächst ständisch und nicht allgemein war, sich aber im Laufe der Zeit zu einem Pluralwahlsystem mit bis zu vier Stimmen pro Wähler entwickelte, laut Wikipedia.
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