Welchen irren Aufwand die Stasi betrieb um den Tod des Gefangenen zu verheimlichen, kann man in den Ausführungen des angeführten Blogs lesen:
Auch die folgende Beisetzung geschah ganz im Verborgenen - dafür sorgte die Staatssicherheit. Die Transportpolizei erhielt die Anweisung, schon auf dem Bahnhof Riesa in der DDR akkreditierte Journalisten oder sonstige Neugierige abzufangen. Im örtlichen Volkspolizeikreisamt standen außerdem fünfzehn Mitarbeiter des politischen Zweiges des Kriminalpolizei, der so genannten K l, zum Eingreifen bereit. Die weiteren Bemühungen des Staatssicherheitsdienstes, den Vorfall zu vertuschen, lesen sich im technokratischen Stasi-Jargon wie folgt: "Durch FStW[Funkstreifenwagen]-Besatzungen des VPKA Riesa wurden die Hauptzufahrtsstraßen nach Riesa [...] überwacht, um eine unkontrollierte Bewegung von ausländischen Journalisten zu verhindern. [...] Über den Direktor des VEB Stadtwirtschaft Riesa wurden entsprechende Maßnahmen zum reibungslosen Ablauf der Trauerfeierlichkeiten getroffen. Der Sarg wurde nach seiner Überführung aus Cottbus am 13.11.1978 bis zur Beisetzung in einer verschließbaren, für fremde Personen unzugänglichen Kühlzelle in der Leichenhalle Strehla aufbewahrt. Die Überführung auf den Friedhof Riesa-Poppitz erfolgte erst unmittelbar vor der Beisetzung und unter Kontrolle einer Kontaktperson der KD Riesa. [...] Auf dem Friedhof kam eine Beobachtergruppe der Abteilung VIII, BV [Bezirksverwaltung für Staatssicherheit] Dresden mit dem Ziel der fotografischen Dokumentation und Feststellung der Trauergäste zum Einsatz. Die vorhandenen 3 Eingänge zum Friedhof wurden durch je 2 Mitarbeiter der KD Riesa und des Kommissariats l des VPKA Riesa abgesichert, die bei einem evtl. Auftauchen von Journalisten als Angehörige der Friedhofsverwaltung im Interesse der Pietät und der Achtung vor dem Toten journalistische Aktivitäten zu verhindern hatten." Das MfS sorgte sogar dafür, dass ein geeigneter Grabredner zum Zuge kam und dass die Schleifen der Kränze vor dem Ablegen überprüft wurden. Das in den Folgetagen: die Wohnung der Mutter des Verstorbenen von Stasi-Leuten observiert, alle Nachbarn sowie sämtliche Verwandten einer Postkontrolle unterworfen und auf die engeren Verwandten des Verstorbenen sogar IM angesetzt wurden, sei nur der Vollständigkeit halber erwähnt..
Auch wenn die Trauerfeier selbst im Verborgenen blieb, so ließ sich doch die Nachricht vom Tod des Ausreisewilligen nicht gänzlich unterdrücken. Im Herbst 1979 wurde die Entlassung bzw. Abschiebung von Inhaftierten in die Bundesrepublik schließlich unumgänglich, weil etliche Strafgefangene mittlerweile ihre reguläre Haftstrafe verbüßt hatten. Sämtliche Mitwisser wurden nun auf einmal in den Westen entlassen, um nicht mehrfach Meldungen und Gerüchte über den Vorfall auszulösen. Auf diese Weise erfuhr die westliche Presse, immerhin mit einjähriger Verzögerung, im Oktober 1979 schließlich doch von der Selbstverbrennung in der Haftanstalt Cottbus.
Was die Staatssicherheit in diesem Fall teils erfolgreich, teils erfolglos versuchte hatte, bezeichnete sie selbst mit dem stark beschönigenden Begriff "Absicherung des Strafvollzug". Damit gemeint war das Bekannt werden der teilweise katastrophalen Zustände in den DDR-Gefängnissen zu verhindern, für Ruhe und Ordnung in den Haftanstalten zu sorgen und Häftlinge wie auch deren Aufseher mit geheimpolizeilichen Methoden zu überwachen. Der Staatssicherheitsdienst nahm dabei eine Art Aufsichtsfunktion über das Gefängniswesen wahr. Dabei ging es Mielkes Mannen freilich nicht um das Schicksal der Inhaftierten, sondern darum, die Reputation des SED-Staates zu wahren, wie der eben geschilderte Fall beweist.
Die politischen Häftlinge im DDR-Strafvollzug wurden zuallererst durch die gewöhnlichen Aufseher des Organ Strafvollzugs bewacht. Sie standen bisweilen aber auch unter der Aufsicht ihrer kriminellen Mitinsassen. Während des Arbeitseinsatzes wurden sie darüber hinaus von den Betriebsangehörigen beaufsichtigt. Zusätzlich wurden sie durch die Kriminalpolizei, namentlich die so genannte Arbeitsrichtung 1/4, kontrolliert, die zu diesem Zweck Spitzel unter den kriminellen Insassen warb. Über alle zusamen - Insassen, Aufseher und Kriminalpolizei - wachte wiederum sicherheitshalber der Mielke-Apparat. Seine so genannte Operativgruppe verfügte in allen genannten Gruppen über Zuträger und fungierte als letzte und wichtigste Kontrollinstanz hinter den Gefängnismauern.
Die Haftanstalten der DDR waren aus Sicht des Staatssicherheitsdienstes ein geradezu idealer Raum zur Anwerbung von Spitzeln. Denn den Häftlingen war klar, dass es weitaus schwerer als außerhalb der Anstaltsmauern möglich sein würde, sich einer Zusammenarbeit zu entziehen. Nicht wenige Insassen waren indes von sich aus bereit, über ihre Mitinsassen zu berichten und traten als Selbstanbieter auf. Der Staatssicherheitsdienst verstand es dabei geschickt, als Gegenleistung für Denunziantentum Hafterleichterungen oder Strafrabatt in Aussicht zu stellen.
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