Orte der Repressionen
Verfasst: 9. Juni 2013, 08:40
Nach dem Ende des Nationalsozialismus bildeten Entnazifizierung und Stalinisierung die Grundlage einer neuen Diktatur in der sowjetischen Besatzungszone (SBZ). Diktaturen nehmen Einfluss auf alle Lebensbereiche, auch auf den Alltag der Bevölkerung. Mit repressiven Maßnahmen versuchen sie, jeglichen Widerstand zu unterdrücken. Im System der SBZ und später der DDR hatte politische Repression - und mit ihr der Strafvollzug - einen herausgehobenen Stellenwert. Recht und Justiz fügten sich in das System totalitärer Herrschaft ein, das politische Strafrecht diente als Unterdrückungselement. Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) setzte sich auch über die von ihr geschaffene Rechtsordnung hinweg.
Ihren Sitz hatten die Militärtribunale (der Russen) in den Hauptstädten der Länder der SBZ, sie tagten jedoch auch in anderen Orten. Ihre in der Regel unverhältnismäßig hohen und nicht rechtsstaatlichen Urteile gegen ca. 35.000 Deutsche waren unmittelbar wirksam. Die Militärstaatsanwälte konnten in laufende politische Verfahren erst eingreifen, wenn die Geheimpolizei ihre Ermittlungen abgeschlossen hatte. Typisch waren undifferenzierte Urteile zwischen zehn und 25 Jahren Haft. Die verhängten Todesurteile wurden in der Regel in Moskau vollstreckt. Allein auf dem Donskoje-Friedhof sind 927 hingerichtete Deutsche bestattet. Die SMT-Verfahren fanden in der Regel ohne Zeugen und ausreichende Beweisführung statt, gelegentlich gab es jedoch auch öffentliche Schauprozesse.
Als Akteure der DDR diente das MfS:
Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) war für die SED das entscheidende Herrschaftsinstrument zum Erhalt und zum Ausbau ihrer Macht. Seine Zuständigkeiten waren niemals präzise formuliert, daher konnte die SED ihre Geheimpolizei beinahe beliebig repressiv nach innen und aggressiv nach außen einsetzen. In den 1950er Jahren verfolgt die Staatssicherheit eine Strategie des aggressiven Terrors. Dies änderte sich hin zu einer versuchten "flächendeckenden Überwachung" der Bevölkerung und systematischen "Zersetzung" der Opposition in den 1980er Jahren.
Das Ministerium für Staatssicherheit hatte ein eigenes "politisches Untersuchungsorgan", die direkt dem Minister für Staatssicherheit unterstellte Hauptabteilung IX. 1989 gehörten zur "Linie IX" 1.244 Vernehmungsoffiziere. Das "Sondergefängnis für Staatsfeinde" in Bautzen (Bautzen II) war formal dem Ministerium des Innern der DDR (MdI) unterstellt, die dort Inhaftierten bewachte und verhörte jedoch das MfS.
Die Justiz war - wie das MfS - ein Herrschaftsinstrument der SED. In enger Abstimmung mit der SED, anderen staatlichen Einrichtungen und dem MfS machten es sich die Juristen zur Aufgabe, wirkliche oder vermeintliche politische Gegner brutal zu unterdrücken. Als selbstverständlich nahmen die Juristen die Tatsache hin, dass die Geheimpolizei über ein eigenes Untersuchungsorgan und eigene Haftanstalten verfügte, und dass die SED-Führung direkt in Verfahren eingriff und Urteile vorschrieb. Seit 1946 wurden zahlreiche so genannte "Volksrichter" ausgebildet. Unter diesen Funktionären herrschte eine hohe Bereitschaft, sich der Staatspartei unterzuordnen. So konnte die SED entscheidende Stellen in der Justiz mit Gefolgsleuten besetzen.
http://www.orte-der-repression.de/repression.php
Ein solcher Ort der Repressionen war auch das Gefängnis Bützow - Dreibergen wie im nachfolgenden Beitrag geschildert.
" Der Interessierte "
Ihren Sitz hatten die Militärtribunale (der Russen) in den Hauptstädten der Länder der SBZ, sie tagten jedoch auch in anderen Orten. Ihre in der Regel unverhältnismäßig hohen und nicht rechtsstaatlichen Urteile gegen ca. 35.000 Deutsche waren unmittelbar wirksam. Die Militärstaatsanwälte konnten in laufende politische Verfahren erst eingreifen, wenn die Geheimpolizei ihre Ermittlungen abgeschlossen hatte. Typisch waren undifferenzierte Urteile zwischen zehn und 25 Jahren Haft. Die verhängten Todesurteile wurden in der Regel in Moskau vollstreckt. Allein auf dem Donskoje-Friedhof sind 927 hingerichtete Deutsche bestattet. Die SMT-Verfahren fanden in der Regel ohne Zeugen und ausreichende Beweisführung statt, gelegentlich gab es jedoch auch öffentliche Schauprozesse.
Als Akteure der DDR diente das MfS:
Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) war für die SED das entscheidende Herrschaftsinstrument zum Erhalt und zum Ausbau ihrer Macht. Seine Zuständigkeiten waren niemals präzise formuliert, daher konnte die SED ihre Geheimpolizei beinahe beliebig repressiv nach innen und aggressiv nach außen einsetzen. In den 1950er Jahren verfolgt die Staatssicherheit eine Strategie des aggressiven Terrors. Dies änderte sich hin zu einer versuchten "flächendeckenden Überwachung" der Bevölkerung und systematischen "Zersetzung" der Opposition in den 1980er Jahren.
Das Ministerium für Staatssicherheit hatte ein eigenes "politisches Untersuchungsorgan", die direkt dem Minister für Staatssicherheit unterstellte Hauptabteilung IX. 1989 gehörten zur "Linie IX" 1.244 Vernehmungsoffiziere. Das "Sondergefängnis für Staatsfeinde" in Bautzen (Bautzen II) war formal dem Ministerium des Innern der DDR (MdI) unterstellt, die dort Inhaftierten bewachte und verhörte jedoch das MfS.
Die Justiz war - wie das MfS - ein Herrschaftsinstrument der SED. In enger Abstimmung mit der SED, anderen staatlichen Einrichtungen und dem MfS machten es sich die Juristen zur Aufgabe, wirkliche oder vermeintliche politische Gegner brutal zu unterdrücken. Als selbstverständlich nahmen die Juristen die Tatsache hin, dass die Geheimpolizei über ein eigenes Untersuchungsorgan und eigene Haftanstalten verfügte, und dass die SED-Führung direkt in Verfahren eingriff und Urteile vorschrieb. Seit 1946 wurden zahlreiche so genannte "Volksrichter" ausgebildet. Unter diesen Funktionären herrschte eine hohe Bereitschaft, sich der Staatspartei unterzuordnen. So konnte die SED entscheidende Stellen in der Justiz mit Gefolgsleuten besetzen.
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Ein solcher Ort der Repressionen war auch das Gefängnis Bützow - Dreibergen wie im nachfolgenden Beitrag geschildert.
" Der Interessierte "