Erwerbslosigkeit nach Ausreiseantrag?

Wie waren die politischen Systeme der beiden deutschen Staaten zur Zeit des Kalten Krieges? Wo waren die Unterschiede? Gab es Gemeinsamkeiten?
Wie wurde die Politik auf beiden Seiten vermittelt?

Re: Erwerbslosigkeit nach Ausreiseantrag?

Beitragvon Edelknabe » 23. Juli 2012, 05:37

Du kamst gleich mit Teilen aus dem Lebenslauf Dille, das war gut, also wieder was gut erklärt wie das damals so war in den 60er Jahren in der DDR. Manchmal liest man einfach zu schnell. Sehe ich allerdings das heutige System und dies ist schon immer meine persönliche Meinung die von deiner ganz natürlich abweicht ist es auch nur Fassade wie das Damalige im alten Westdeutschland, da kann noch so ein Wirtschaftszweig glänzen wie Speckschwarte, so wie momentan die Automobielindustrie.

Man sollte auch den Sieger nicht als Maßstab nehmen, denn diese Gesellschaft besteht nunmal nicht nur aus strammen Kämpfern, bestand sie noch nie, die sich im freiheitlichen Schaufensterglanz spiegeln was sie doch für tolle Typen wären. Ein Trost allerdings, auch der Verlierer wird mitgenommen, zwar nicht auf Arbeit wie in der DDR um seine Pflicht zu erfüllen sondern vom Staat mit der Stütze.War damals im Westen natürlich noch schöner...die Lebelang-Arbeitslosenhilfe, eh, das war Spitze, also wer sich da nicht zu doof anstellte war wirklich fein raus.

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Re: Erwerbslosigkeit nach Ausreiseantrag?

Beitragvon zonenhasser » 23. Juli 2012, 11:07

Edelknabe hat geschrieben:auch der Verlierer wird mitgenommen, zwar nicht auf Arbeit wie in der DDR um seine Pflicht zu erfüllen
Hauptsache, von der Straße weg. In der sog. DDR gab es eine Vielzahl völlig überflüssiger Planstellen. Wenn man's positiv sehen will: Die Leute blieben im Arbeitsprozeß integriert.
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Re: Erwerbslosigkeit nach Ausreiseantrag?

Beitragvon Wosch » 23. Juli 2012, 19:35

Nun kommt doch mal bitte wieder zum thema des Thread´s zurück, für meinen Bruder wurde nach den 3 Jahren "Arbeitslosigkeit" ohne Bezahlung von der BRD auch die "Ausbildungskosten" zurückgezahlt. Wieviel betrug eigentlich der "Kaufpreis" für einen Ingenieur-Ökonom noch, nachdem er über 20 Jahre seine Schaffenskraft in den Dienst der Deutschen Demokratischen Republik gestellt hatte? Hatte er damit nicht schon einen großen Teil seiner ausbildungskosten zurückgezahlt? Und die ihm später zustehend Rente, hätten sie die nicht auch gespart?. Also Ihr lieben Genossen von den Weinroten und den anderen Farben, beim Aufrechnen bitte Alles miteinbeziehen.
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Re: Erwerbslosigkeit nach Ausreiseantrag?

Beitragvon Wosch » 25. Juli 2012, 10:40

Gab es im Falle der Erwerbslosigkeit nach der Stellung eines Ausreiseantrages staatlicherseits Bemühungen den Antragsstellern eine andere Tätigkeit zuzuweisen und wenn ja, worin bestanden diese Bemühungen? Im Falle meines Bruders beliefen sich die "Bemühungen" jahrelang nur auf den auf ihn ausgeübten Druck die wiederholten Anträge zurückzuznehmen. Die Arbeit im Forschungszentrum für Rationalisierung war er los und man dachte wohl daß er nach einer gewissen Zeit ohne Lohn und mit dem nötigen Druck von seinem Ziel abzubringen sei. Da er aber sein weiteres Leben nicht als Kohlenträger (wie es der Edelknabe so indirekt schön vorschlug) verbringen wollte, ließ er sich nicht beirren und ließ die Zeit für sich arbeiten. Andere hatten nicht soviel Glück, wurden in die Gefängnisse gesteckt (die Paragraphen dafür hatten sich die SED-Machthaber reichlich geschaffen und zu ihren Gunsten zigtausendfach mißbraucht), wurden dort als Arbeitssklaven mißbraucht und holten sich, bis sie dann für harte Devisen dem "Klassenfeind" übergeben wurden, mitunter gesundheitliche oder auch seelische Schäden für den Rest ihres Lebens. Würde mich freuen wenn hier auch mal Angaben darüber gemacht würden, wie der Staat DDR mit den Bürgern, was die finanzielle Situation der von der Arbeit entlassenen Ausreisewilligen betraf, umgegangen war und ob es staatliche finanzielle Unterstützung während der Zeit der "Antragsbearbeitung" gab. Im Falle meines Bruders kann ich das ausschließen, aber er hatte ja mich!!
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Re: Erwerbslosigkeit nach Ausreiseantrag?

Beitragvon Huf » 25. Juli 2012, 20:50

Was soll eigentlich diese ellenlange unfruchtbare Diskussion?

Lebenserfahrung ist jene, dass, wenn sich Bürger der DDR mit Antragstellung auf Ausreise in eine Situation manövriert haben, die ihnen regelmäßig schaden sollte.
Nach meinem Eindruck durch Kenntnisnahme zahlloser Einzelschicksale war es so, dass jene Leute, ihre Kinder oder Eltern, auch Geschwister derartige Maßnahmen zu spüren bekamen, bis sich irgendjemand aus vorgenanntem Personenkreis einen "Verfolgungswürdigen" Fauxpas erlaubte.
Soll heißen, jene "Antragsteller" wurden zurechtgeformt, anerzogen an jener "Hochschule" mit äußerst fragwürdiger Historie, bis sie in jener Ecke standen, wo sie auch für den damaligen Rechtsstaat DDR reif waren für eine satte Verurteilung.

Einer wurde geschieden, ein anderer verlor sein Recht, die Kinder zu sehen, und ein qualifizierter Mitarbeiter eines VEB sollte sich ab sofort von Hinz und Kunz in den Hintern treten lassen.
Kurzum, bevor die alte BRD DM zahlte, wurde ein "Antragsteller" demütigend und depersonalisierend irreversibel zersetzt, getreu den anerlernten Methoden der "Hochschule" des MfS!

So war es!

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Re: Erwerbslosigkeit nach Ausreiseantrag?

Beitragvon Janko » 25. Juli 2012, 22:48

@.....Huf......... wurde ein "Antragsteller" demütigend und depersonalisierend irreversibel zersetzt, getreu den anerlernten Methoden der "Hochschule" des MfS!


Kennst du evtl. das VS- Material, wo das drinstand ? oder jemand der das dort gelehrt hat ? Oder kennst du es aus eigenem Erleben ?
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Re: Erwerbslosigkeit nach Ausreiseantrag?

Beitragvon Merkur » 26. Juli 2012, 05:00

Huf hat geschrieben: Kurzum, bevor die alte BRD DM zahlte, wurde ein "Antragsteller" demütigend und depersonalisierend irreversibel zersetzt, getreu den anerlernten Methoden der "Hochschule" des MfS!
So war es!
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Huf, ich halte Dich für einen gebildeten Menschen. Was veranlasst Dich eigentlich, solchen Unsinn zu schreiben ?
Selbstverständlich muss jeder seine individuelle Sicht bzw. Meinung haben und schreiben. Quelle: Augenzeuge.
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Re: Erwerbslosigkeit nach Ausreiseantrag?

Beitragvon Wosch » 26. Juli 2012, 08:50

Merkur hat geschrieben:
Huf hat geschrieben: Kurzum, bevor die alte BRD DM zahlte, wurde ein "Antragsteller" demütigend und depersonalisierend irreversibel zersetzt, getreu den anerlernten Methoden der "Hochschule" des MfS!
So war es!
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Huf, ich halte Dich für einen gebildeten Menschen. Was veranlasst Dich eigentlich, solchen Unsinn zu schreiben ?



Nun Merkur, ich halte es jetzt mal so wie man es von Dir und Alfred mittlerweile gewohnt ist und bitte Dich doch einmal das Gegenteil zu belegen. Wieso bedurfte die Bearbeitung so eines Ausreiseantrages (wie bei meinem Bruder) mehr als 3 Jahre, wieso mußte man seinen Antrag (wie bei meinem Bruder) mehrmals "erneuern" und wieso mußte von westdeutscher Seite (zuvor "ausgesiedelte" Verlobte) geschriebene Erklärungen bezüglich Eheschließung und gemeinsamer Wohnsitznahme in den 3 Jahren immer aufs Neue bekräftigt werden? Diese Briefe mußten jedesmal vorgelegt werden, obwohl die Post eh schon vorher vom MfS geöffnet und gelesen wurde.
Merkur, auch ich halte Dich für einen "gebildeten" Menschen, war das was ich hier schrieb auch Unsinn?
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Re: Erwerbslosigkeit nach Ausreiseantrag?

Beitragvon zonenhasser » 26. Juli 2012, 09:41

Ich habe das Buch "Dänen von Sinnen" von Dr. Wolfgang Mayer gelesen. Darin werden detailliert die Schikanen und Demütigungen geschildert, die die Familie erleiden mußte. Nach Jahren wußte man sich keine andere Möglichkeit mehr als die dänische Botschaft zu besetzen und konnte dadurch doch noch in den Westen auswandern.
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Re: Erwerbslosigkeit nach Ausreiseantrag?

Beitragvon Huf » 26. Juli 2012, 19:54

Merkur hat geschrieben:
Huf hat geschrieben: Kurzum, bevor die alte BRD DM zahlte, wurde ein "Antragsteller" demütigend und depersonalisierend irreversibel zersetzt, getreu den anerlernten Methoden der "Hochschule" des MfS!
So war es!
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Huf, ich halte Dich für einen gebildeten Menschen. Was veranlasst Dich eigentlich, solchen Unsinn zu schreiben ?


Mal ganz langsam und nicht im Zorn,

natürlich kann ich nicht belegen, was mit Antragstellern individuell geschah; das steht in den besagten Akten;
natürlich kann ich hier keine Quellen über alle Schicksale von Antragstellern nennen, denn die Stasi ist professionell, hier auch: wissenschaftlich vorgegangen;
Merkur, Du scheinst im Recht zu sein, wenn Du schreibst, ich würde Unsinn von mir geben, weil, ich war gottlob zu jener Zeit unwissend und unbeteiligt;

... das könnte man viel weiter ausführen, aber es lohnt nicht.

Antragsteller waren nun mal Gegner der DDR, und das MfS war das Machtinstrument der SED, das jeden Gegner bekämpfte, mit welchen Mitteln auch immer!

Was meinst Du wohl, Merkur, warum dieses Thema nach über 20 Jahren im freien Deutschland noch so hoch sensibel behandelt wird und die Menschen umtreibt?

Weil es bei der Stasi nur Wächter, Köche und Hausmeister gab?

Nicht im Zorn, VG Huf [hallo]
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Re: Erwerbslosigkeit nach Ausreiseantrag?

Beitragvon augenzeuge » 27. Juli 2012, 13:47

Huf hat geschrieben:Antragsteller waren nun mal Gegner der DDR....


Gegner waren alle die eine eigene politische Meinung vertraten, alle die von der vorgegebenen Linie abwichen. Sie wollten kein Gegner sein, man machte sie dazu!
Wie so räumt man den Bürgern das Recht auf den Antrag ein, wenn sie allein dadurch schon zum Gegner werden, egal ob sie aus familiären oder politischen Gründen ihren Wohnort frei bestimmen wollten?
AZ
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Re: Erwerbslosigkeit nach Ausreiseantrag?

Beitragvon vega » 27. Juli 2012, 17:40

augenzeuge hat geschrieben:
Huf hat geschrieben:Antragsteller waren nun mal Gegner der DDR....


Gegner waren alle die eine eigene politische Meinung vertraten, alle die von der vorgegebenen Linie abwichen. Sie wollten kein Gegner sein, man machte sie dazu!
Wie so räumt man den Bürgern das Recht auf den Antrag ein, wenn sie allein dadurch schon zum Gegner werden, egal ob sie aus familiären oder politischen Gründen ihren Wohnort frei bestimmen wollten?
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Mutmaßlich deswegen, weil man international anerkannt werden wollte und sich auf diesem Weg gewissen "Sachzwängen" ausgesetzt sah, wie etwa die Ratifizierung der sogenannten "Schlußakte von Helsinki". Man gestand außenpolitisch der Weltgemeinschaft etwas zu, als Verpflichtung, was man aber nicht bereit war, im Inneren einzulösen. So blieb nichts anderes übrig, als diese Antragsteller zu Gegnern zu erklären und entsprechend innenpolitisch zu verfahren.
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Re: Erwerbslosigkeit nach Ausreiseantrag?

Beitragvon augenzeuge » 4. November 2012, 14:42

Alfred hat geschrieben: Hierzu ist anzumerken, dass die Gründe für das Verlassen der DDR überwiegend nicht politischer Natur waren, sondern den gleichen Wünschen entsprangen, die heute Wirtschaftsflüchtlinge aus aller Welt und zumeist weit misslicher Lage in die BRD treiben.
Wolfgang Schmidt"


Dazu mal ein paar gegensätzliche Fakten aus div. Untersuchungen:

Da den Ausreisewilligen immer wieder unterstellt wurde, sie seien Wirtschaftsflüchtlinge, ist auch wichtig, die Motivation der Betroffenen zu erkunden.
„In einer 1987 unter fast 1000 Ausgereisten durchgeführten Studie geben als Grund der Ausreise 36% ‘Familienzusammenführung an, 22% seien ausgereist, weil sie Repressionsopfer wurden, 25% gaben politische und wirtschaftliche Gründe an und 17 wollten ‘das eigene Leben gestalten’, wozu aber auch diejenigen zählten, die ihren Kindern das DDR-Bildungssystem ersparen wollten und die sich in ihrer Kreativität beeinträchtigt fühlten. Alle litten unter verweigerten Grundrechten und hatten somit auch politische Motive.
In einer anderen Untersuchung gaben 1988 101 Übersiedler in Gießen zu 81,2% politische und 10,9% wirtschaftliche Gründe an. Erst an dritter Stelle folgte die Familienzusammenführung. Demgegenüber gaben 36% im Antrag selbst die Familienzusammenführung als offiziellen Grund an, da er die meisten Chancen auf Ausreise bot." (Bertram u.a., S.52)

Das Bürgerbüro führte 2000-2002 eine Umfrageaktion durch, bei welcher 71 Personen befragt wurden. 26 Fragen wurden den Ausgereisten gestellt, die Antworten sind in dem Buch „Wein mit zuviel Wermut" nachzulesen. „Knapp 80% bejahten die Frage, ob es Repressionen gegeben habe...24 Personen waren vor ihrer Ausreise aus der DDR inhaftiert, zumeist aus politischen Gründen." (Bertram u.a., S. 54) Befragte beklagten Observierungen, Bespitzelung, Verunglimpfung, überhaupt rechtlose Behandlung. 4 Personen hatten einen PM 12, einen Behelfsausweis, der sie bei Kontrollen sofort verdächtig machte. 29% der Befragten wurde gekündigt, sie wurden exmatrikuliert bzw. zu einem Aufhebungsvertrag gezwungen. Viele Betroffene wechselten in kirchliche Einrichtungen. Viele hatten mit gesundheitlichen, insbesondere psychischen Folgeschäden zu tun, als auch mit materiellen Schädigungen, denn sie mußten ihren Besitz veräußern. Die Motive der Befragten, das Land zu verlassen, waren vielfältig. 30 Aussagen beklagten die Unfreiheit in der DDR, 25 Aussagen betrafen schlechte berufliche Perspektiven. 22 Befragte fühlten sich bedroht, was existentielle Ängste auslöste. Bei 40 Befragten gab es einen Zusammenhang zwischen den genannten Ausreisegründen und der politischen Ablehnung der DDR. Drei fühlten sich in der DDR wie in einem Gefängnis.
Politische Motive waren also eindeutig der Hauptgrund.

2 Beispiele von Urteilen:
„Ein Antragsteller aus Ostberlin überreichte im Februar 1988 einem Mitarbeiter (der Abteilung Inneres) einen Straß roter Nelken, in den er Stacheldraht geflochten hatte, und zwar mit den Worten: ‘Blumen brauchen Wasser und Raum zum Leben, sonst gehen sie ein.’ Für diese angebliche ‘öffentliche Herabwürdigung’ wurde er zu zehn Monaten Haft verurteilt...So befestigte ein 21jähriger Lagerarbeiter aus Karl-Marx-Stadt 1987 am Gründungstag der DDR an seinem Wohnungsfenster ein Plakat mit der Parole: ‘Wenn Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht!’- die strafrechtliche Konsequenz: ein Jahr und acht Monate Haft." (Kempe, S.50f.)
http://www.freiheitpur.i-networx.de/ausreise.html

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Re: Erwerbslosigkeit nach Ausreiseantrag?

Beitragvon Wosch » 8. Januar 2013, 20:51

Wosch hat geschrieben:
Merkur hat geschrieben:
Huf hat geschrieben: Kurzum, bevor die alte BRD DM zahlte, wurde ein "Antragsteller" demütigend und depersonalisierend irreversibel zersetzt, getreu den anerlernten Methoden der "Hochschule" des MfS!
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Nun Merkur, ich halte es jetzt mal so wie man es von Dir und Alfred mittlerweile gewohnt ist und bitte Dich doch einmal das Gegenteil zu belegen. Wieso bedurfte die Bearbeitung so eines Ausreiseantrages (wie bei meinem Bruder) mehr als 3 Jahre, wieso mußte man seinen Antrag (wie bei meinem Bruder) mehrmals "erneuern" und wieso mußte von westdeutscher Seite (zuvor "ausgesiedelte" Verlobte) geschriebene Erklärungen bezüglich Eheschließung und gemeinsamer Wohnsitznahme in den 3 Jahren immer aufs Neue bekräftigt werden? Diese Briefe mußten jedesmal vorgelegt werden, obwohl die Post eh schon vorher vom MfS geöffnet und gelesen wurde.
Merkur, auch ich halte Dich für einen "gebildeten" Menschen, war das was ich hier schrieb auch Unsinn?
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Ist zwar schon etwas her, der Diskussion wegen in einem anderen Thread hole ich diesen noch mal hoch. Leider wurde meine Frage von Merkur nicht beantwortet, vielleicht hatte er sie nur übersehen oder vergessen oder wollte einfach nicht. Hier kann sie ja noch einmal nachgelesen werden und dazu Stellung bezogen werden.
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Re: Erwerbslosigkeit nach Ausreiseantrag?

Beitragvon augenzeuge » 8. Januar 2013, 22:34

Merkur hat geschrieben:
Huf hat geschrieben: Kurzum, bevor die alte BRD DM zahlte, wurde ein "Antragsteller" demütigend und depersonalisierend irreversibel zersetzt, getreu den anerlernten Methoden der "Hochschule" des MfS!
So war es!
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Ich hätte gern eine ehrliche Antwort, wurde auf der JHS besprochen, wie Ausreiseantragsteller zu behandeln sind?
Auch wenn Merkur schreibt, dass es Unsinn sei, was Huf schreibt, so bleibt das Empfinden einer oben beschriebenen, oft ähnlichen, Behandlung von nicht wenigen Ausgereisten Realität.
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Re: Erwerbslosigkeit nach Ausreiseantrag?

Beitragvon augenzeuge » 4. Juni 2016, 21:24

Wie gingen SED und MfS beim Trabant-Hersteller in Zwickau mit Ausreise-Antragstellern und Kritikern um?
Historiker Sönke Friedreich hat untersucht, wie der Staat seine Untertanen schikanierte.

"Die Versetzung auf eine schlechtere, weil geringer qualifizierte und bezahlte sowie körperlich anstrengendere Tätigkeit innerhalb des Betriebes war eine Schikane, mit der man öffentlich ein Exempel statuieren und die Demütigung des Antragstellers inszenieren konnte", beschreibt der Historiker, wie Staat, Partei und MfS mit den Arbeitern im VEB Sachsenring umgingen, die das Land verlassen wollten. In den ersten drei Monaten des Jahres 1986 zum Beispiel stellten 43 Trabant-Werker einen Ausreise-Antrag, davon 23 aus der Produktion. Kein einziger erhielt die Genehmigung. Die Kaderabteilung führte mit allen von ihnen Gespräche: Aus Stasi-Unterlagen geht hervor, dass die Ausreisewilligen daraufhin von den Mitarbeitern der Kaderabteilung als "stur", bösartig", "überheblich", "spitzfindig" und "unein- sichtig" bezeichnet wurden.

In einem Stasi-Bericht aus dem Jahre 1983 heißt es: "Zunehmend gibt es Erscheinungen der Gleichgültigkeit unter den Werktätigen gepaart mit mangelnder Sorgfalt. Werktätige und auch Leiter zeigen Resignation wegen der vielen nicht beherrschbaren Probleme." So musste die Stasi erleben, wie der Kern der Belegschaft dem Staat den Rücken zukehrte.

http://www.freiepresse.de/LOKALES/ZWICK ... 537724.php
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Re: Erwerbslosigkeit nach Ausreiseantrag?

Beitragvon Volker Zottmann » 4. Juni 2016, 21:41

Nun AZ, das hat die Stasi ja dann in Zwickau bereits 1983 gut erarbeitet.
Ich frage mich nur für wen? Offenbar hat ja keine Instanzdavon groß Kenntnis von genommen, dass der Kern der Belegschaft sich bereits vom DDR-Sozialismus abgewandt hatte. Es hätte ja irgendwo spürbar Veränderungen geben müssen!
Statt dessen hat man immer mehr Ausreisewillige gegen DM verkauft. Immer erst die obligatorische Haft vorweg. Was war das nur für ein Staat???

Wer ernsthaft darüber nachdenkt, freut sich um so mehr, was uns allen noch erspart blieb.

Gruß Volker
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Re: Erwerbslosigkeit nach Ausreiseantrag?

Beitragvon andr.k » 4. Juni 2016, 21:59

augenzeuge hat geschrieben:In einem Stasi-Bericht aus dem Jahre 1983 heißt es: "Zunehmend gibt es Erscheinungen der Gleichgültigkeit unter den Werktätigen gepaart mit mangelnder Sorgfalt. Werktätige und auch Leiter zeigen Resignation wegen der vielen nicht beherrschbaren Probleme." So musste die Stasi erleben, wie der Kern der Belegschaft dem Staat den Rücken zukehrte.


Da habe ich ja noch richtig Schwein [angst] gehabt mit meinem Trabi, Baujahr 1977, denn der wurde noch mit "Liebe" zusammen gebastelt. Der hatte leider keinen Neuwagenduft mehr aber technisch immer auf dem neusten Stand. Stelle mir gerade vor der, wäre "sabotiert" gewesen und ich wäre die letzten Jahre bis zur Wende ohne 4 Gang gefahren … [flash]

AK
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Re: Erwerbslosigkeit nach Ausreiseantrag?

Beitragvon andr.k » 4. Juni 2016, 22:07

Volker Zottmann hat geschrieben:Nun AZ, das hat die Stasi ja dann in Zwickau bereits 1983 gut erarbeitet.
Ich frage mich nur für wen? Offenbar hat ja keine Instanzdavon groß Kenntnis von genommen, dass der Kern der Belegschaft sich bereits vom DDR-Sozialismus abgewandt hatte. Es hätte ja irgendwo spürbar Veränderungen geben müssen!
Statt dessen hat man immer mehr Ausreisewillige gegen DM verkauft. Immer erst die obligatorische Haft vorweg. Was war das nur für ein Staat???

Wer ernsthaft darüber nachdenkt, freut sich um so mehr, was uns allen noch erspart blieb.

Gruß Volker


"Leider dessen" stieg sogar die SED-Mitgliedschaft im Harz in den 80er leicht an ... [denken]
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Re: Erwerbslosigkeit nach Ausreiseantrag?

Beitragvon Volker Zottmann » 4. Juni 2016, 22:11

andr.k hat geschrieben:
"Leider dessen" stieg sogar die SED-Mitgliedschaft im Harz in den 80er leicht an ... [denken]



Das weiß ich nicht Andreas.
Ich selbst wurde schon 1975 "eingetreten" . Hast wieder nicht aufgepasst.
Schlechte Ermittlungsarbeit. Und da hab ich es Dir schon so leicht gemacht.... [flash] http://mein-ddr-leben.de/51.html

Volker
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Re: Erwerbslosigkeit nach Ausreiseantrag?

Beitragvon andr.k » 4. Juni 2016, 22:21

Volker Zottmann hat geschrieben:
andr.k hat geschrieben:
"Leider dessen" stieg sogar die SED-Mitgliedschaft im Harz in den 80er leicht an ... [denken]



Das weiß ich nicht Andreas.
Ich selbst wurde schon 1975 "eingetreten" . Hast wieder nicht aufgepasst.
Schlechte Ermittlungsarbeit. Und da hab ich es Dir schon so leicht gemacht.... [flash] http://mein-ddr-leben.de/51.html

Volker


Lass mich einfach raten, du warst zu feige aus diesem Verein auszutreten, oder? Da Hast du dich doch lieber als Genosse, beim Kauf eines Klappfixanhänger (oder ähnlichem), profiliert, nech? Wie waren noch deine Worte: "Mit einem Genossen Zottmann nicht".

[bravo]

Und Tschüss ...
Man lebt ruhiger, wenn man nicht alles sagt, was man weiß, nicht alles glaubt, was man hört und über den Rest einfach nur lächelt.
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Re: Erwerbslosigkeit nach Ausreiseantrag?

Beitragvon Volker Zottmann » 4. Juni 2016, 22:25

Ja und tschüss!
Vergiss nicht, noch Blumen für Deinen neuen Busenfreund zu pflücken! [laugh]

PS: Dein Avatar gefällt mir, nun haben wir schon 2 Murmeln im Forum. Passt ja!
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Re: Erwerbslosigkeit nach Ausreiseantrag?

Beitragvon Nostalgiker » 5. Juni 2016, 06:41

Volker Zottmann hat geschrieben:Ja und tschüss!
Vergiss nicht, noch Blumen für Deinen neuen Busenfreund zu pflücken! [laugh]

PS: Dein Avatar gefällt mir, nun haben wir schon 2 Murmeln im Forum. Passt ja!


Du bist echt süß in deiner Gehässigkeit [super]
Ich nehme zur Kenntnis, das ich einer Generation angehöre, deren Hoffnungen zusammengebrochen sind.
Aber damit sind diese Hoffnungen nicht erledigt. Stefan Hermlin

Freiheit ist nur ein anderes Wort dafür, dass man nichts zu verlieren hat. Janis Joplin

Psychologen haben herausgefunden, dass Menschen, die immer bei anderen auf die Rechtschreibfehler hinweisen, eine Persönlichkeitsstörung haben und unzufrieden mit ihrem Leben sind. Netzfund
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Re: Erwerbslosigkeit nach Ausreiseantrag?

Beitragvon karnak » 5. Juni 2016, 08:49

Volker Zottmann hat geschrieben: Immer erst die obligatorische Haft vorweg.

Na ja,was heißt "Immer erst",das Ganze nannte sich Häftlingsfreikauf und nicht Abkaufen von DDR-Bürgern.In der "Startphase"sind nur 60%in den Westen,ein ganzer Teil davon in der DDR inhaftierte Bundesbürger,der Rest wurde nach HÄFTLINGSFREIKAUF in die DDR entlassen,was mit Sicherheit nicht so ganz ins Kalkül der Bundesrepublik passte,man empfand sich ja schließlich auch im kalten Krieg und wollte eigentlich Geld in die Hand nehmen um dem ungliebten Staat eins zuverpassen und die Kohle nicht für irgendwelche einzelnen Individuen verplempern,was zählen die schon wenn es um die"große Sache"geht. Irgendwann wird die DDR wohl auf den Geschmack gekommen sein und in der Bundesrepublik hatte man auch eine"gute Idee"die immer klamme DDR in"Versuchung"zu bringen und sie damit vorführen zu können, mehr war in der Situation erstmal nicht drin, selbst als ehrenwert dazustehen,wohlwissend,dass man dem willigen und besonders den noch unentschlossenen DDR-Bürger einen durchaus reizvollen "Verführungsknochen"vor die Nase hält.Denn trotz vereinbarter Diskretion hat man immer mal wieder etwas durchsickern lassen,jeder in der DDR wusste von dieser Praxis wenn er es nur wissen wollte und sich über die westlichen Medien informierte.
So richtig nützlich war es für den cleveren und willigen DDR-Bürger,er wusste diese Chance zu nutzen. Entweder die Variante Plan A und B,Plan A Fluchtversuch über die unterschiedlichen Wege,klappte das nicht trat Plan B in Kraft,der war natürlich langwieriger und übler,auf Grund von Scheitern des Planes A eine Zeit Knast und dann über den Freikauf weg.Oder eben eine "Strafttat",möglichst politischen Hintergrundes, mit nicht zwingend vorhandener politischer Überzeugung provozieren, und auf der Grundlage weg.
Wie auch immer,hast schon recht eine unrühmliche Seite deutsch-deutscher Geschichte,wobei der schwarze Peter viel mehr im Kartenspiel der DDR steckte als in dem der BRD.
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Re: Erwerbslosigkeit nach Ausreiseantrag?

Beitragvon augenzeuge » 5. Juni 2016, 09:40

In der "Startphase"sind nur 60%in den Westen,ein ganzer Teil davon in der DDR inhaftierte Bundesbürger


Kannst du Zahlen nennen? Ich denke nach wie vor, dass die Mehrheit DDR Bürger waren.

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Re: Erwerbslosigkeit nach Ausreiseantrag?

Beitragvon karnak » 5. Juni 2016, 09:48

Ich weiß nur,dass in der Startphase 40%der Häftlingsfreigekauften in die DDR entlassen wurden,also nicht in den Westen.
Ich treffe mich übrigens heute um 15.00 Uhr mit der ein paar aus der deutschen Gemeinde in Siena,alles schon Vorbereitungen für meine"Übersiedlung" in ein paar Jahren für ein paar Jahre hierher.Die Sache nimmt langsam Formen an und ich bin nun mal Anhänger der Planwirtschaft. Hoffe ich mal,dass MEINE Übersiedlung niemanden etwas kostet außer mir. [flash]
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Re: Erwerbslosigkeit nach Ausreiseantrag?

Beitragvon Zeitgeschichtler » 19. Januar 2017, 10:51

icke46 hat geschrieben:Das Personen, die einen Ausreiseantrag gestellt haben, in vielen Fällen Ihren Arbeitsplatz verloren haben, ist ja bekannt. Was ich mir nur nicht so recht vorstellen kann, ist, dass jemand wirklich 3 Jahre lang erwerbslos gewesen ist - er wäre wohl eher auf eine weniger qualifizierte Stelle und wahrscheinlich in anderen Betrieben eingesetzt worden.

Der Knackpunkt ist ja das im DDR-Recht verankerte "Recht und Pflicht zur Arbeit". Nach §249 des DDR-StGB war vorsätzliche Arbeitslosigkeit auch strafbar. Nicht umsonst haben viel jüngere Menschen, die sich dem Arbeitssystem in der DDR entziehen und sich künstlerisch verwirklichen wollten, eine Proforma-Beschäftigung im kirchlichen Bereich, als Friedhofsgärtner oder ähnlich, aufgenommen.

Rein von der staatlichen DDR-Logik wäre ein Antragsteller, der wirklich 3 Jahre lang keinerlei Tätigkeit nachgegangen wäre, einfach nach §249 verurteilt worden.

Ich lasse mich aber gern eines besseren belehren.

Gruss

icke



ich war selber in der ddr längere zeit arbeitslos, ich kannte auch jeder menge leute die jahrelang( nur tageweise) arbeiteten. bei der deutschen reichsbahn (paketbahnof) früh hin ausweis abgegeben, nachmittag geld direkt in die hand ausgezahlt, danach ins wirtshaus.
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Re: Erwerbslosigkeit nach Ausreiseantrag?

Beitragvon ratata » 19. Januar 2017, 11:56

Zeitgeschichtler hat geschrieben:
icke46 hat geschrieben:Das Personen, die einen Ausreiseantrag gestellt haben, in vielen Fällen Ihren Arbeitsplatz verloren haben, ist ja bekannt. Was ich mir nur nicht so recht vorstellen kann, ist, dass jemand wirklich 3 Jahre lang erwerbslos gewesen ist - er wäre wohl eher auf eine weniger qualifizierte Stelle und wahrscheinlich in anderen Betrieben eingesetzt worden.

Der Knackpunkt ist ja das im DDR-Recht verankerte "Recht und Pflicht zur Arbeit". Nach §249 des DDR-StGB war vorsätzliche Arbeitslosigkeit auch strafbar. Nicht umsonst haben viel jüngere Menschen, die sich dem Arbeitssystem in der DDR entziehen und sich künstlerisch verwirklichen wollten, eine Proforma-Beschäftigung im kirchlichen Bereich, als Friedhofsgärtner oder ähnlich, aufgenommen.

Rein von der staatlichen DDR-Logik wäre ein Antragsteller, der wirklich 3 Jahre lang keinerlei Tätigkeit nachgegangen wäre, einfach nach §249 verurteilt worden.

Ich lasse mich aber gern eines besseren belehren.

Gruss

icke



ich war selber in der ddr längere zeit arbeitslos, ich kannte auch jeder menge leute die jahrelang( nur tageweise) arbeiteten. bei der deutschen reichsbahn (paketbahnof) früh hin ausweis abgegeben, nachmittag geld direkt in die hand ausgezahlt, danach ins wirtshaus.


@ icke , da magst du schon richtig liegen , ich bin auch heute der Meinung , es lag auch damals daran , wie überzeugt die Verantwortlichen in den Behörden der DDR waren . In machen Kreisen kannten sich die Parteigenossen, Bürgermeister , Stasi- Angehörigen persönlich . Da wurde der Sozialismus anders gehandhabt .
In Bezug zu den Rechten und Pflichten hatte ich persönlich mit solchen Bürgern zu tun .
Da wurde man zum Produktionsdirektor beordert , der teilte dir dann mit , ab morgen bekommst du den und den zugeteilt . Kümmere dich drum .
So erschien dann am anderen Tag der neue Arbeitskollege, wurde dann in deiner Abteilung aufgenommen . Ihm wurde alles entsprechend der betrieblichen Abläufe zugeteilt.
Es verging dann einige Zeit und schon fehlte er , also Meldung an die Personalabteilung . Die jedoch machte dich dafür Verantwortlich, du sollst dich mal drum kümmern, wo er denn ist.
Dann bin ich früh morgens zu dem Kollegen nach Haus gefahren und habe ihn persönlich zur Arbeit geholt .
Das hat man dann so langen gemacht , bis man merkte , es wird nichts , der läßt sich nicht helfen .

So hatte ich mal mit einen Jungen Menschen zu tun , der wurde mir zu geteilt , kam eigentlich aus einer ordentlichen Familie , der wurde wie er erzählte, in der CSSR vom Grenzzaun geholt .
Von ihm erfuhr ich auch wie er von der Stasi behandelt wurde , er wusste auch ganz schön Bescheid . Auch dieser Mensch hielt es nicht lange aus .
Wenn man in einer Firma zu DDR Zeiten arbeitete ,wo ein ganzes Dorf fast beschäftigt war , da erfuhr man doch ganz schön vieles über seine Mitmenschen .
Bin ich aber mit ehemaligen Mitschülern der Meisterschule aus anderen Betrieben zusammen gekommen , da wurde mit solchen Bürgern anders umgegangen .
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