Erwerbslosigkeit nach Ausreiseantrag?

Wie waren die politischen Systeme der beiden deutschen Staaten zur Zeit des Kalten Krieges? Wo waren die Unterschiede? Gab es Gemeinsamkeiten?
Wie wurde die Politik auf beiden Seiten vermittelt?

Erwerbslosigkeit nach Ausreiseantrag?

Beitragvon augenzeuge » 19. Juli 2012, 19:14

Wosch hat geschrieben:
Edelknabe hat geschrieben:.... ich glaube einfach nicht, das dein Bruder wegen seinem Ausreiseantrag/ der ganzen Sache über drei Jahre in dieser DDR völlig ohne Einkommen war. Ich stelle das somit zur Diskussion ob es wirklich soetwas gegeben haben soll? Wir können auch gerne ein Extrathema dazu aufmachen. Ich habe etliche Leutchen gut gekannt mit Ausreiseantrag und nicht einer war drunter, der echte Probleme mit seiner Arbeit bekam, somit auf die Hilfe Anderer angewiesen war.

Rainer-Maria können wir gerne ausgliedern, nennen es einfach : "Der Ausreiseantrag in der DDR mit der Endkonsequenz der völligen Erwerbslosigkeit, gab es soetwas überhaupt?

Jetzt hatte ich es hier schon getextet, wenn also ein Admin bitte...Danke



Dann müßte mich mein Bruder ja 3 Jahre lang belogen haben!!! Das ging allerdings logistisch schon mal nicht, denn mit Urlaub war seine dauernde Abwesenheit von seiner Arbeitsstelle nicht zu erklären.

Schönen Gruß aus Kassel. [hallo]
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Re: Erwerbslosigkeit nach Ausreiseantrag?

Beitragvon augenzeuge » 19. Juli 2012, 19:17

Mal gleich eine kurze Antwort von mir:

Natürlich gab es das. Vor allem in den Bereichen, wo der Staat meinte, dass der Antragsteller wegen Außenwirkung und Publikumsverkehr nicht mehr zu beschäftigen wäre....

Beispiele: Lehrer, Sachbearbeiter bei Wohnungsvergabe einer AWG....

Ich kenne jemanden persönlich, dem das passiert ist.
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Re: Erwerbslosigkeit nach Ausreiseantrag?

Beitragvon Icke46 » 19. Juli 2012, 19:27

Das Personen, die einen Ausreiseantrag gestellt haben, in vielen Fällen Ihren Arbeitsplatz verloren haben, ist ja bekannt. Was ich mir nur nicht so recht vorstellen kann, ist, dass jemand wirklich 3 Jahre lang erwerbslos gewesen ist - er wäre wohl eher auf eine weniger qualifizierte Stelle und wahrscheinlich in anderen Betrieben eingesetzt worden.

Der Knackpunkt ist ja das im DDR-Recht verankerte "Recht und Pflicht zur Arbeit". Nach §249 des DDR-StGB war vorsätzliche Arbeitslosigkeit auch strafbar. Nicht umsonst haben viel jüngere Menschen, die sich dem Arbeitssystem in der DDR entziehen und sich künstlerisch verwirklichen wollten, eine Proforma-Beschäftigung im kirchlichen Bereich, als Friedhofsgärtner oder ähnlich, aufgenommen.

Rein von der staatlichen DDR-Logik wäre ein Antragsteller, der wirklich 3 Jahre lang keinerlei Tätigkeit nachgegangen wäre, einfach nach §249 verurteilt worden.

Ich lasse mich aber gern eines besseren belehren.

Gruss

icke
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Re: Erwerbslosigkeit nach Ausreiseantrag?

Beitragvon augenzeuge » 19. Juli 2012, 19:44

Icke, so einfach war es nicht. Einen Ausreiseantragsteller wollte man nicht. Nicht wenige Menschen kamen durch die schikanösen Behandlungen kaum zu einem neuen Job. Es gab Ausreisewillige in den 70er Jahren, die warteten mehr als 5 Jahre und waren davon lange ohne Job. Teils auch wegen Krankheit. Vielen wurde durch den Westen geholfen.
http://www.ddr-ausreise.de/1905020.htm
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Re: Erwerbslosigkeit nach Ausreiseantrag?

Beitragvon Wosch » 19. Juli 2012, 20:05

icke46 hat geschrieben:Das Personen, die einen Ausreiseantrag gestellt haben, in vielen Fällen Ihren Arbeitsplatz verloren haben, ist ja bekannt. Was ich mir nur nicht so recht vorstellen kann, ist, dass jemand wirklich 3 Jahre lang erwerbslos gewesen ist - er wäre wohl eher auf eine weniger qualifizierte Stelle und wahrscheinlich in anderen Betrieben eingesetzt worden.

Der Knackpunkt ist ja das im DDR-Recht verankerte "Recht und Pflicht zur Arbeit". Nach §249 des DDR-StGB war vorsätzliche Arbeitslosigkeit auch strafbar. Nicht umsonst haben viel jüngere Menschen, die sich dem Arbeitssystem in der DDR entziehen und sich künstlerisch verwirklichen wollten, eine Proforma-Beschäftigung im kirchlichen Bereich, als Friedhofsgärtner oder ähnlich, aufgenommen.

Rein von der staatlichen DDR-Logik wäre ein Antragsteller, der wirklich 3 Jahre lang keinerlei Tätigkeit nachgegangen wäre, einfach nach §249 verurteilt worden.

Ich lasse mich aber gern eines besseren belehren.

Gruss

icke



Nein icke, solange mein Bruder seinen Lebensunterhalt bestreiten- ohne daß man ihm ein "asoziales" Verhalten nachweisen konnte wäre ihm nichts passiert. Vielleicht sollte ich noch einmal darauf hinweisen daß er als Ing.-Ökonom in einem Forschungszentrum für Rationalisierung tätig war und durchausmöglich einige Ersparnisse gehabt haben konnte.
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Re: Erwerbslosigkeit nach Ausreiseantrag?

Beitragvon Edelknabe » 20. Juli 2012, 05:47

Ich stelle das schonmal in Frage,bestreite das, dasß ein Ausreisantragsteller in der DDR, der seine ursprüngliche Beruftätigkeit nicht mehr ausführen durfte Riesenschwierigkeiten hatte, nicht anderweitig und sei es im privaten Bereich etwas zu finden. Mindestens drei Hanseln sind mir über den Weg gelaufen, könnte 84-89 gewesen sein, wo es so war.

Es gab genug Hilfsarbeiten wo Leutchen händeringend gesucht worden, da brauchte Keiner gezwungenermaßen einen auf Asozial machen der nicht unbedingt so wie Wolfgangs Bruder wohl vom eigenen Bruder ganz gut lebte(nehme ich hier mal an) "Ersparnisse Wolfgang und dann drei Jahre Sackgang...willst du hier die Leute veralbern?" Und ja, das gab es wirklich so wenn Einer im Lotto gewonnen hatte aber dein Bruder eh war bestimmt kein Lottogewinner.

Der Leipziger Kohlehandel zum Beispiel nahm jeden, der einigermaßen einen Sack auf den Rücken bekam, eh erzählt mir hier keine Märchen das die Leutchen nicht konnten und so ich denke mir eher, die wollten garnicht mehr. Da wog auch kein Sack 50kg, da brauchte sich keiner zu überheben weil die Jungs sowieso nur mit ihren Waagen beschissen haben.

Rainer-Maria der immer 100 Zentner im Keller breitmachen musste die in Wirklichkeit bestimmt nur 70 waren, da lass ich heute noch einen guten Furz drauf.

Allen einen guten furzfreien Tag, zumindest mit besseren Gerüchen ins Forum
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Re: Erwerbslosigkeit nach Ausreiseantrag?

Beitragvon Janko » 20. Juli 2012, 06:49

Warum wird wieder nur schwarz-weiß gesehen ?
Natürlich wurden auf Grund des Ausreiseantrages Arbeitsplatzwechsel und Funktionsänderungen vorgenommen bzw. Umsetzung in den Betrieben.
Ein Drängen in die Erwerbslosigkeit ?, mir persönlich sind dazu keine Beispiele bekannt.
Nur mir Ersparnissen sein Leben bestreiten ?...na Hut ab.
Beim Sozialamt vorstellig werden und um Unterstützung bitten ?....na mal eher nicht.
Nicht abzustreiten, daß es wie auch heute Lebenskünstler gab, die sich durchschlugen.
Selbstständig wurden auch bestehende Arbeitsverhältnisse gelöst und sich in den privaten Bereich verabschiedet bzw. unqualifiziertere Arbeiten angenommen, dabei verbunden auch mit einem bestimmten Selbstzweck.
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Re: Erwerbslosigkeit nach Ausreiseantrag?

Beitragvon EK 78/1 » 20. Juli 2012, 09:12

ABV hat geschrieben:Jörg hat Recht. Das perfide war, dass man in der DDR nicht einfach so, keiner Arbeit nachgehen konnte. Das ging für einen gewissen Zeitraum gut. Wer aber längere Zeit nicht arbeitete, galt als Asozial. Was wiederum als Straftat nach dem StGB gewertet wurde. Als überall abgelehnter Antragsteller geriet man so schnell in einen Teufelskreis.

Gruß Uwe


Hatte man das Recht auf Arbeit,oder war es eine Pflicht zu Arbeiten? Ich glaube das nähmlich nicht.Wenn ich meinen Lebenunterhalt so bestreiten konnte vieleicht durch Erbschaft oder Lottogewinn?
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Re: Erwerbslosigkeit nach Ausreiseantrag?

Beitragvon Volker Zottmann » 20. Juli 2012, 09:25

Aber ohne finanziellen Hintergrund zu Hause bleiben ging nicht. Da bekam der Bürger X schnell Besuch...
Zuletzt geändert von Volker Zottmann am 20. Juli 2012, 09:54, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Erwerbslosigkeit nach Ausreiseantrag?

Beitragvon Alfred » 20. Juli 2012, 09:34

Mann / Frau musste nicht arbeiten.

Mann / Frau musste - im Falle eines Falles- nur "nachweisen" wie man seinen Lebensunterhalt bestreitet.

Sonst hätte es ja auch keine Hausfrauen geben können.
Schade das Nostalgiker gesperrt wurde ..... Meine Texte dürfen nur mit meiner schriftlichen Genehmigung weitere Verwendung finden
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Re: Erwerbslosigkeit nach Ausreiseantrag?

Beitragvon nightfire64 » 20. Juli 2012, 09:46

Wie will man denn auch ohne finanzielles Polster leben, da sind doch Straftaten vorprogrammiert!? [mad]

Heute sagt sich manch Einer... bei dem was ich verdienen würde, kann ich auch zu Hause bleiben, da bekomme ich für das Nichtstun, genau soviel Hartz IV! [grins]

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Re: Erwerbslosigkeit nach Ausreiseantrag?

Beitragvon EK 78/1 » 20. Juli 2012, 10:37

Ja aber wenn der Finazielle Hintergrund da war,dann musste man mit Sicherheit nicht Arbeiten.
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Re: Erwerbslosigkeit nach Ausreiseantrag?

Beitragvon Edelknabe » 20. Juli 2012, 16:51

Man muss eigentlich nur lesen wie das alles damals ablief, und zwar den Text vom Wolfgang. Mir fällt noch Adam Lauks dazu ein, für die neuen User, er war Jugoslawe/Abrechner (Exuser hier im Forum, der gesperrt wurde) für eine große Baufirma West in der DDR, in Leipzig (Bau des Hotel Merkur) und schmuggelte Billiguhren/Quarzuhren in die DDR die dort für teures Geld an Mann/Frau gebracht wurden.Tausende Uhren billig mit Rabatt eingekauft, für gutes Geld im Osten weiterverkauft, sinngemäß wie bei Wolfgang im kleineren Rahmem mit Erzeugnissen der Elektronik.

Zitat Wolfgang/wosch in einem anderen Fred:

Ich bin deswegen daran interessiert, weil ich ab dem Jahre 1982 regelmäßige Besuche in der DDR und in O-Berlin machte und bei diesen Besuchen meine Verwandtschaft, insbesondere meinen wegen seines gestellten Ausreiseantrag´s arbeitslos gewordenen Bruder, mit derartigen Dingen versorgte. Speziell handelte es sich zum größten Teil um elektronische Unterhaltungstechnik, deren Verkauf meinem Bruder die über 3 Jahre lange Arbeitslosigkeit während der Bearbeitung seines Ausreiseantrages das Überleben einigermaßen "schmerzlos" überleben" ließ.
Schönen Gruß aus Kassel. [hallo]

Rainer-Maria noch Fragen mit der "staatlich verordneten Erwerbslosigkeit wegen dem Ausreiseantrag" ? Ich denke nicht
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Re: Erwerbslosigkeit nach Ausreiseantrag?

Beitragvon vega » 20. Juli 2012, 16:57

ABV hat geschrieben:Jörg hat Recht. Das perfide war, dass man in der DDR nicht einfach so, keiner Arbeit nachgehen konnte. Das ging für einen gewissen Zeitraum gut. Wer aber längere Zeit nicht arbeitete, galt als Asozial. Was wiederum als Straftat nach dem StGB gewertet wurde. Als überall abgelehnter Antragsteller geriet man so schnell in einen Teufelskreis.

Gruß Uwe


Genau und sowas wurde auch in einign Fällen absichtilich provoziert von den staatlichen Organen, um dann entsprechend gegen die betreffenden Leute mit Maßnahmen unterschiedlichster Art vorgehen zu können. Man nannte das die "Asifalle".
vega
 

Re: Erwerbslosigkeit nach Ausreiseantrag?

Beitragvon Edelknabe » 20. Juli 2012, 17:53

Erzähl doch mal bißchen vega mit der, über die " Assifalle".Ich schrieb das schon im Vortext, Arbeit gabs genug in der DDR, da herrschte stellenweise extremer Arbeitskräftemangel in bestimmten Bereichen und ich kenne mich da gut aus, habe die 70/80er Jahre in unterschiedlichen Wirtschaftzweigen gearbeitet um heute einen guten Alltagsüberblick über die damalige Zeiten zu haben.

Rainer-Maria ohne Frage, Ausnahmen bestätigen die Regel und die gab es ebenfalls in der DDR oder wie das schöne Sprichwort heißt?
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Re: Erwerbslosigkeit nach Ausreiseantrag?

Beitragvon Volker Zottmann » 20. Juli 2012, 19:43

Ein Kollege von mir wollte ein Haus bauen. Als Bauplatz X hergerichtet war, bekam er urplötzlich eine staatliche Absage. Er könne aber den Bauplatz Y bekommen, doch da stand noch ein altes Trafohaus. Er erklärte sich nochmals bereit, seinen Bauplatz herzurichten und riss auf seine Kosten die Ruine weg. Als alles begradigt war, wurde ihm erneut das Bauen untersagt.
Er rannte daraufhin von Pontius zu Pilatus, ohne Erfolg.
Danach stellte er Anfang der 80er Jahre seinen Ausreiseantrag. Schon am nächsten Tag war er seinen Posten als LKW-Fahrer los.
Er wurde defakto arbeitslos. Neue Arbeit suchte er nicht, er verweigerte sich diesem SED-Unrecht.
Am Ende saßen beide, nämlich auch seine Frau, in Haft. Genau genommen wegen nichts! Die Verantwortlichen hätten dorthin gehört. Deren Kinder kamen zu Verwandten.
Das Ehepaar wurde in Folge freigekauft und die Kinder kamen wesentlich später nach.

So konnte man ungewollt in die besagte "Assifalle" geraten. Hätten Bürgermeister und SED die Familie nicht so verscheißert, würde er heute noch hier und zwar in seinem Haus wohnen. Statt dessen lebt er heute in Hamburg mit einem unendlichen Zorn auf die Statthalter dieses Staates.

Gruß Volker
Volker Zottmann
 

Re: Erwerbslosigkeit nach Ausreiseantrag?

Beitragvon Wosch » 20. Juli 2012, 20:04

Edelknabe hat geschrieben:Man muss eigentlich nur lesen wie das alles damals ablief, und zwar den Text vom Wolfgang. Mir fällt noch Adam Lauks dazu ein, für die neuen User, er war Jugoslawe/Abrechner (Exuser hier im Forum, der gesperrt wurde) für eine große Baufirma West in der DDR, in Leipzig (Bau des Hotel Merkur) und schmuggelte Billiguhren/Quarzuhren in die DDR die dort für teures Geld an Mann/Frau gebracht wurden.Tausende Uhren billig mit Rabatt eingekauft, für gutes Geld im Osten weiterverkauft, sinngemäß wie bei Wolfgang im kleineren Rahmem mit Erzeugnissen der Elektronik.

Zitat Wolfgang/wosch in einem anderen Fred:

Ich bin deswegen daran interessiert, weil ich ab dem Jahre 1982 regelmäßige Besuche in der DDR und in O-Berlin machte und bei diesen Besuchen meine Verwandtschaft, insbesondere meinen wegen seines gestellten Ausreiseantrag´s arbeitslos gewordenen Bruder, mit derartigen Dingen versorgte. Speziell handelte es sich zum größten Teil um elektronische Unterhaltungstechnik, deren Verkauf meinem Bruder die über 3 Jahre lange Arbeitslosigkeit während der Bearbeitung seines Ausreiseantrages das Überleben einigermaßen "schmerzlos" überleben" ließ.
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Rainer-Maria noch Fragen mit der "staatlich verordneten Erwerbslosigkeit wegen dem Ausreiseantrag" ? Ich denke nicht



Ist schon bezeichnend wenn hier ein Dieb sinngemäß "Haltet den Dieb" ruft.
Uns Rainer maßt sich an in abfälliger Weise über die Unterstützung für meinen Bruder herzuziehen, alleine schon die Frage von ihm ob ich Euch hier veralbern will ist schon eine Unverschämtheit. Ich muß hier nicht noch einmal extra erwähnen daß es sich so abgespielt hatte, wie es in meinen Beiträgen geschrieben wurde. Daß es üblich war aus dem Westen gerade solche Sachen mit in die DDR "einzuführeb" an denen es mengen- und qualitätsmäßig mangelte wußten ja selbst die reisenden DDR-Rentner, die fast Alle auf ihren Westreisen für die Daheimgebliebenen Wunschzettel abarbeiten mußten. Das in meinem Falle die Unterstützung meines Bruders zu einem großen Teil in elektronischen "Naturalien" bestand, wer will mir dafür ernsthaft mit dem moralischen Zeigefinger winken, ich habe die Sachen meinem Bruder als Geschenk mitgebracht und nicht einen Pfennig daran verdient, Mich hier in die Nähe eines "Quarzuhren-Schiebers" zu stellen kann nur einem Geiste entspringen, der keinen Bruder hatte dem er in einer sehr schweren Zeit seine brüderliche Hilfe zu teil werden lassen mußte. Mein lieber Herr Rohloff, ich kann mich in jedem Falle dafür noch im Spiegel anschauen, ohne daß ich vor Scham erröten muß.
Ja es stimmt, bedingt durch mein Zutun hatte er diese 3 Jahre gut hinter sich bringen können. Andere hatten es mit Sicherheit nicht so gut und das mit dem "Kohlen schleppen" wäre einem 44jährigem Schreibtischingeneur meiner Meinung über 3 Jahre nach nicht zuzumuten, insbesondere auch darum, weil es sich um meinen Bruder handelte.
Es tut mir leid Herr Rohloff, ich finde Deine Statements zu diesem Thema einfach "Sch...ße", ich fühle mich von Denen VERALBERT.
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Re: Erwerbslosigkeit nach Ausreiseantrag?

Beitragvon vega » 20. Juli 2012, 20:59

Edelknabe hat geschrieben:Erzähl doch mal bißchen vega mit der, über die " Assifalle".Ich schrieb das schon im Vortext, Arbeit gabs genug in der DDR, da herrschte stellenweise extremer Arbeitskräftemangel in bestimmten Bereichen und ich kenne mich da gut aus, habe die 70/80er Jahre in unterschiedlichen Wirtschaftzweigen gearbeitet um heute einen guten Alltagsüberblick über die damalige Zeiten zu haben.

Rainer-Maria ohne Frage, Ausnahmen bestätigen die Regel und die gab es ebenfalls in der DDR oder wie das schöne Sprichwort heißt?


,,,du weist nicht was die Asifalle ist? Na das dürfte aber doch gewachsenes Kulturgut geworden sein, oder?
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Re: Erwerbslosigkeit nach Ausreiseantrag?

Beitragvon Edelknabe » 21. Juli 2012, 05:48

Wolfgang ziehe ich mir die Hosen mit der Kneipzange an? Nein, mache ich nicht, habe ich schon damals nicht, in dieser DDR. Du brauchst doch deinen Bruder heute, nach so vielen Jahren nicht in Schutz zu nehmen, im Gegenteil, er hatte sie doch gefunden die schöne Nische wo es sich wunderbar leben ließ und die warst eben du als Bruder West(ehrlich jetzt...alles geschenkt? Willst du mich nochmal veralbern auch wenn das dein Bruder war)

Und nein,ich will dir doch da nichts unterstellen, das war und blieb doch vollkommen dir überlassen, wie du damals usw, das interessiert doch hier für die Betrachtung der Sache auch garnicht.

Ich winke dir doch nicht mit dem moralischen Zeigefinger, ich doch nicht der ich die DDR sinngemäß mir hernahm und da hinbog, wohin ich wollte mensch Wolfgang, ich wäre doch der Letzte...

Aber um das nochmal richtig zusammenzufassen. Dein Bruder verlor seine Arbeit durch den Ausreiseantrag, das geht doch voll in Ordnung von der Nachbetrachtung her, da war der Staat mitschuldig so, jetzt fand er wohl anschließend nicht das richtige für seinen zarten Rücken als ehemaliger Sesselfurzer(entschuldige, der Begriff kommt nicht aus meiner Feder, der war DDR-Sprachgebrauch.)"mit 44 Jahren" ,nebenbei bemerkt, bei uns gabs auch 55jährige Kohlenleutchen und älter und jetzt kamst du ins Spiel und dann brauchte er nur noch Abnehmer finden und die gab es jede Menge für den Westelektronikkram und er lebte sinngemäß wie Gott in Frankreich.

Der Punkt ist der und da wollte ich von Anfang an mit dem Fred auch hin: "Dann kann ich mich aber nicht als Opfer (dein Bruder)des System bezeichnen, das geht doch garnicht, das passt doch überhaupt nicht zusammen." Jeder Andere (fast Jeder)im Staate DDR ging normal arbeiten,egal und wenn der Hilfsarbeiter war und den ganzen Tag den Hof im VEB kehrte oder andere einfache Tätigkeiten verrichtete. Man, was sollte der denn sagen wenn er sich für sein Geld den Hintern aufrieß, seine Kohle Tag für Tag im Schweiße seines Angesichtes verdiente?

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Re: Erwerbslosigkeit nach Ausreiseantrag?

Beitragvon karnak » 21. Juli 2012, 08:47

Man hatte in der DDR das Recht und die Pflicht zur Arbeit.Einen Ausreiseantragsteller,der in einer entsprechenden Funktion tätig war wurde natürlich von dort entfernt und bekam gleichzeitig eine andere Arbeitsstelle zugewiesen.Dieser Arbeitsplatz war dann sehr oft einer mit dem man dem Antragsteller AUCH demütigen wollte,bzw.zu einer Rücknahme des Antrags bringen wollte.Hätte er diese Arbeitstelle nicht angetreten, hätte er mit Sicherheit bald Besuch bekommen,wie Volker schon schreibt.Man hätte Ihm asoziales Verhalten angehängt, auch wenn er über finanziele Rücklagen verfügte die ihm nicht unbedingt zum Arbeiten zwingt,aus ökonomischen Gründen.
Natürlich war da auch Methode dahinter,man wollte einen Antragsteller klein kriegen,weich klopfen.Bei jemanden der einfach nicht arbeiten wollte,aus was für Gründen auch immer hat man das sicher lockerer gesehen,bzw.hat sich garnicht darum gekümmert wenn die Person nicht irgendwie auffällig geworden ist.
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Re: Erwerbslosigkeit nach Ausreiseantrag?

Beitragvon augenzeuge » 21. Juli 2012, 08:53

karnak hat geschrieben:Man hätte Ihm asoziales Verhalten angehängt, auch wenn er über finanziele Rücklagen verfügte die ihm nicht unbedingt zum Arbeiten zwingt,aus ökonomischen Gründen.


Nach meinen Kenntnissen stimmt dies nicht. Und auch Alfred widersprichst du hier. Woher hast du diese Information?
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Re: Erwerbslosigkeit nach Ausreiseantrag?

Beitragvon karnak » 21. Juli 2012, 08:57

Sag ich einfach mal,Erfahrungswerte.
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Re: Erwerbslosigkeit nach Ausreiseantrag?

Beitragvon Alfred » 21. Juli 2012, 09:01

Karnak,

wie konnte es dann Hausfrauen in der DDR geben ?
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Re: Erwerbslosigkeit nach Ausreiseantrag?

Beitragvon karnak » 21. Juli 2012, 09:13

Na ja Alfred!
Wir wissen natürlich beide,daß wir da über grundverschiedene Dinge reden.Ein Ausreiseantragsteller fiel nun unter die Kategorie"feindlich negative Person",mit der hat man sich schon anders"beschäftigt".Schon aus dem Gesichtspunkt,daß man Ihn von seinem Ansinnen abringen wollte,manchmal mit Zuckerbrot,besonders in späteren Zeiten als die Anträge überhand nahmen,aber eben auch sehr oft mit Peitsche.Und das besonders bei"hartnäckigen Antragstellern"Die Verladebrigade bei der Deutschen Reichsbahn war da z.B.sehr beliebt.
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Re: Erwerbslosigkeit nach Ausreiseantrag?

Beitragvon Alfred » 21. Juli 2012, 10:12

Karnak,

wenn dein Hauptbeschäftigungsfeld Antragsteller auf Übersiedlung waren....

Wenn man - wie von Dir beschrieben- so ein TAM TAM um jeden Antragsteller machen wollte, hätte sich ja das ganze MfS nur um diese Personen kümmern müssen.

Bei uns spielten diese - bis auf wenige und für mich verständliche Ausnahmen - kaum eine Rolle.

Wiki schreibt ja auch : "Dabei wurde grundsätzlich ein sogenannter Operativer Vorgang angelegt, mit dem Ziel, die gesamten Lebensumstände der „Zielperson“ zu ermitteln, um sie dann mittels einer individuell abgestimmten „Zersetzungsmaßnahme“, die über Jahre gehen konnte, zur Rücknahme des Ausreiseantrags zu veranlassen."

was ja auch Unfug ist. Da hätte das MfS allein zu den Antragstellern ja rund 100.000 op. Vorgänge führen müssen. Wenn ich dann davon ausgehe, dass es ca. 13.000 op. MA im MfS gab, würde dies bedeuten, dass jeder rund 8 op. Vorgänge geführt hätte.
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Re: Erwerbslosigkeit nach Ausreiseantrag?

Beitragvon Edelknabe » 21. Juli 2012, 11:51

Weiter so Alfred und Karnak und das ist jetzt wirklich und ehrlich positiv gemeint. So langsam formt sich nämlich ein gutes Bild, wie das damals wirklich war mit den Ausreiseantragstellern und der Arbeit...nach ihrer ursprünglichen Arbeit, die durch den AT verloren ging.
He Alfred, ich erkenne dich ja garnicht wieder...lange gute Texte, aussagekräftige Texte, meinen Respekt.

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Re: Erwerbslosigkeit nach Ausreiseantrag?

Beitragvon Volker Zottmann » 21. Juli 2012, 12:10

Die Ausreisewilligen die ich kannte und kenne, wurde allesamt, durch die Bank gegängelt. Ich meine nicht von den normalen Nachbarn.
Und lieber Alfred, Du hast bestimmt den besseren Überblick darüber gehabt, doch beschönigst fortlaufend.
Wenn Du behauptest, Euch hätten die Ausreisewilligen kaum interessiert, so begibst du Dich wahrlich unter die Märchenerzähler.
So entstehen auch Fabeln, von den "Guten Stasionkeln", die höchstens mal eine Familie zersetzen wollten.

Für wie blöd hältst Du eigentlich UNS Forumsteilnehmer?

Ich höre, Gruß Volker [ich auch]
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Re: Erwerbslosigkeit nach Ausreiseantrag?

Beitragvon Alfred » 21. Juli 2012, 12:26

Herr Zottmann,

man muss doch nur bei den Tatsachen bleiben.

Die Zahlen habe ich doch genannt, oder ?

Wie sollten denn rund 13.000 MA des MfS über 100.000 Antragsteller umfassend "bearbeiten". Und wenn bei Wiki steht, dass zu jeden ein op. Vorgang eingeleitet wurde, so ist dies nicht korrekt.

Es gab sicher Unterschiede bei den Antragstellern. Wenn da einer Geheimisträger war oder sein Vater General bei der NVA, wird dies was anderes gewesen sein, als wenn er ein - ich nenn dies mal so - ein normaler Bürger war.

Du darfst auch davon ausgehen, dass ich die Arbeit des MfS bestimmt besser einschätzen kann als Du.

Und für wie blöd ich dich halte, ... [wink]
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Re: Erwerbslosigkeit nach Ausreiseantrag?

Beitragvon Volker Zottmann » 21. Juli 2012, 12:37

Nun bin ich beruhigt Alfred. Die überwiegende Masse der Antragsteller litten demnach an Verfolgungswahn, denn sie scheinen sich alles nur eingebildet zu haben...
Dein Verein hatte republikweit seine Vasallen. Ich selbst habe es doch erlebt, wie viel Leute auf dem Campingplatz Rätzsee C26 einen Arzt und dessen Frau belästigten durch die penetrante Überwachung. Widerlich war das. Ich selbst wurde 2 mal vom selben Idioten kontrolliert, nur damit sie "unauffällig" sich ihrem "Ziel" nähern konnten.
Auf dem Zeltplatz wurden hetzerische Gerüchte über das Arztehepaar verbreitet. Deine Staatssicherheit litt zumindest die letzten 10 Jahre derart an Überwachungsdrang, dass es jede Oma bemerken musste.
Ich behaupte dass durch Euer geschürtes Misstrauen die DDR-Gesellschaft maßgeblich geschädigt wurde. Ihr habt nicht den Einzelnen zersetzt, Ihr habt die DDR zersetzt.

Gruß Volker
Volker Zottmann
 

Re: Erwerbslosigkeit nach Ausreiseantrag?

Beitragvon Alfred » 21. Juli 2012, 12:58

Herr Zottmann,

[muede]



Hier mal was zum lesen:

Quelle : "Die Sicherheit- Zur Abwehrarbeit des MfS"
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Schade das Nostalgiker gesperrt wurde ..... Meine Texte dürfen nur mit meiner schriftlichen Genehmigung weitere Verwendung finden
Alfred
 
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