Von tiefbraun bis mittelbraun: Die Polizei in der BRD

Wie waren die politischen Systeme der beiden deutschen Staaten zur Zeit des Kalten Krieges? Wo waren die Unterschiede? Gab es Gemeinsamkeiten?
Wie wurde die Politik auf beiden Seiten vermittelt?

Von tiefbraun bis mittelbraun: Die Polizei in der BRD

Beitragvon Icke46 » 5. April 2021, 10:29

Quasi als Kontrapunkt zu dem Thread "Die Polizei in der DDR" mache ich mal diesen Thread auf. Die Wirklichkeit ist selten schwarzweiß, auch wenn manche sie gerne so wahrnehmen, weil es das Leben doch sehr vereinfacht.

Aber als Diskussionsanstoß mal eine Literaturkritik zu dem Buch "Die Gestapo nach 1945" von Mallmann/Angrick, zitiert aus https://literaturkritik.de/id/13946 :

In den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen waren die „Geheime Staatspolizei“ und der „Sicherheitsdienst“ (SD) im „Reichssicherheitshauptamt“ (RSHA) 1946 zu „verbrecherischen Organisationen“ erklärt worden. Als „verbrecherisch“ galten damit diejenigen Leitungs- und Verwaltungsbeamten, die seit dem Kriegsbeginn am 1. September 1939 Gestapo-Mitglieder geworden oder geblieben waren, obwohl sie wussten, dass die Gestapo zur Verfolgung und Ausrottung der Juden, zur Ausübung von Grausamkeiten und Morden in Konzentrationslagern, Ausschreitungen in der Verwaltung der besetzten Gebiete, der Durchführung des Zwangsarbeiterprogramme und Misshandlung und Ermordung von Kriegsgefangenen benutzt wurde – und die an solchen Taten persönlich mitgewirkt hatten. Sie mussten Verhaftung und Verurteilung bis hin zur Todesstrafe fürchten, wie sie am RSHA- und Gestapo-Chef Kaltenbrunner 1946 bereits vollstreckt worden war. Im Einsatzgruppenprozess von 1948 verhängten die Amerikaner gegen 14 von 24 angeklagten SS-Führern aus Gestapo und SD die Todesstrafe. Dass von ihnen nur vier vollstreckt wurden, zeigt schon eine Aufweichung der harten Linie im Beginn des „Kalten Krieges“, der andere Prioritäten setzte.

Briten und Amerikaner, schreiben Mallmann und Angrick in ihrem Vorwort, seien 1944 von der „viel zu niedrigen Zahl“ von 15.000 Gestapo-Bediensteten ausgegangen, gegen die „automatischer Arrest“ verhängt werden sollte. Über 25.000 hätten das Kriegsende überlebt (die letzte RSHA-Statistik wies von rund 50.000 Angehörigen 31.371 als Gestapo-Mitarbeiter aus). Insgesamt gab es dann in den drei Westzonen 182.713 internierte Funktionsträger des NS-Systems, von denen Anfang 1947 bereits 86.244 wieder auf freiem Fuß waren. In der US-Zone waren am 28. Februar 1947 noch 1367 Gestapo-Bedienstete interniert. – Leider ist diese erste Phase bis zur Gründung der Bundesrepublik 1949 in dem Buch nur sehr lückenhaft dokumentiert.

Nur rund ein Drittel der ehemaligen Gestapo-Angehörigen gerieten in diesen Jahren in Haft, stellt Jan Kiepe in seinem Beitrag „Zwischen Ahndungsbemühungen und -behinderungen“ fest. Weit waren auch die Maschen der „Entnazifizierung“. Wer nicht mit falschem Namen „untertauchte“ oder (auch mit Beihilfe des Internationalen Roten Kreuzes, des Vatikans und der Siegermächte-Geheimdienste) ins Ausland floh, konnte in den polizeiliche Dienst zurückkehren – so wie es auch im Justizdienst rund 80 Prozent der Richter und Staatsanwälte gelang. Der erste Abschnitt „Karrieren“ bringt dazu mehrere Fallbeispiele, darunter in Westdeutschland das Netzwerk der „Alten Charlottenburger“, ehemaliger Lehrer und Schüler des dortigen (Kriminal-)Polizeiinstituts, seit 1937 „Führerschule der Sicherheitspolizei“. Wie Stephan Linck in seinem Beitrag zeigt, waren insbesondere das Bundeskriminalamt (BKA) und die Kriminalpolizeien in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen in Führungspositionen durchsetzt mit „Alten Charlottenburgern“, die vielfach an Morden der „Einsatzgruppen“ beteiligt waren, nun aber unter dem Schirm der britischen, sich am „Primat der Effizienz“ beim Neuaufbau orientierenden Besatzungsmacht ihre Karrieren im Polizeidienst fortsetzen konnten. Mit Recht sieht Linck hier ein „anhaltendes Desiderat“ der Forschung.

Zum Schluss nennt er als Beispiel für das Fortwirken des alten Denkens Walter Zirpins, dessen 1955 publizierte Behauptung, die hohe Kriminalität nach Kriegsende sei verursacht worden durch die „Freilassung des größten Teils der strafgefangenen und sicherungsverwahrten Berufsverbrecher, Asozialen und kriminellen Landfahrer“, sich noch in einem Polizei-Lehrbuch von 1986 wiederfand. Ergänzen ließe sich noch, dass Zirpins, der einst seine befriedigende Arbeit im Ghetto Litzmannstadt lobte, es nach 1945 zum Leiter der Landeskriminalpolizei von Niedersachsen brachte. Er wirkte dabei mit, die Legende vom Reichstagsbrand-Alleintäter Marinus van der Lubbe in die Welt zu setzen und damit auch die Rolle der Gestapo bei diesem hochpolitischen Kriminalfall zu verschleiern. Nicht zuletzt Enthüllungen aus der DDR führten zur vorzeitigen Entlassung in den Ruhestand. Dabei leistete die DDR, wie Andrej Angrick feststellt, einerseits durchaus Beachtliches bei der Verfolgung und Aburteilung von NS-Gewaltverbrechen, scheute sich aber andererseits auch nicht, Gestapo- und RSHA-Mitglieder als Spione und „Informelle Mitarbeiter“ (IM) der Stasi einzusetzen.

In Westdeutschland, von dem das Buch ganz überwiegend handelt, war es neben der andere Prioritäten setzenden Ost-West-Konfrontation vor allem das sogenannte „131er“-Gesetz von 1951, das auch vielen Gestapo-Angehörigen, sofern sie sich auf dienstliche Anweisung zur Versetzung dorthin berufen konnten, den Weg zurück in den öffentlichen Dienst öffnete. Hinzu kamen die Straffreiheitsgesetze von 1949 und 1954, die Einstufung von Tätern als „Gehilfen“, die sich auf „Befehlsnotstand“ beriefen, und die zunehmende Verjährung von Verbrechen, die schließlich nur für Mord aufgehoben wurde. „Für die westdeutsche Nachkriegspolizei“, resümiert Jan Kiepe dieses Kapitel, „ist deshalb zu konstatieren, dass sich insbesondere das Führungspersonal aus denjenigen zusammensetzte, die bereits während des Dritten Reiches in ihr tätig gewesen waren und sein verbrecherisches System unterstützt hatten.“ Das konnte – auch angesichts öffentlicher „Schlussstrich“-Mentalität – die Ermittlungen stark behindern. Darunter litt auch die Arbeit kriminalpolizeilicher „Sonderkommissionen“ und der schließlich 1958 gegründeten Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen in Ludwigsburg, die immerhin, bis heute, etliche in diesem Buch behandelte Fälle aufgreifen und zur Anklage bringen konnte.
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Re: Von tiefbraun bis mittelbraun: Die Polizei in der BRD

Beitragvon Kumpel » 5. April 2021, 10:50

Aha, und welche Rolle spielte die westdeutsche Polizei mit ihren Altnazis im Bereich der politischen Repression in der BRD?
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Re: Von tiefbraun bis mittelbraun: Die Polizei in der BRD

Beitragvon pentium » 5. April 2021, 11:02

Politische Polizei im geteilten Deutschland – Hinweise zur Entwicklung des repressiven Staatsschutzes

In den westlichen Besatzungszonen, in denen nach 1945 ein extrem dezentralisiertes System lokaler Polizeibehörden aufgebaut worden war, scheiterten hingegen zunächst alle Forderungen der Innenminister, die Polizei auch nur auf Länderebene zu zentralisieren – geschweige denn, daß Truppenpolizeiformationen oder Ansätze zu einer geheimen politischen Polizei zugelassen wurden, wie sie im Frühjahr 1948 von den Ministerpräsidenten der amerikanischen Besatzungszone gefordert wurden. Die Antwort des amerikanischen Generalgouverneurs Clay: „I think I would rather have the Communists than the secret police.“4

In der britischen Zone wurde hingegen im Winter 1948 den lokalen Polizeien die Bildung eines „Special Branch“ zugestanden, um auf „subversive activities“ reagieren zu können. In der deutschen Literatur tauchen diese Vorläufer der politischen Dezernate als „Polizeisonderdienste (PSD)“ und „Informationsstellen (I-Stelle)“ auf. Sie wurden in NRW 1949 mit deutlich antikommunistischer Orientierung nach einem Kabinettsbeschluß der Landesregierung gebildet.

Mit dem „Polizeibrief“ der Militärgouverneure an Adenauer als Präsident des Parlamentarischen Rates vom 14. April 1949 wurde schließlich gestattet, „eine Stelle zur Sammlung und Verbreitung von Auskünften über umstürzlerische, gegen die Bundesregierung gerichtete Tätigkeiten einzurichten. Diese Stelle soll keine Polizeibefugnis haben.“ Diese Genehmigung schlug sich in den Artikeln 73, Abs.10 und 87, Abs.1 des Grundgesetzes von 1949 nieder – der Geburtsurkunde der „Ämter für Verfassungsschutz“.


Noch vor dem KPD-Verbot im Jahre 1956 begann auf Grundlage des 1951 verabschiedeten 1. Strafrechtsergänzungsgesetzes die systematische polizeiliche und strafrechtliche Verfolgung von Kommunisten. Zwar sollte das Verbot der Sozialistischen Reichspartei (SRP) durch das Bundesverfassungsgericht im Jahre 1952 symbolisieren, daß die junge bundesdeutsche Demokratie den Kampf gleichermaßen nach rechts wie nach links zu führen beabsichtigte. Doch wie wenig ernst der Kampf „nach rechts“ betrieben wurde, zeigt die Tatsache, daß der Chef der verbotenen SRP, Dr. Dorls, – nach dem Verbot zwar zur Fahndung ausgeschrieben – sich mit Fluchtgeldern des Bundesamtes für Verfassungsschutz jedoch nach Ägypten absetzen konnte, um hier für das Bundesamt zu spitzeln. Daß der „Kampf nach rechts“ nicht allzu ernst geführt wurde, garantierten auch die neu/alten Fachleute für diese Aufgaben. Das Ausführungsgesetz zu Artikel 131 GG, das allen Beamten, die am 8. Mai 1945 im Staatsdienst waren, einen Wiedereinstellungsanspruch zugestand, spülte hinreichend erfahrene Experten aus dem „Dritten Reich“ in die neuen Ämter. Zwar waren Gestapo-Mitarbeiter vom Wiedereinstellungsanspruch ausgenommen, andererseits gab es für sie kein Wiedereinstellungsverbot, so daß auch auf sie zurückgegriffen werden konnte.

Bis zum Ende der Kommunistenverfolgung durch die Reform des politischen Strafrechts 1968 wurden ca. 125.000 Ermittlungsverfahren gegen Kommunisten betrieben und ca. 5 – 6.000 von ihnen verurteilt. Nur ein Bruchteil mußte allerdings in Haft – ein radikaler Unterschied zur Justizpolitik der DDR, die Zehntausende politischer Gegner zu langjährigen Haftstrafen verurteilte und in die Zuchthäuser steckte.

https://www.cilip.de/1992/09/26/politis ... sschutzes/
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Re: Von tiefbraun bis mittelbraun: Die Polizei in der BRD

Beitragvon augenzeuge » 5. April 2021, 11:04

Nur ein Bruchteil mußte allerdings in Haft – ein radikaler Unterschied zur Justizpolitik der DDR, die Zehntausende politischer Gegner zu langjährigen Haftstrafen verurteilte und in die Zuchthäuser steckte.


Genau!
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Re: Von tiefbraun bis mittelbraun: Die Polizei in der BRD

Beitragvon Icke46 » 5. April 2021, 11:05

Eine recht große, musst Du einfach nur mal nachlesen, wenn es denn nicht zu viel verlangt ist.....

Ach ja, als Stichwort "Jubelperser" - nur mal so als Beispiel, erfunden beim Besuch des Schahs von Persien in West-Berlin:

Die Gruppe bestand aus Mitarbeitern des iranischen Geheimdienstes SAVAK und von diesem angeheuerten Landsleuten, die als Pro-Schah-Demonstranten auftraten und unter Duldung der Berliner Polizei mit Gewalt gegen friedliche Gegendemonstranten vorgingen.

Das ist nur ein Beispiel, auch speziell von der hannoverschen Polizei gibt es auch einige...

Ist übrigens interessant, wie hier gleich die Rechtfertigungsreflexe geweckt werden - ist ja fast wie bei den Alt-Stasis [grins]
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Re: Von tiefbraun bis mittelbraun: Die Polizei in der BRD

Beitragvon Icke46 » 5. April 2021, 11:14

augenzeuge hat geschrieben:
Nur ein Bruchteil mußte allerdings in Haft – ein radikaler Unterschied zur Justizpolitik der DDR, die Zehntausende politischer Gegner zu langjährigen Haftstrafen verurteilte und in die Zuchthäuser steckte.


Genau!
AZ


Ich hatte das ja in einem anderen Thread erwähnt: Hat das einen tieferen Sinn, dass Du hier Zitate bringst, aber die Quelle des Zitats wohlweislich weglässt? Für das Verständnis des Beitrags ist das nicht sehr förderlich...
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Re: Von tiefbraun bis mittelbraun: Die Polizei in der BRD

Beitragvon Nostalgiker » 5. April 2021, 11:23

Wenn ich das so machen würde wäre Augenzeuge einer ersten die herumschreien würden, abgeschrieben usw. und seine Paladine würden ins gleiche Horn tröten.
Ich nehme zur Kenntnis, das ich einer Generation angehöre, deren Hoffnungen zusammengebrochen sind.
Aber damit sind diese Hoffnungen nicht erledigt. Stefan Hermlin

Freiheit ist nur ein anderes Wort dafür, dass man nichts zu verlieren hat. Janis Joplin

Psychologen haben herausgefunden, dass Menschen, die immer bei anderen auf die Rechtschreibfehler hinweisen, eine Persönlichkeitsstörung haben und unzufrieden mit ihrem Leben sind. Netzfund
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Re: Von tiefbraun bis mittelbraun: Die Polizei in der BRD

Beitragvon Ari@D187 » 5. April 2021, 12:14

Die Quelle ist der letzte Satz im Beitrag von @pentium.

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Re: Von tiefbraun bis mittelbraun: Die Polizei in der BRD

Beitragvon augenzeuge » 5. April 2021, 12:43

icke46 hat geschrieben:
augenzeuge hat geschrieben:
Nur ein Bruchteil mußte allerdings in Haft – ein radikaler Unterschied zur Justizpolitik der DDR, die Zehntausende politischer Gegner zu langjährigen Haftstrafen verurteilte und in die Zuchthäuser steckte.


Genau!
AZ


Ich hatte das ja in einem anderen Thread erwähnt: Hat das einen tieferen Sinn, dass Du hier Zitate bringst, aber die Quelle des Zitats wohlweislich weglässt? Für das Verständnis des Beitrags ist das nicht sehr förderlich...


Sorry, Icke, das Zitat ist aus dem vorhergehenden Beitrag von Pentium. Kennst du das nicht? Oder ist das jetzt aus dem Zusammenhang gerissen. [laugh]
Nostalgiker, erst nachdenken vor dem Schreiben.

Bis zum Ende der Kommunistenverfolgung durch die Reform des politischen Strafrechts 1968 wurden ca. 125.000 Ermittlungsverfahren gegen Kommunisten betrieben und ca. 5 – 6.000 von ihnen verurteilt. Nur ein Bruchteil mußte allerdings in Haft – ein radikaler Unterschied zur Justizpolitik der DDR, die Zehntausende politischer Gegner zu langjährigen Haftstrafen verurteilte und in die Zuchthäuser steckte.


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Re: Von tiefbraun bis mittelbraun: Die Polizei in der BRD

Beitragvon Interessierter » 5. April 2021, 12:58

Von tiefbraun bis mittelbraun: Die Polizei in der BRD

Neuer Beitragvon icke46 » 5. Apr 2021, 11:29
Quasi als Kontrapunkt zu dem Thread "Die Polizei in der DDR" mache ich mal diesen Thread auf. Die Wirklichkeit ist selten schwarzweiß, auch wenn manche sie gerne so wahrnehmen, weil es das Leben doch sehr vereinfacht.

Aber als Diskussionsanstoß mal eine Literaturkritik zu dem Buch "Die Gestapo nach 1945" von Mallmann/Angrick, zitiert aus https://literaturkritik.de/id/13946 :


Als Vergleich leider von A - Z völlig daneben oder geht es beim Thread der VP um die Übernahme aus der Gestapo? Die Krönung ist natürlich die Schlagzeile " von tiefbraun bis mittelbraun "! Da erblasst ja selbst die Bild vor Neid und das Neue Deutschland oder Sudel Ede hätten es damals auch nicht besser formulieren können... [laugh]

Aber es freut mich natürlich, dass nach meinem Thema über Kinderheime und die VP, ich ganz " zufällig " 2 Teammitglieder inspiriere sich gemüßigt zu sehen sehen, " Kontrapunkte " zu eröffnen. [denken]

Das spornt mich natürlich an, für weitere Inspirationen zu sorgen.
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Re: Von tiefbraun bis mittelbraun: Die Polizei in der BRD

Beitragvon augenzeuge » 5. April 2021, 13:09

Dreierlei Anfang: Die Polizei in den westlichen Besatzungszonen

Es gab nicht nur gravierende Unterschiede zwischen der Sowjetunion auf der einen und den drei Westalliierten Frankreich, Großbritannien und USA auf der anderen Seite. Auch in den drei westlichen Besatzungszonen wurden verschiedene Konzepte verwirklicht.

In der britischen Besatzungszone ging es vor allem um die "Entpolizeilichung" der öffentlichen Ordnung: Die Aufgaben der bisherigen Verwaltungspolizei, beispielsweise das Melde- und Fremdenwesen, wurden der Kommunalverwaltung übertragen. Analog zum Polizeisystem in England führten die Briten Stadtkreis- und Regierungsbezirkspolizeien ein.

In der amerikanischen Besatzungszone wurde die Polizei in allen Orten mit mehr als 5000 Einwohnern kommunalisiert; zusätzlich wurden auch Landespolizeieinheiten aufgestellt, die für den Rest des Landes verantwortlich waren.

In der französischen Zone verfuhr man ähnlich: Die Polizei wurde ebenfalls kommunalisiert. Das Saarland nahm eine Sonderrolle ein, da es aus dem Zuständigkeitsbereich des alliierten Kontrollrates ausgeklammert war. Hier wurde die Polizei ungewöhnlich früh verstaatlicht und entsprechend der französischen Tradition zentralisiert. In den anderen Teilen der französischen Besatzungszone folgte man diesem Beispiel nur wenig später. Mit Niedersachsen (1951) und Nordrhein-Westfalen (1953) verstaatlichten nach der Gründung der Bundesrepublik zwei Länder der ehemaligen britischen Besatzungszone ebenfalls ihre Polizeien. Damit wurde an die Weimarer Polizeitradition angeknüpft.
Die organisatorische Umgestaltung war das Eine. Aber was passierte mit den Polizisten des NS-Staates? Eines der Hauptziele der Westalliierten bestand in der Entnazifizierung insbesondere des öffentlichen Dienstes. Doch Anspruch und Wirklichkeit klafften weit auseinander: So gelangten unzählige Beamte wieder in den Dienst, die bereits während der NS-Zeit im Polizeidienst gewesen und zum Teil an den nationalsozialistischen Massenverbrechen aktiv beteiligt waren. Zugleich gab es eine nicht unerhebliche personelle Erneuerung, die allerdings zwiespältig zu beurteilen ist: So hatten viele der Neueingestellten ihre Sozialisation im nationalsozialistischen Deutschland erfahren und bei der Wehrmacht gedient. Somit kann nur bedingt von einem echten personellen Neuanfang gesprochen werden.

https://www.bpb.de

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Re: Von tiefbraun bis mittelbraun: Die Polizei in der BRD

Beitragvon augenzeuge » 5. April 2021, 13:10

Die Polizei der Bundesrepublik bis zum Ende der 1950er Jahre

Die Vorstellungen der Westalliierten, eine demilitarisierte und dezentrale Polizei aufzubauen, die diese während der Beratungen des Grundgesetzes noch hegten, wandelten sich mit Ausbruch des Koreakriegs am 25. Juni 1950. Der Kalte Krieg und die Aufstellung von KVP-Verbänden in der DDR führten dazu, dass nun auch der jungen Bundesrepublik der Aufbau solch militärisch organisierter Einheiten zugestanden wurde. Obwohl es sich um Landespolizeieinheiten handelte, wurden die Kosten für die Bereitschaftspolizei vom Bund übernommen. Insofern kann durchaus von einer gewissen Parallelität in Ost und West gesprochen werden. Während aber in der DDR die Zentralisierung und die Abschaffung der Bundesländer den Aufbau einer einheitlichen Polizei vergleichsweise leicht machten, war dieser Prozess in der Bundesrepublik vielschichtiger: etwa aufgrund unterschiedlicher historischer Prägungen, so im ehemals preußischen Teil und in den süddeutschen Ländern. Hinzu kamen die jeweiligen Vorstellungen der drei westlichen Besatzungsmächte. Dennoch zeigten sich damals bei der westdeutschen Polizei einige gemeinsame Merkmale.

Die Ausbildung der Schutzpolizisten wurde in der Mehrzahl der Länder nach und nach vereinheitlicht. Einem Grundausbildungsjahr in einer Polizeischule folgte die Kasernierung bei der Bereitschaftspolizei, bei der die Anwärter etwa zwei bis drei Jahre blieben, bis sie schließlich in den Einzeldienst kamen. Der Schwerpunkt der Ausbildung lag also auf der Bereitschaftspolizei: Militärische Ausbildung, Drill und Gehorsam standen im Vordergrund. Es stellte sich die Frage, ob ein so ausgebildeter Polizist der zivilen oder der militärischen Welt angehörte. Eine endgültige Antwort darauf erfolgte erst gegen Ende der 1960er Jahre.

In allen westdeutschen Ländern setzte sich zudem eine mehr oder weniger einheitliche Organisation der Polizei durch. Es gab die Sparten Schutzpolizei, Wasserschutzpolizei, Bereitschaftspolizei und Kriminalpolizei. Die Aufgaben der früheren Verwaltungspolizei wurden nach und nach meist kommunalen Behörden zugewiesen. Eine politische Polizei im ursprünglichen Sinn wurde nicht eingerichtet. Die nachrichtendienstliche Tätigkeit im Innern, die seit dem 19. Jahrhundert bis 1945 eine klassische Polizeiaufgabe gewesen war, wurde den neugegründeten Landesämtern für den Verfassungsschutz übertragen, zunächst in Nordrhein-Westfalen.

Auch das Polizeirecht folgte nun - bei allen anhaltenden föderalen Unterschieden - einer gemeinsamen Linie. In den 1950er und 1960er Jahren gingen alle westdeutschen Länder dazu über, Polizeigesetze zu erlassen, die auf der Generalklausel des Allgemeinen Landrechts für die preußischen Staaten von 1794 und dem Preußischen Polizeiverwaltungsgesetzes von 1931 basierten. Die süddeutschen Länder folgten somit dem preußischen Vorbild der Generalermächtigung und verabschiedeten sich vom Prinzip der Spezialermächtigung. Zwar wurde die öffentliche Ordnung überall "entpolizeilicht", aber in der Praxis haben sich zwei Modelle herausgebildet: das Einheitsprinzip und das Trennprinzip. In den Ländern Baden-Württemberg, Bremen und Saarland wurde die Einheitlichkeit der Polizeibehörden beibehalten, das heißt, die Polizeibehörde ist hier für alle Maßnahmen zuständig, die in einem Sachgebiet anfallen. Alle übrigen Bundesländer trennen Polizei- und Ordnungsbehörden. Die Unterscheidung liegt nicht in den Aufgaben begründet, sondern in den Handlungsmitteln.

Als weiteres gemeinsames Merkmal lässt sich eine regelrechte Verstaatlichungswelle der Polizei erkennen, mit der an eine Entwicklungslinie aus der Weimarer Republik angeknüpft wurde. Allerdings erstreckte sich dieser Prozess über mehrere Jahrzehnte. Insbesondere in den süddeutschen Staaten blieb die Großstadtpolizei lange Zeit kommunal: In Stuttgart wurde sie 1973, in München erst 1975 verstaatlicht. Ein besonderes Charakteristikum der Polizeientwicklung der Bundesrepublik ist die Tatsache, dass der Bund ebenfalls Polizeieinheiten aufstellte, was einen Bruch mit der Weimarer Tradition insofern darstellte, als seinerzeit entsprechende Überlegungen zwar angestrengt, aber nicht umgesetzt worden waren. Dies wird am Beispiel des Bundeskriminalamts, welches 1951 gegründet wurde, deutlich. Bereits zu Zeiten der Weimarer Republik vorliegende Pläne zur Errichtung eines Reichskriminalpolizeiamtes wurden erst im NS-Staat umgesetzt, wenn auch unter anderen Vorzeichen: Als Amt V wurde es in das Reichssicherheitshauptamt integriert. Das 1951 neugegründete Bundeskriminalamt lehnte sich in seiner Organisationsstruktur deutlich an das Reichskriminalpolizeiamt an. Zudem hatten viele der führenden Beamten der ersten Generation in der Vergangenheit hohe SS-Dienstgrade inne gehabt.[9]

Es ist also durchaus berechtigt, auch hier Kontinuität zu konstatieren. Dies gilt jedoch für viele Bereiche der Gesellschaft der jungen Bundesrepublik und kann auch als eine Integrationsleistung der neuen Demokratie gewertet werden. Ebenfalls 1951 wurden erstmals Einheiten des Bundesgrenzschutzes aufgestellt. Diese erhielten eine militärische Ausrüstung, und das Führungspersonal bestand aus Offizieren der Wehrmacht. Konsequenterweise wechselte rund die Hälfte des Personals 1956 zur Bundeswehr. Ein typischer Karriereverlauf der Jahre 1940 bis 1960 konnte also lauten: Wehrmacht, Bundesgrenzschutz, Bundeswehr.

Somit hatte sich das Polizeisystem der Bundesrepublik in seinen Grundzügen herausgebildet und ausdifferenziert: Grundsätzlich war es föderal geprägt, aber der Bund als Zentralinstanz besaß ebenfalls Kompetenzen und eigene Kräfte; kommunale Polizei existierte weiterhin neben der staatlichen; Tendenzen der Vereinheitlichung standen landesspezifischen Entwicklungen gegenüber.


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Re: Von tiefbraun bis mittelbraun: Die Polizei in der BRD

Beitragvon augenzeuge » 5. April 2021, 13:11

In den Jahren zwischen 1967 und 1972 vollzog sich ein Umbruch in den Polizeien der Bundesrepublik.

Es war nicht nur der gesellschaftliche Druck von außen, der zu tief greifenden Polizeireformen führte. Eine neue Generation von Führungskräften in der Polizei selbst drängte auf moderne Einsatzkonzepte und neue rechtliche Regelungen, wie etwa auf die Änderung des Versammlungsrechts. Auch das Idealbild des Polizisten änderte sich: Das Saarbrücker Gutachten von 1972 enthält die Vision des Polizeibeamten als Sozialingenieur. Die wissenschaftliche Fundierung der praktischen Polizeiarbeit wurde zum Leitbild erhoben, die Polizei nun endgültig der zivilen Welt zugerechnet und nicht mehr als militärische oder paramilitärische Institution angesehen. Dies zeigt sich auch an der Ausbildung der Beamten des gehobenen Dienstes, die seit Beginn der 1970er Jahre zunehmend an Polizei- und Verwaltungsfachhochschulen erfolgte.

Doch den Reformen stand ein nicht unerheblicher Beharrungswille innerhalb der Polizei entgegen. Die Unsicherheit in der Gesellschaft, wie ihre Polizei denn nun sein sollte, und die Unruhe in der Polizei selbst schlugen sich auch im öffentlichen Diskurs nieder: Das Magazin "Der Spiegel" widmete dem Thema im Februar 1973 eine elfseitige Titelgeschichte. In dieser äußerte der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, der Schutzpolizeidirektor Kurt Gintzel, die Befürchtung, dass die Reformbestrebungen, eine bürgernahe Polizei zu schaffen, durch den aufkommenden Terrorismus gefährdet seien.


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Re: Von tiefbraun bis mittelbraun: Die Polizei in der BRD

Beitragvon Sperrbrecher » 5. April 2021, 13:25

....und wieviele Stasi-Angehörige, Zuträger und informelle Mitarbeiter wurden denn nach
der Wende vor Gericht gestellt oder sind verurteilt worden?

Die ergangen Urteile, soweit es die überhaupt gab, waren doch lächerlich und ein weiterer
Schlag ins Gesicht ihrer Opfer.

Anscheinend ist es ein Defizit der Deutschen, wenn es um die Bewältigung und Aufarbeitung
der Vergangenheit geht.
In der DDR wussten 90% der Bevölkerung, dass sie verarscht werden.
In der Bundesrepublik haben es 90% der Wähler immer noch nicht gemerkt.
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Re: Von tiefbraun bis mittelbraun: Die Polizei in der BRD

Beitragvon pentium » 5. April 2021, 13:57

Sperrbrecher hat geschrieben:....und wieviele Stasi-Angehörige, Zuträger und informelle Mitarbeiter wurden denn nach
der Wende vor Gericht gestellt oder sind verurteilt worden?

Die ergangen Urteile, soweit es die überhaupt gab, waren doch lächerlich und ein weiterer
Schlag ins Gesicht ihrer Opfer.

Anscheinend ist es ein Defizit der Deutschen, wenn es um die Bewältigung und Aufarbeitung
der Vergangenheit geht.


Thema ist die Polizei in der BRD (alt) wie ich verstehen und nicht die Staaahsi...nicht die DDR.
Aufarbeitung? Bewältigen? So lange die Treuhandgeschichten nicht lückenlos aufgearbeitet sind wird das noch andauern. Und damit hat man jetzt erst angefangen. Bei solchen Vorgängen rechnet man nicht in Jahren, eher in Generationen, so lange aber noch einer lebt der die Zeit aktiv miterlebt hat wird das nicht enden, wie man heute bei der Aufarbeitung der Nazi-Zeit sehen kann. Womit wir fast wieder beim Thema sind.
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Re: Von tiefbraun bis mittelbraun: Die Polizei in der BRD

Beitragvon Kumpel » 5. April 2021, 14:57

icke46 hat geschrieben:
Ist übrigens interessant, wie hier gleich die Rechtfertigungsreflexe geweckt werden - ist ja fast wie bei den Alt-Stasis [grins]


Auf diesem Niveau hast du selbst diese Diskussion begonnen , in dem du sie als ''Kontrapunkt'' zur VP der DDR definiert hast.
Das ist übrigens eine beliebte Methode der Ehemaligen , nach dem Motto , die haben ja auch.........
Dient weniger der sachlichen Auseinandersetzung mit dem Thema als viel mehr zur Rechtfertigung. Gell. [grin]
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Re: Von tiefbraun bis mittelbraun: Die Polizei in der BRD

Beitragvon Interessierter » 5. April 2021, 16:37

Kumpel » 5. Apr 2021, 15:57

icke46 hat geschrieben:

Ist übrigens interessant, wie hier gleich die Rechtfertigungsreflexe geweckt werden - ist ja fast wie bei den Alt-Stasis [grins]



Auf diesem Niveau hast du selbst diese Diskussion begonnen , in dem du sie als ''Kontrapunkt'' zur VP der DDR definiert hast.
Das ist übrigens eine beliebte Methode der Ehemaligen , nach dem Motto , die haben ja auch.........


Richtig kumpel, genau das habe ich auch gedacht. " Ein Schelm wer Böses dabei denkt ". [denken]
Interessierter
 

Re: Von tiefbraun bis mittelbraun: Die Polizei in der BRD

Beitragvon Volker Zottmann » 5. April 2021, 18:36

Interessierter hat geschrieben:
Richtig kumpel, genau das habe ich auch gedacht. " Ein Schelm wer Böses dabei denkt ". [denken]

Diesbezüglich bin ich da mit meinem Denken schon lange fertig.
Habe da seit 2012 so einige Antworten erhalten, die genau in die Richtung gehen.

Gruß Volker
Volker Zottmann
 

Re: Von tiefbraun bis mittelbraun: Die Polizei in der BRD

Beitragvon andr.k » 5. April 2021, 21:43

Sperrbrecher hat geschrieben:....und wieviele Stasi-Angehörige, Zuträger und informelle Mitarbeiter wurden denn nach
der Wende vor Gericht gestellt oder sind verurteilt worden?

Die ergangen Urteile, soweit es die überhaupt gab, waren doch lächerlich und ein weiterer
Schlag ins Gesicht ihrer Opfer.

Anscheinend ist es ein Defizit der Deutschen, wenn es um die Bewältigung und Aufarbeitung
der Vergangenheit geht.


Dazu las ich folgende interessante und passende Aussage.

Der Sachverständige Prof. Dr. Azzola sagte im Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung des Deutschen Bundestages:

"Meine Damen und Herren, dieser Deutsche Bundestag, in dessen Kontinuität Sie stehen, hat mit keiner einzigen Regelung in die sozialversicherungsrechtliche Versorgung auch höchster Nazis, auch schwerster Nazi-Verbrecher eingriffen.
Ich bitte sie sehr herzlich, die G 131 aufzuschlagen. Dort finden Sie in § 72 eine Nachversicherungspflicht, die selbstverständlich für alle Arbeiter und Angestellte galt, die aufgrund spezieller nationalsozialistischer Bestimmungen – ähnlich wie das in Teilbereichen der DDR der Fall war – von der Sozialversicherungspflicht befreit waren. Alle diese Personengruppen wurden gemäß ihrem Einkommen, d. h. bis zur Versicherungshöchstgrenze, nachversichert.

Das gleiche galt für jeden Beamten, einschließlich jeden Gestapobeamten, einschließlich SS-Aufseher in Auschwitz."
Man lebt ruhiger, wenn man nicht alles sagt, was man weiß, nicht alles glaubt, was man hört und über den Rest einfach nur lächelt.
andr.k
 
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Re: Von tiefbraun bis mittelbraun: Die Polizei in der BRD

Beitragvon HPA » 6. April 2021, 09:34

6. Versorgungsrechtliche Regelungen für ehemalige Beamte in der DDR
Mit der fiktiven Nachversicherung ehemaliger Beamter in der gesetzlichen Rentenversicherung durchaus vergleichbare Vorschriften galten vor der staatlichen Einheit Deutschlands auch in der DDR. Danach galten die Dienstzeiten ehemaliger Beamter, Wehr- oder Kriegsdienstleistenden und Berufssoldaten als versicherungspflichtige Tätigkeit und wurden so in die Sozialversiche- rung einbezogen, ohne dass für die Angehörigen verbrecherischer nationalsozialistischer Organi- sationen Sonderregelungen zu beachten waren.



https://www.bundestag.de/resource/blob/ ... f-data.pdf
HPA
 

Re: Von tiefbraun bis mittelbraun: Die Polizei in der BRD

Beitragvon Nostalgiker » 6. April 2021, 09:45

Es gab Beamte in der DDR?
Ich nehme zur Kenntnis, das ich einer Generation angehöre, deren Hoffnungen zusammengebrochen sind.
Aber damit sind diese Hoffnungen nicht erledigt. Stefan Hermlin

Freiheit ist nur ein anderes Wort dafür, dass man nichts zu verlieren hat. Janis Joplin

Psychologen haben herausgefunden, dass Menschen, die immer bei anderen auf die Rechtschreibfehler hinweisen, eine Persönlichkeitsstörung haben und unzufrieden mit ihrem Leben sind. Netzfund
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Re: Von tiefbraun bis mittelbraun: Die Polizei in der BRD

Beitragvon Kumpel » 6. April 2021, 09:50

Gähn , diese Stänkerfrage deinerseits gab es schon.
Kumpel
 

Re: Von tiefbraun bis mittelbraun: Die Polizei in der BRD

Beitragvon HPA » 6. April 2021, 09:51

Du weisst doch, verstehendes Lesen ist nicht jedem gegeben. [flash]
HPA
 

Re: Von tiefbraun bis mittelbraun: Die Polizei in der BRD

Beitragvon Ari@D187 » 6. April 2021, 16:25

icke46 hat geschrieben:Quasi als Kontrapunkt zu dem Thread "Die Polizei in der DDR" mache ich mal diesen Thread auf.[...]

Icke, damit hast Du ja einen regelrechten Aufstand ausgelöst. [shocked]

Ari
Alles wird gut!
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Re: Von tiefbraun bis mittelbraun: Die Polizei in der BRD

Beitragvon augenzeuge » 6. April 2021, 16:49

Aufstand? Nööö. Ist alles ok. [hallo]
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