Das " Objekt Rüdersdorf "

Wie waren die politischen Systeme der beiden deutschen Staaten zur Zeit des Kalten Krieges? Wo waren die Unterschiede? Gab es Gemeinsamkeiten?
Wie wurde die Politik auf beiden Seiten vermittelt?

Das " Objekt Rüdersdorf "

Beitragvon Interessierter » 5. Juli 2017, 09:08

RAINER BUCHWALD

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„Antreten zur Arbeit!“

HAFTARBEIT IN RÜDERSDORF


Konferenz der Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatsicherheitsdienstes der ehemaligen DDR und zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur und Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED–Diktatur (Hrsg.)
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Re: Das " Objekt Rüdersdorf "

Beitragvon Hamiota » 5. Juli 2017, 20:08

So, jetzt weis ich dass ich als DDR-Bürger in ein Erziehungs/Arbeitslager hätte einfahren müssen weil ich "einen Weihnachtsmarkt" besucht habe! [flash]

Selten so einen Schwachsinn gelesen! Glaubt das in diesem Forum noch ein anderer ausser dem Interessierten? Das würde mich wirklich mal interessieren!

der Peter [hallo]
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„Die sogenannten ‘whataboutists’ stellen das bisher nicht in Frage Gestellte infrage und bringen Widersprüche, Doppelstandards und Heuchelei ans Tageslicht. […], es ist die Herausforderung, kritisch über die (manchmal schmerzhafte) Wahrheit unserer Stellung in der Welt kritisch nachzudenken." (Christian Christensen, Professor für Journalismus in Stockholm)
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Re: Das " Objekt Rüdersdorf "

Beitragvon pentium » 5. Juli 2017, 20:21

Da bei mir der ADblocker immer Aktiv ist, werden solche Zeitungsschnipsel geblockt, ich sehe sie nicht!

...
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Re: Das " Objekt Rüdersdorf "

Beitragvon HPA » 5. Juli 2017, 21:05

Hamiota hat geschrieben:So, jetzt weis ich dass ich als DDR-Bürger in ein Erziehungs/Arbeitslager hätte einfahren müssen weil ich "einen Weihnachtsmarkt" besucht habe! [flash]

Selten so einen Schwachsinn gelesen! Glaubt das in diesem Forum noch ein anderer ausser dem Interessierten? Das würde mich wirklich mal interessieren!

der Peter [hallo]


Ach ja? Weil solche Dinge außerhalb Deines Vorstellungsvermögems liegen oder lagen ist es also automatisch " Schwachsinn"? [flash]

Hier ausführlicher: http://heimkinder-forum.de/v4x/index.ph ... itslager-für-Jugendliche-in-Rüdersdorf/

Mit solchen Methoden handelte man doch streng in Leninscher Tradition, welcher schon 1918 jegliche Abweicher und Gegner der Bolschewisten als " Ungeziefer" bezeichnete.
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Re: Das " Objekt Rüdersdorf "

Beitragvon karnak » 5. Juli 2017, 21:17

Ich denke mal Du weißt selbst was von solchem Quatsch zu halten ist. Das Ganze gipfelt nur in dem Unsinn mit dem Weihnachtsmarkt, es kommen noch solche Geschichten wie die Strafmaßnahmen gegen den Jugendlichen weil sein Opa zu laut Rias gehört hat und die IM-Werbung durch den Lehrmeister dazu, sicher in einem der Stasi -Filme gesehen, ich weiß jetzt nur nicht genau welcher es war. Es sind haufenweise solcher Zeitzeugenberichte im Umlauf, alle zeugen von mangelnder Kentniss der Realitäten, müssen damit einfach Zweifel aufkommen lassen. Der hier ist noch zusätzlich ziemlich plump gemacht.
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Re: Das " Objekt Rüdersdorf "

Beitragvon Dr. 213 » 5. Juli 2017, 21:17

Die Schilderung des Zeitzeugen fällt in die Ära Ulbricht.
In der Zeit wurde Gegnern des SED- Diktatur besonders übel mitgespielt.
Auch den Kindern und Jugendlichen Abweichlern, die den Sozialismus nicht mit aufbauen wollten.

Das große Gefängnis war gerade erst einige Jahre alt und die Machthaber mußten nicht
die Rücksichten nehmen wie etwa dann 10 Jahre später, als man nach Helsinki schielte.
Unter diesem Gesichtspunkt halte ich die Erlebnisse in diesem Kinder- KZ für sehr glaubhaft.

Ziemlich durchsichtig, wie dieser Zeitzeugenbericht angezweifelt und lächerlich gemacht wird.
Derjenige, der sich mal wieder dazu berufen fühlt, sich für die untergegangene Diktatur und seine
menschenverachtenden Methoden der Repression in die Bresche zu schlagen, macht das ja
hier nicht zum ersten mal. Und falls es Propaganda sein soll, ist sie auch noch schlecht gemacht.
(Edit: Nein Karnak, Du bist jetzt nicht damit gemeint)

Natürlich wurde der Zeitzeuge nicht für den Besuch des Weihnachtsmarktes einkassiert.
Damit soll nur eine Assoziationskette beim unbedarften Leser ausgelöst werden.
Nur so wie das hier gemacht wird, ist das einfach zu durchsichtig oder eben purer Schwachsinn.

Die Kofferheule mit der Westmusik war der Auslöser. Wahrscheinlich wurde die Aufforderung das
zu unterlassen mehrfach und hartnäckig ignoriert. Dann noch lange Haare und Westkleidung und
schon entsprach man dem Feindbild, wie es Mielke und später die Margot Honecker festgelegt hatten.

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Zuletzt geändert von Dr. 213 am 5. Juli 2017, 21:23, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Das " Objekt Rüdersdorf "

Beitragvon karnak » 5. Juli 2017, 21:22

Dr. 213 hat geschrieben:

Damit soll eine Assoziationskette beim unbedarften Leser ausgelöst werden.



Das verstehe ich jetzt nicht, durch wen gegen wen?
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Re: Das " Objekt Rüdersdorf "

Beitragvon HPA » 5. Juli 2017, 21:22

karnal lies einfach mal den Link welchen ich gesetzt habe. Da wird die Geschichte mit dem Weihnachtsmarkt ausführlich geschildert.

Hier schreiben noch mehr Zeitzeugen zu Rüdersdorf: http://heimkinder-forum.de/v4x/index.ph ... /1958-kz-rüdersdorf-bei-berlin/
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Re: Das " Objekt Rüdersdorf "

Beitragvon karnak » 5. Juli 2017, 21:29

HPA hat geschrieben:karnal lies einfach mal den Link welchen ich gesetzt habe. Da wird die Geschichte mit dem Weihnachtsmarkt ausführlich geschildert.

Gut, wenn es solche schwachsinnigen Verbote gab und 66 halte ich solche Verbote schon für möglich ist das eine andere Geschichte, dann ist es aber in dem Anfangsbericht mehr als ungeschickt beschrieben, man muss sich dann nicht wundern das solches angezweifelt wird.
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Re: Das " Objekt Rüdersdorf "

Beitragvon Dr. 213 » 5. Juli 2017, 21:39

Die Reduzierung im 2. Beitrag zu dem Thema, die auf den Besuch des Weihnachtsmarktes ist es.
Natürlich ist das Unsinn und der Schreiber möchte damit den ganzen Zeitzeugenbericht als unglaublich
hinstellen, ich erkenne darin sofort die klassische Schnitzler- Technik des absichtlichen Verdrehens.
Karnak, das müßtest Du doch auch erkannt haben, Dein Verein bediente sich doch damals auch solcher Tricks.

HPA, Danke für den Link !
Da steht ja auch wieder was von KZ's.
Muss wohl Zufall gewesen sein, denn als ich die Geschichte ganz oben las, dachte ich exakt auch an KZ's.

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Re: Das " Objekt Rüdersdorf "

Beitragvon karnak » 5. Juli 2017, 21:49

Na ja, das mit der Behauptung von einer vermeintlichen "Schnitzler -Technik " ist dann aber auch so eine Taktik [flash] , denn damit hat das hier einfach nichts zu tun. In dem Bericht steht nun es nun mal so wie es steht, da wurde nichts verdreht und man kann nur das hernehmen.
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Re: Das " Objekt Rüdersdorf "

Beitragvon Wosch » 5. Juli 2017, 21:51

Karnak hatte geschrieben:
Gut, wenn es solche schwachsinnigen Verbote gab und 66 halte ich solche Verbote schon für möglich ist das eine andere Geschichte, dann ist es aber in dem Anfangsbericht mehr als ungeschickt beschrieben, man muss sich dann nicht wundern das solches angezweifelt wird.[/quote]


Bei Dir wundert man sich doch nicht mehr, Karnak.
Was weisst Du eigentlich von den Repressionen der damaligen DDR-Bevölkerung?
Ich kann mich noch sehr gut an diese erinnern.


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Re: Das " Objekt Rüdersdorf "

Beitragvon Hamiota » 5. Juli 2017, 21:55

Dr. 213 hat geschrieben:Die Reduzierung im 2. Beitrag zu dem Thema, die auf den Besuch des Weihnachtsmarktes ist es.
Natürlich ist das Unsinn und der Schreiber möchte damit den ganzen Zeitzeugenbericht als unglaublich
hinstellen, ich erkenne darin sofort die klassische Schnitzler- Technik des absichtlichen Verdrehens.
Karnak, das müßtest Du doch auch erkannt haben, Dein Verein bediente sich doch damals auch solcher Tricks.

HPA, Danke für den Link !
Da steht ja auch wieder was von KZ's.
Muss wohl Zufall gewesen sein, denn als ich die Geschichte ganz oben las, dachte ich exakt auch an KZ's.

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Ich las genau bis zu dem Punkt als geschrieben wurde: "die meisten waren wegen des Besuches des Weihnachtsmarktes dort und hören von Westradio......" Klipp und klar, da braucht man nicht herum zu eiern! Was das mit Schnitzler zu tun hat erschließt sich mir nicht!

Karnak, auch 1966 war der Besuch des Weihnachtsmarktes nicht verboten! Las dich doch nicht zu solchen blödsinnigen Aussagen treiben! Das ist ja abstrus.

Macht euch doch nicht komplett lächerlich! Der DDR Repressionsapparat war schlimm genug, da wirken solche Verdrehungen, Übertreibungen und schlicht Ersponnenes bei der Aufarbeitung eher kontraproduktiv, auch wenn man am liebsten den Beweis für DDR-KZs hier präsentieren würde. Ihr schießt weit über das Ziel hinaus und macht euch nur angreifbar und vor allem lächerlich!

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Re: Das " Objekt Rüdersdorf "

Beitragvon Dr. 213 » 5. Juli 2017, 22:01

Du Karnak bist ja nun auch nicht gemeint, der 2. Beitrag ist ja nun erkennbar nicht von dir.

Noch kurz zu den KZ's, und dann will ich den Begriff auch nicht weiter strapazieren.
Ja der Vergleich ist erschreckend, aber manchmal braucht es solche Schocker.

Ich war anläßlich der Jugendweihestunden auch in so einer Gedenkstätte und den Roman
"Nackt unter Wölfen" nebst dem DEFA- Film habe ich auch gesehen.
Wenn ich dann von Effektenkammern und körperlich schwerer Zwangsarbeit lese, kommen eben
schnell solche Vergleiche. Natürlich gab es in der DDR keine Vernichtungslager, das muss man
wahrscheinlich wie eine Salvatorische Klausel immer noch extra dabei schreiben, damit es genehm ist ?

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Re: Das " Objekt Rüdersdorf "

Beitragvon Hamiota » 5. Juli 2017, 22:07

Dr. 213 hat geschrieben:Du Karnak bist ja nun auch nicht gemeint, der 2. Beitrag ist ja nun erkennbar nicht von dir.



Herzlichst
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Er ist von mir, was nichts an der Tatsache ändert was karnk schrieb, es steht nun einmal so in dem Bericht! Passt dir nicht? Dein Pech! [grins]

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Re: Das " Objekt Rüdersdorf "

Beitragvon HPA » 5. Juli 2017, 22:07

karnak hat geschrieben:
HPA hat geschrieben:karnal lies einfach mal den Link welchen ich gesetzt habe. Da wird die Geschichte mit dem Weihnachtsmarkt ausführlich geschildert.

Gut, wenn es solche schwachsinnigen Verbote gab und 66 halte ich solche Verbote schon für möglich ist das eine andere Geschichte, dann ist es aber in dem Anfangsbericht mehr als ungeschickt beschrieben, man muss sich dann nicht wundern das solches angezweifelt wird.


In dem Link ist es ja ausführlich beschrieben wie dieses Weihnachtsmarktverbot zustande kam.

Abgesehen davon hat dr.213 doch gar nicht so unrecht. "argumentum ad hominem" ist doch ein beliebtes Stilmittel gewisser Mituser hier. Insbesondere der Anhänger eines verflossenen Staates. [flash]
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Re: Das " Objekt Rüdersdorf "

Beitragvon Hamiota » 5. Juli 2017, 22:19

HPA hat geschrieben:
Abgesehen davon hat dr.213 doch gar nicht so unrecht. "argumentum ad hominem" ist doch ein beliebtes Stilmittel gewisser Mituser hier. Insbesondere der Anhänger eines verflossenen Staates. [flash]


Sollte es jemals Anhänger des verflossenen Staates DDR hier gegeben haben, so hat doch euer unsachliches und vernageltes Diskutieren diese schon längst davon getrieben. Ich las sowohl von karnak als auch von Beethoven und Nosatalgiker glasklare Stellungnahmen zur DDR die nichts zu wünschen übrig lassen und jedes Unrecht verurteilen.

Ich selbst bin froh dass dieses künstliche und nicht lebensfähige Produkt des 2.Weltkrieges, Namens DDR, Geschichte ist. Ich habe das ehrlich 89/90 bejubelt!

Dein Versuch,lieber HPA, User mir anderer Meinung so schlecht und unglaubwürdig zu machen ist einfach ein Eingeständnis deiner Diskussionsunfähigkeit. Du bist nur am absondern deiner Weltsicht interessiert, andere Meinungen werden von dir einfach schlecht gemacht und die User gleich dazu.

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Re: Das " Objekt Rüdersdorf "

Beitragvon Dr. 213 » 5. Juli 2017, 22:29

Schön wenn Du das Ende der DDR für richtig empfindest. Warum dann aber dieses In die Bresche springen ?
Da muss ich dich, lieber Peter, nur mal an das Thema Gartenschläger querverweisen und erinnern.
Die Behauptung, ich könne am 30.4.2017 überhaupt nicht am Gartenschlägereck gewesen sein, stammt von wem ?
Und noch interessanter, warum fühlt man sich zu solchen Unterstellungen und med. Diagnosen befleißigt ?

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Re: Das " Objekt Rüdersdorf "

Beitragvon Hamiota » 5. Juli 2017, 22:44

Dr. 213 hat geschrieben:Die Behauptung, ich könne am 30.4.2017 überhaupt nicht am Gartenschlägereck gewesen sein, stammt von wem ?
Und noch interessanter, warum fühlt man sich zu solchen Unterstellungen und med. Diagnosen befleißigt ?

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Zwar OT, aber da schon mal angesprochen: nicht von mir! Ich habe keine Ahnung was du meinst!

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Re: Das " Objekt Rüdersdorf "

Beitragvon HPA » 5. Juli 2017, 23:15

Dein Versuch,lieber HPA, User mir anderer Meinung so schlecht und unglaubwürdig zu machen ist einfach ein Eingeständnis deiner Diskussionsunfähigkeit. Du bist nur am absondern deiner Weltsicht interessiert, andere Meinungen werden von dir einfach schlecht gemacht und die User gleich dazu.


q. e. d.

Oder darf ich das als ein argumentum ad hominem Deinerseits verbuchen? [flash]

Eigentlich ist es aber schon mehr ein argumentum ad personam ... aber so kennt man Dich, wie auch ndere user bereits anmerkten.
HPA
 

Re: Das " Objekt Rüdersdorf "

Beitragvon karnak » 6. Juli 2017, 05:39

Hamiota hat geschrieben:
Karnak, auch 1966 war der Besuch des Weihnachtsmarktes nicht verboten! Las dich doch nicht zu solchen blödsinnigen Aussagen treiben! Das ist ja abstrus.


Ich halte es ja auch nur für möglich, dass man Verbote für den Besuch irgendwelcher öffentlicher Veranstaltungen ausgesprochen hat, aus was für, von mir aus auch vorgeschobenen Gründen. Das nun im Dezember auch ein Weihnachtsmarkt mit einbezogen wurde ist naheliegend. Ich halte es in diesem Zusammenhang nun wieder für "Schnitzler-Technik" ein spezielles Weihnachtsmarktverbot zu erwähnen, dass kommt natürlich besonders gut, bei dem heiligsten Fest der Deutschen, der deutschen Leitkultur. Jeden ordentlichen Deutschen stellen sich da natürlich vor Entsetzen die Nackenhaare auf, bei der Vorstellung einem Mitbürger wurde der Glühwein verwehrt. [grin]
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Re: Das " Objekt Rüdersdorf "

Beitragvon Volker Zottmann » 6. Juli 2017, 08:31

Nackenhaare hoch?
Sag mal Kristian, wie war denn das 1973 zum Interpimper in Berlin? Damals wollten auch mehr Jugendliche mitfeiern, als zugelassen wurden. Selbst Einheimische wurden für die Zeit der Weltfestspiele der Stadt verwiesen, selbst wenn sie in Berlin wohnten. Die durften bei Meldeauflagen erst nach dem Festival zurück in die eigene Behausung.
Etliche hundert kamen sogar in vorbeugenden Gewahrsam.
Darüber gibt es genügend verbriefte Erhebungen.

Gruß Volker
Volker Zottmann
 

Re: Das " Objekt Rüdersdorf "

Beitragvon HPA » 6. Juli 2017, 09:15

Hier komplett. Und auch ein anderer Zeitzeuge schreibt vom Weihnachtsmarktverbot.

https://www.bundesstiftung-aufarbeitung ... chuere.pdf
HPA
 

Re: Das " Objekt Rüdersdorf "

Beitragvon Dr. 213 » 6. Juli 2017, 12:02

Hamiota hat geschrieben:
Dr. 213 hat geschrieben:Die Behauptung, ich könne am 30.4.2017 überhaupt nicht am Gartenschlägereck gewesen sein, stammt von wem ?
Und noch interessanter, warum fühlt man sich zu solchen Unterstellungen und med. Diagnosen befleißigt ?

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Zwar OT, aber da schon mal angesprochen: nicht von mir! Ich habe keine Ahnung was du meinst!

der Peter [hallo]


Kann im Eifer des Klassenkampfgefechts schon mal passieren, guckst Du hier:

viewtopic.php?f=196&t=8627&p=257973&hilit=Gartenschl%C3%A4ger+Verlinkungen#p257973


Ich komme immer mehr zu der Überzeugung, daß man viel stärker an die Opfer der SED- Diktatur erinnern muß.
Die pastorenhafte und "sachliche" Auseinandersetzung mit den Anhängern der Mauerbau- und Kindereinsperr- Diktatur
wird von den damaligen Vertretern und Handlangern des Systems als Schwäche erkannt und frech ausgenutzt.

Die Haft und Zwangsarbeit von Kindern und Jugendlichen, selbst wenn es schwierige Persönlichkeiten waren,
geht mir eindeutig zu weit. Aber es paßt in die Makarenko- Ideologie und in russische Haudrauferziehung sowieso.

Kalte Duschen, Wasserzellen, Zwangsarbeit, übertrieben intensiver Frühsport , überhaupt die Affinität zu den Ideen
und Methoden von Katorga, all das geht zurück auf den großen Lehrmeister Sowjetunion.
Nach diesem Vorbild wurde in der DDR die Stasi aufgezogen und Minderjährige Abweichler behandelt und bestraft.
Und damit hat man sich automatisch die Stalinistische Boshaftigkeit aus dem Russischen Reich importiert.
Man hat aber auch zurück gegeben, nämlich die zur Hinrichtung bestimmten Menschen, darunter auch Jugendliche,
die in Moskauer Folterkellern die Kugel in den Kopf bekommen haben oder die Zwangsarbeit nicht überlebt haben.

Die Erniedrigungen bei der Einlieferung wie das Glatzeschneiden, die Arschglotzerei, die Einkleidung in einheitliche Lumpen,
die Meldung mit der Zellennummer und vieles mehr sind besonders verwerflich und dürfen nie vergessen werden.

Herzlichst
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Re: Das " Objekt Rüdersdorf "

Beitragvon HPA » 6. Juli 2017, 12:21

Es steht nicht umsonst in den Rehabilitierungsschreiben, dass die verhängten Strafen in keinem angemessenem Verhältnis zur begangenen Verfehlung standen.

Sprich, völlig überzogen waren.
HPA
 

Re: Das " Objekt Rüdersdorf "

Beitragvon Buchi » 29. April 2018, 20:53

So nun für alle, die solche Machenschaften einer Diktatur durch den Sozialismus in Frage stellen wollen, hier ein Urteil das durch das Kammergericht Berlin ergangen ist!

Kammergericht Berlin

Beschwerdesenat für Rehabilitierungssachen

Entscheidungsdatum: 06.08.2010
Aktenzeichen: 2 Ws 28/10 REHA
Dokumenttyp: Beschluss

Strafrechtliche Rehabilitierung: Unterbringung Jugendlicher in dem Arbeits- und Erziehungslager „Objekt Rüdersdorf“

Leitsatz

Zur Rechtsstaatswidrigkeit von Einweisungen Jugendlicher in das "Objekt Rüdersdorf"

Tenor

Auf die Beschwerde des Betroffenen wird der Beschluß des Landgerichts Berlin – Rehabilitierungskammer – vom 23. Juli 2009 aufgehoben.
Die Verfügung des Rates des Stadtbezirks Friedrichshain Abteilung Volksbildung Referat Jugendhilfe vom 4. Juli 1967 (VI – 26 12 50), durch die die Unterbringung des Betroffenen im Objekt Rüdersdorf für sieben Wochen angeordnet wurde, wird aufgehoben und für rechtsstaatswidrig erklärt.
Der Betroffene wird rehabilitiert.
Dem Betroffenen wurde für sieben Wochen im Jahre 1967 zu Unrecht die Freiheit entzogen.
Dem Betroffenen steht ein Anspruch auf Erstattung der ihm etwa entstandenen notwendigen Auslagen zu.
Kosten für das Rehabilitierungsverfahren werden nicht erhoben. Die Landeskasse Berlin hat die notwendigen Auslagen des Betroffenen im Rehabilitierungsverfahren zu tragen.

Gründe

1
Durch Verfügung vom 4. Juli 1967 ordnete der Rat des Stadtbezirks Friedrichshain - Abteilung Volksbildung Referat Jugendhilfe - die Unterbringung des Betroffenen für die Dauer von sieben Wochen im Objekt Rüdersdorf an. In der genannten Verfügung wird ausgeführt, daß der Betroffene den Abschluß der 10. Klasse erreicht hat und ab dem 1. September 1967 eine Lehre als Stahlbauschlosser absolvieren wird. Als Grund für die Einweisung werden „Erziehungsschwierigkeiten der alleinerziehenden Mutter“ bezeichnet, die sich durch freches und rowdyhaftes Auftreten des Betroffenen gegenüber der Mutter und (zu) spätes nach Hause kommen bemerkbar gemacht haben sollen. Mit dem angefochtenen Beschluß hat die Rehabilitierungskammer des Landgerichts den Antrag des Betroffenen auf Rehabilitierung zurückgewiesen, wobei sie – ebenso wie die Generalstaatsanwaltschaft Berlin - (fälschlich) annahm, daß es sich bei dem Objekt Rüdersdorf um einen Jugendwerkhof handelte. Die nach § 13 Abs. 1 StrRehaG zulässige Beschwerde des Betroffenen hat Erfolg.

2
Der Betroffene ist zu rehabilitieren, da die in der Verfügung genannten „Erziehungsschwierigkeiten“ lediglich vorgeschoben waren und die Einweisung in das Arbeits- und Erziehungslager Rüdersdorf tatsächlich aus politischen Gründen erfolgte und selbst nach Auffassung des Generalstaatsanwalts der ehemaligen DDR ohne gerichtliches Verfahren gesetzeswidrig war. Nach § 2 StrRehaG sind auch von Behörden der ehemaligen DDR getroffene Entscheidungen einer strafrechtlichen Rehabilitierung zugänglich, wenn mit ihnen eine Freiheitsentziehung angeordnet worden ist. Der Freiheitsentziehung ist das Leben unter haftähnlichen Bedingungen gleichgestellt. Diese Voraussetzungen sind erfüllt. Zudem diente die Einweisung des Betroffenen in das Objekt Rüdersdorf sachfremden Zwecken. Deshalb ist gemäß den §§ 1 Abs. 1, 2 StrRehaG die Verfügung des Rates des Stadtbezirks Friedrichshain (Abteilung Volksbildung, Referat Jugendhilfe) vom 4. Juli 1967 für rechtstaatswidrig zu erklären und aufzuheben.
I.
3 Das Objekt Rüdersdorf und die Einweisungskriterien

4
1. Das Objekt Rüdersdorf, bei dem es sich entgegen der Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft keineswegs um ein Heim handelte, wurde am 27. November 1966 auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Magistrat von Groß-Berlin (Abteilungen Inneres und Volksbildung), des Generalstaatsanwalts von Groß-Berlin sowie des Präsidenten der Volkspolizei geschaffen. Es verfügte über 45 Plätze für 14 bis 18 Jahre alte Jugendliche, die von 16 Volkspolizisten unter Leitung eines Leutnants des Strafvollzuges bewacht wurden. Als rechtliche Grundlage der Schaffung und Einweisung wurden §§ 22, 23 der Verordnung über die Jugendhilfe und Heimerziehung herangezogen. Die Einweisung erfolgte zunächst und im hier in Rede stehenden Zeitraum – ohne gerichtliches Verfahren – durch die Referate der Jugendhilfe.

5
Soweit in der politischen Konzeption für die Vorbereitung und Durchführung des VII. Parteitages der SED betont wird, daß das Objekt (lediglich) als Instrument zur Bekämpfung des Rowdy- und Arbeitsbummelantentum bei Jugendlichen dienen sollte, trifft dies nicht zu. Denn aus den vom Senat beigezogenen Unterlagen ergibt sich, daß die Unterbringung in Rüdersdorf zumindest in vielen Fällen sachfremde Zwecke verfolgte sowie der Disziplinierung diente und keinerlei Erziehungswirkung beabsichtigt war, was sich auch bereits aus der kurzen Einweisungsdauer von maximal acht Wochen ergab.

6
a) Nach den schriftlich gefertigten Maßnahmen auf dem Gebiet der Volksbildung zur Bekämpfung der Jugendkriminalität (BArch DR 2/ 27227) war die Einweisung in das Arbeitslager Rüdersdorf – vorgeblich – als kurzfristige Erziehungsmaßnahme gegen Jugendliche gedacht, denen die Autorität der Staatsmacht bewußt gemacht werden sollte. Für die Einweisung genügten demnach allerdings auch Handlungen, die keine Ahndung mit Freiheitsentzug erforderten. So waren gemäß der Konzeption zur Vorbereitung und Durchführung des VII. Parteitages der SED (BStU-MfS HA XX/9 Nr. 1718, Bericht zur Aktion „Vorwärts“ aus dem Jahre 1967) die Einweisungsgründe vielfältig; beispielsweise konnte undiszipliniertes Verhalten in der Öffentlichkeit ausreichen. Es gab auch keine einheitlichen Maßstäbe für eine Einweisung, so daß sowohl Jugendliche, die in eine Jugendstrafanstalt gehörten, als auch solche, bei denen mildere Mittel ausgereicht hätten, in das Objekt Rüdersdorf eingewiesen wurden. Aus der genannten Konzeption ergibt sich weiterhin, daß der Erziehungsgedanke lediglich vorgeschoben war. Denn das Lager hatte nach den Ausführungen in der genannten Konzeption die Aufgabe einer – so wörtlich – „Schocktherapie“ und sollte der Disziplinierung Jugendlicher in der Öffentlichkeit dienen. Die Höchstdauer war – unter erzieherischen Gesichtspunkten völlig ungeeignet – auf acht Wochen begrenzt. Dies war auch den Verantwortlichen klar, denn selbst die Konzeption betonte, daß die kurzfristige Einweisung keine nachdrückliche Erziehungsfunktion ausüben könne, die Jugendlichen teilweise im Zementwerk eingesetzt wurden und stets Widersprüche zwischen eingesetzten Erziehern und den Mitarbeitern der Volkspolizei, die überwiegend aus solchen des Strafvollzuges Rummelsburg gestellt wurde, bestanden.

7
b) Daß der Erziehungsgedanke unmaßgeblich für eine Einweisung in das Objekt Rüdersdorf war, sondern die Ausmerzung westlicher Einflüsse im Vordergrund stand, ergibt sich ebenfalls deutlich aus den weiteren Unterlagen.

Hier der Teil 1
Buchi
 

Re: Das " Objekt Rüdersdorf "

Beitragvon Buchi » 29. April 2018, 20:55

Hier der Teil 2

8
Durch Erhebungen in der Zeit vom 4. August 1967 bis zum 31. Dezember 1967 (vgl. Einschätzung des gegenwärtigen Auftretens negativer Gruppierungen und der Wirksamkeit unserer Maßnahmen sowie der Auslastung und Wirksamkeit der Vollzugseinrichtung Rüdersdorf vom 30. Mai 1968 – LAB C Rep 303/26.1/491) wurde der „ideologische Zustand“ der in die Vollzugseinrichtung Rüdersdorf eingewiesenen Jugendlichen festgestellt und betont, daß diese überwiegend gesellschaftlich nicht aktiv, also nicht in der FDJ waren, sondern Interesse an „dekadenter Musik“ zeigten. Eine Einschätzung vom 24. Oktober 1967 (LAB C Rep 303/26.1/491) belegt, daß Jugendliche als kriminell gefährdet gestuft und deshalb in das Objekt Rüdersdorf eingewiesen wurden, weil sie die westlichen Modeerscheinungen nachahmten, insbesondere Tanzmusik „berüchtigter“ Beatkapellen hörten. So sollte den „fanatischen Anhängern von Beatmusik“, die teilweise lange Haare und Abzeichen der Atomwaffengegner und anderer westeuropäischer Friedensbewegungen trugen, die Autorität der staatlichen Organe bewußt gemacht werden.

9
Daß die Einweisung in das Objekt Rüdersdorf – jedenfalls in Fällen wie dem vorliegenden - lediglich der politischen Maßregelung und zwangsweisen Umerziehung Jugendlicher diente, wird in folgender Formulierung des Oberst M. in der genannten Einschätzung besonders deutlich: „Jugendliche, die in ihrem Verhalten und Aussehen die westliche Lebensweise propagieren und damit einen negativen Einfluß auf andere Jugendliche ausüben, müssen auf den Widerstand der Gesellschaft stoßen“. Hierin wird deutlich, daß der Gedanke, Jugendliche zu selbständigen Persönlichkeiten zu erziehen, keine Rolle spielte. Beabsichtigt war vielmehr die Ausmerzung westlicher Einflüsse.

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2. Bereits aus den geschilderten Kriterien, nach denen die Jugendlichen ausgesucht und in das Objekt eingewiesen wurden, wird klar, daß sich nicht systemkonform verhaltende Jugendliche zunächst kriminalisiert wurden. Anschließend sollten sie durch eine Schocktherapie mittels eines Aufenthaltes in Rüdersdorf zu willfährigen Dienern des SED-Unrechtsregimes umerzogen oder zumindest zum Schweigen gebracht werden. Daß eine derartige Demonstration von Staatsmacht nicht das Geringste mit Erziehung (oder Heimerziehung) zu tun hat, liegt auf der Hand. Die Ahndung nicht strafbaren aber mißliebigen Verhaltens durch die Einweisung in eine auch von den Organen der DDR nicht als Heim oder Jugendwerkhof sondern als Vollzugseinrichtung beziehungsweise Lager bezeichneten Einrichtung diente nicht der Ahndung strafbarer Vergehen, sondern der politischen Verfolgung. Bestätigt wird dies weiterhin durch eine Einschätzung von Arbeitsergebnissen vom 31. Dezember 1966 (BArch DR 2/51127), in der ausdrücklich darauf hingewiesen wird, daß eine zielgerichtete Einweisung bei bestimmten Gruppierungen (gemeint waren offensichtlich solche Gruppen, die Partys feierten und mißbilligte Beatmusik hörten) erforderlich ist.

11
3. Lediglich das Verdikt der politischen Verfolgung bestätigend kommt auch die Art und Weise des Vollzuges hinzu. In Rüdersdorf herrschte nicht nur strengste Disziplin, sondern die Jugendlichen mußten zumindest teilweise auch unter Bewachung durch die Volkspolizei im Steinbruch des Kalk- und Zementwerkes Rüdersdorf arbeiten. Für undiszipliniertes Verhalten wurden die Jugendlichen in ein Zimmer gebracht, welches einschließlich der Fensterläden verschlossen wurde. Dann wurde zur Verrichtung der Notdurft ein Kübel in das Zimmer gestellt, da die Insassen nicht auf die Toilette durften. Insoweit diente der Raum nicht der Erziehung, sondern der Erniedrigung.

12
4. Der Senat kann im Streitfall offenlassen, ob die Einweisung in das Objekt Rüdersdorf generell, also auch bei einer Reaktion auf Straftaten von Jugendlichen, rechtstaatswidrig war. Denn die vorliegende Beschwerde bildet für die Bearbeitung diese Rechtsfrage keinen Anlaß. Der Betroffene wurde keineswegs nur – wie in der Verfügung vom 4. Juli 1967 angegeben - wegen Erziehungsschwierigkeiten in das Objekt Rüdersdorf eingewiesen. Seine Einweisung diente vielmehr der politischen Verfolgung. Dies ergibt sich aus einem Informationsbericht des Ministeriums für Staatssicherheit (Hauptabteilung VIII) vom 24. April 1967.

13
Bemerkenswert ist hier zunächst, daß diese Hauptabteilung keineswegs für Jugendarbeit oder allgemeine Tätigkeiten des Ministeriums für Staatssicherheit zuständig war. Der Zuständigkeitsbereich der Hauptabteilung VIII erstreckte sich auf folgende Tätigkeiten: Observation von Personen im Zusammenhang mit der Bearbeitung operativer Vorgänge – insbesondere des grenzüberschreitenden Reiseverkehrs - und (zentraler) Aktionen; Observationen von Angehörigen der Militärinspektionen sowie von bevorrechtigten Personen und Korrespondenten; Beobachtungen im Rahmen der Bekämpfung der politischen Untergrundtätigkeit und des Polittourismus; Ermittlungen, Festnahmen, Durchsuchungen im Zusammenhang mit operativen Vorgängen und (zentralen) Aktionen; Sicherung und Kontrolle der Transitwege (Straße) zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin-West und der internationalen Transitstrecken nach Polen, zur CSSR und nach Skandinavien; Ermittlung und Beobachtung im und nach dem Operationsgebiet vor allem Bundesrepublik und Berlin-West; Planung und Durchführung von Maßnahmen gegen Einzelpersonen, Personengruppen und Einrichtungen im Operationsgebiet; (auftragsbezogene) Ermittlungen gegen „operativ angefallene Personen“; Führung von IM. Nach einer Mitteilung dieser Hauptabteilung wurde dem Ministerium von zwei Quellen berichtet, daß auch der Betroffene in einer Wohnung Partys feierte. Die Wohnungsinhaberin soll sich zudem während dieser Zeit in der Bundesrepublik Deutschland oder in Berlin aufgehalten haben.

14
Hierbei ist einerseits die Ausspähung durch diese Hauptabteilung auffällig, die auch aufgrund des Befehls Nr. 11/66 des damaligen Ministers für Staatssicherheit der ehemaligen DDR – Erich Mielke – vom 15. Mai 1966 erfolgte, der eine Anordnung zur „politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und Untergrundtätigkeit und jugendlichen Personenkreisen der DDR“ enthielt. Ziel dieses Befehls und der Vorgehensweise war einzig, die „sozialistische Erziehung“ von mißbilligten, insbesondere westlichen, Einflüssen fernzuhalten.

15
Andererseits fügt sich der Inhalt dieser Information genau in das Bild der sogenannten Einschätzungen, wonach gerade solche Jugendliche zu den kriminell gefährdeten gehörten, die Partys feierten, Beatmusik hörten sowie ihre Ablehnung des Unrechtsregimes zeigten und deshalb für die Einweisung in das Arbeitslager Rüdersdorf vorgesehen waren.

II.

16
Gesetzeswidrigkeit der Einweisung und des Vollzuges bereits nach Auffassung von Vertretern der DDR.

17
1. Die Jugendlichen wurden - ohne gerichtliches Verfahren - durch Verfügung der Berliner Referate in das Objekt Rüdersdorf eingewiesen, obwohl der Vollzug der Maßnahme der Deutschen Volkspolizei unterstand. Die Gesetzeswidrigkeit dieses Vorgehens war den höchsten Organen bereits spätestens seit Februar 1967 bekannt. Ausweislich einer Aktennotiz vom 22. Februar 1967 (BArch DR 2/51127) führte eine an den damaligen Staatsratsvorsitzenden Walter Ulbricht gerichtete Beschwerde zu Diskussionen darüber, wie der gesetzeswidrige Zustand beseitigt werden kann. Bei einer Beratung darüber führte der Generalstaatsanwalt der ehemaligen DDR, Dr. Streit, hierzu aus, daß das Objekt Rüdersdorf in einen Jugendwerkhof umgewandelt oder aber wegen der Gesetzeswidrigkeit aufgelöst werden müsse. Eine Umwandlung in einen Jugendwerkhof erfolgte nicht.
Buchi
 

Re: Das " Objekt Rüdersdorf "

Beitragvon Buchi » 29. April 2018, 20:56

Hier nun den Teil 3 zur Auflösung

18
Weiterhin fertigte die Abteilung Jugendhilfe am 22. März 1967 eine an die Genossin Minister Honecker gerichtete Aktennotiz (BArch DR 2/51127), in der auf den gesetzeswidrigen Zustand (Einweisung durch die Organe der Jugendhilfe und Vollzug durch die Volkspolizei) hingewiesen wurde. Ebenso wurde die Ministerin für Volksbildung (Margot Honecker) am 7. April 1967 durch ein Schreiben des ehemaligen Generalstaatsanwalts der DDR (BArch DR 2/51127) auf die Problematik hingewiesen. Dieses Schreiben erwähnte die Gesetzeswidrigkeit ausdrücklich und beinhaltete einen Vorschlag vom 5. April 1967 zur Regelung der Einweisung in das Arbeitslager Rüdersdorf. Der Generalstaatsanwalt schlug für die Einweisung ein vereinfachtes gerichtliches Verfahren vor, damit die Zuständigkeit des Strafvollzugsorgans gegeben ist.

19
Auch in einem von der Abteilung Jugendhilfe unter Mitwirkung der Abteilungen Erziehung, Hauptschulinspektion, Ökonomie (Fachgebiet Sonderschulwesen, Sektor Arbeit und Recht) verfaßten Katalog für Maßnahmen auf dem Gebiet der Volksbildung zur Bekämpfung der Jugendkriminalität (BArch 2/27227) wird einerseits die Wirksamkeit von Einweisungen in das Erziehungskommando Rüdersdorf betont und mit dem Jugendwerkhof Torgau verglichen (vgl. zur Rechtstaatswidrigkeit dieses Jugendwerkhofs Senat, Beschluß vom 15. Dezember 2004, 5 Ws 169/04 REHA).

20
Andererseits wird auch hier hervorgehoben, daß die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen der DDR dieses Vorgehen nicht decken. Dementsprechend wurde eine Beschlußfassung der Minister für erforderlich gehalten. Obwohl auf der Ministerebene, bei dem Generalstaatsanwalt und den Organen der Jugendhilfe bekannt war, daß die Einweisung ohne gerichtliches Verfahren durch die Jugendhilfe und der Vollzug der Maßnahme durch die Volkspolizei ohne rechtliche Grundlage erfolgte, wurde diese Vorgehensweise unbeirrt fortgesetzt, um die Möglichkeit der Schocktherapie im Lager Rüdersdorf weiter zu nutzen.

21
2. Erst am 27. Juli 1967 wurde die gemeinsame Anleitung zur Einweisung jugendlicher Rowdys in die Vollzugseinrichtung Rüdersdorf unter Mitwirkung des Generalstaatsanwalts der DDR (Dr. Streit), des Präsidenten des Obersten Gerichts (Dr. Toeplitz), des Ministers des Inneren und Chefs der Deutschen Volkspolizei (Dickel) unterzeichnet, die ein gerichtliches Verfahren vorsah. Der Senat braucht in diesem Zusammenhang nicht zu entscheiden, ob eine Einweisung nach dieser Anleitung jedenfalls dann nicht rechtstaatswidrig war, wenn sie – anders als hier - nicht der politischen Verfolgung diente, da der Betroffene bereits zuvor am 4. Juli 1967 ohne gerichtliches Verfahren eingewiesen wurde.

III.

22
1. Aufgrund dieser Feststellungen ist gemäß § 1 Abs. 1 und § 2 StrRehaG die Verfügung des Rates des Stadtbezirks Friedrichshain Abteilung Volksbildung Referat Jugendhilfe vom 4. Juli 1967 (VI-261250), durch die die Unterbringung des Betroffenen im Objekt Rüdersdorf für sieben Wochen angeordnet wurde, für rechtsstaatwidrig zu erklären und aufzuheben, weil sie mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtstaatlichen Ordnung unvereinbar war.

23
Zu den staatlichen Maßnahmen, die von der Generalklausel des § 1 Abs. 1 StrRehaG erfaßt werden, gehören vor allem diejenigen, mit denen Gerichte und Behörden der DDR Menschen, die dem sozialistischen Persönlichkeitsbild und den politisch-ideologischen sowie gesellschaftlichen Wunschvorstellungen nicht entsprachen, unter Mißachtung ihrer Individualität und ihrer Würde reglementierten und drangsalierten. Diese Menschen wurden zu Objekten staatlicher Willkür gemacht. Maßnahmen dieser Art sind typisches Systemunrecht. So liegen die Dinge hier, zumindest soweit die Jugendlichen wegen der beschriebenen Verhaltensweisen, die keinen Straftatbestand erfüllten, in das Objekt Rüdersdorf eingewiesen wurden. Denn selbst aus den zitierten Unterlagen der ehemaligen DDR ergibt sich deutlich, daß die Einweisung in das Objekt (auch als Vollzugsanstalt, Arbeitslager, Erziehungskommando bezeichnet) Rüdersdorf keinerlei Erziehungszweck verfolgte, sondern lediglich eine Schocktherapie beinhaltete, die zur Abschreckung und politischen Verfolgung diente. Die mit der Einweisung verfolgten Ziele verstießen gravierend gegen grundlegende rechtstaatliche Prinzipien. Denn die Einweisung wurde überwiegend als staatliches Machtinstrument gegen Jugendliche eingesetzt, die sich der sozialistischen Ordnung durch das Hören der aufs Höchste mißbilligten westlichen Beatmusik oder das Tragen „westlich dekadenter Kleidung“ widersetzten und damit lediglich dem sozialistischen Wunschbild nicht entsprachen. Für die staatlichen Organe kam verschärfend hinzu, daß sich diese Jugendlichen der politischen Zwangserziehung durch Mitgliedschaft oder Aktivitäten in der FDJ entzogen. Bedeutsam ist auch der Umstand, daß es sich bei den Eingewiesenen, die auch im Zementwerk arbeiten mußten, um Jugendliche handelte, deren Persönlichkeitsentwicklung noch nicht abgeschlossen war. Jugenderziehung, die den Erfordernissen einer freiheitlich rechtstaatlichen Ordnung genügen soll, muß darauf ausgerichtet sein, bei den Jugendlichen – dem jeweiligen Entwicklungsstadium angepasst - die Fähigkeit und den Willen zu fördern, ein verantwortungsbewußtes Leben zu führen. Von der Heranbildung einer sozialen Handlungskompetenz war das Objekt Rüdersdorf weitestmöglich entfernt. Denn bereits die kurze Aufenthaltszeit von maximal acht Wochen war nicht geeignet, erzieherisch auf die Jugendlichen einzuwirken. Dies war auch gar nicht gewollt, denn vorrangig war die Abschreckung der Eingewiesenen sowie anderer Jugendlicher beabsichtigt. Dabei wurde auch nicht davor zurückgeschreckt, die politische Hauptabteilung VIII des Ministeriums für Staatssicherheit zur Bespitzelung solcher Jugendlichen einzusetzen. Daß ein hohes Maß an Interesse daran bestand, die von der DDR mißbilligten Verhaltensweisen der Jugendlichen aufzuspüren und nachhaltig zu ahnden, zeigt auch die Einbindung des Ministers für Staatssicherheit Erich Mielke und der Genossin Minister für Volksbildung Margot Honecker.

24
Obwohl die Gesetzeswidrigkeit bekannt war, setzten sie die Einweisungen unbeirrt fort, um junge Menschen in ihrem keine Abweichungen duldenden sozialistischen Blickwinkel zwangsweise zu erziehen.

25
2. Die Entscheidung über die Dauer der zu Unrecht erlittenen Freiheitsentziehung beruht auf § 12 Abs. 2 StrRehaG, diejenige über die (etwaig) durch die Unterbringung entstandenen notwendigen Auslagen auf § 6 Abs. 1 StrRehaG. Die Kosten- und Auslagenentscheidung beruht auf § 14 StrRehaG und der entsprechenden Anwendung von § 467 Abs. 1 StPO.

Fundstelle: http://www.gerichtsentscheidungen.berli ... true&bs=10

Mit freundlichen Grüßen Buchi
Buchi
 

Re: Das " Objekt Rüdersdorf "

Beitragvon Volker Zottmann » 29. April 2018, 22:45

Besser dokumentiert geht es doch bald gar nicht, welche Willkür herrschte.
Selbst bis zu Ulbricht ist dieser Gesetzesverstoß vorgedrungen und er selber mahnte Änderung an. Und trotzdem wurden weiter Jugendliche weggefangen, wegen Hörens "dekadenter Musik" oder weil sie eben keine FDJ mochten.
Damals konnten uns solche Infos nie erreichen. Heute ein Leichtes!
Erschütternd allemal, wie der "Arbeiter-und Bauernstaat" mit seinen Missliebigen umging.

Gruß Volker
Volker Zottmann
 

Re: Das " Objekt Rüdersdorf "

Beitragvon Beethoven » 30. April 2018, 05:43

Mogn, meine Herren.

Na, man lernt nie aus. Ich persönlich hätte solch eine Einweisung für 7 Wochen nicht für möglich gehalten und hätte an dieser Stelle ordentlich dagegen gehalten. Von wegen ohne Gerichtsprozeß und so.
Nun scheint es aber bewiesen und es kommt ein neuer Fakt für mich persönlich hinzu, wo ich über so manches Tun in der damaligen DDR nur den Kopf schütteln kann und kein Verständnis dafür aufbringe.
Wobei ich das mit der durchgeladenen Maschinenpistole nicht so recht glauben mag. "Einmal im Jahr schießt auch ein Besenstil" und wenn der dann den Rücken eines Jugendlichen trifft - na holla die Waldfee.
Na ja, klingeln gehört zum Geschäft und hier wird ordentlich geklingelt.
In der Neptunwerft arbeitete auch eine Kolonne Strafgefangener. Die führten Ausräumungsarbeiten durch. Es waren vielleicht 50 - 60 Mann in schwarzen Drillich mit gelben Streifen auf dem Rücken, der Brust und den Hosenbeinen. Wenn ich mich richtig erinnere, wurden die von zwei bis drei Beamten bewacht, die jedoch keine Maschinenpistolen bei sich hatten sondern Pistole und Schlagstock.

Trennung

Verbot des Besuches des Weihnachtsmarktes.
Ich kenne auch aus heutiger Zeit durchaus die polizeiliche Maßnahme des "Platzverweises". Gab es das in der DDR auch? Ich vermute mal - ja.

Ein Verbot auszusprechen, dass der oder jener Bürger den Weihnachtsmarkt nicht besuchen darf (welchen eigentlich - es gab ja nun in Berlin Ost bestimmt 3 oder mehr Weihnachtsmärkte) ist in meinen Augen sowieso Unsinn weil gar nicht nach- oder überprüfbar.
Wer wurde je auf einem Weihnachtsmarkt nach seinen Dokumenten gefragt? Wie hoch war die Präsenz von kontrollierenden Kräften auf den Weihnachtsmärkten in der DDR? Wenn es überhaupt Kräfte gab, die da für Ordnung sorgten, dann war das mal eine Fußstreife von 1 oder zwei Männern. Wie hätten die das bewerkstelligen wollen?

Ich behaupte mal - üble Nachrede.

Freundlichst
Die größten Vorteile im Leben überhaupt wie in der Gesellschaft hat ein gebildeter Soldat. J. W. v. Goethe

Das Gesetz ändert sich, die Gesinnung nicht.
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