Der Fall Hagedorn

Re: Der Fall Hagedorn

Beitragvon Merkur » 7. Dezember 2011, 19:18

Einige Anmerkungen zu den Komplexen Schuldfrage, Zurechnungsfähigkeit und Zurechnungsunfähigkeit in der DDR.

Die Schuldfrage stellte sich im StGB der DDR als Frage der Zurechnung einer Tat zur individuellen Verantwortung eines Menschen in der Gesellschaft.
Ihre erste Voraussetzung war daher die Zurechnungsfähigkeit. Sie war im Gesetz entsprechend den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft, der Psychologie und der Strafrechtswissenschaft geregelt.
Die strafrechtliche Verantwortlichkeit, die sich an die Verletzung bestimmter Regeln des menschlichen Zusammenlebens knüpft (der Strafrechtsnormen), setzte voraus, dass der Mensch fähig war, die Regeln und Anforderungen des gesellschaftlichen Zusammenlebens zu befolgen. Er musste also in der Lage sein, seine Entscheidung zum Handeln oder zu einem Verhalten in Übereinstimmung mit den Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens überhaupt bestimmen zu können.
Diese Fähigkeit mussten sich alle Menschen erst im Prozess des allmählichen Hineinwachsens in die Gesellschaft erwerben. Dieser Prozess vollzog sich kontinuierlich und unterlag in bestimmten Phasen der altersmäßigen Entwicklung einer ständigen Vervollkommnung.
Die Zurechnungsfähigkeit wurde also die Fähigkeit eines Menschen betrachtet, sich durch soziale Normen in Gestalt von Rechtsnormen und ihnen zugrundeliegende soziale Anforderungen der Gesellschaft in seinen Entscheidungen und in seinem Handeln bestimmen zu lassen.
Schuldhaftes Handeln setzte die Fähigkeit des Täters voraus, eine gesellschaftsgemäße Entscheidung zu treffen und in seinem Handeln den sozialen Regeln und Anforderungen des gesellschaftlichen Lebens entsprechen zu können. Die Voraussetzung der Zurechnungsfähigkeit musste vorliegen, wenn einem Täter sein gesellschaftswidriges bzw. gesellschaftsgefährliches Handeln zugerechnet werden sollte.
Die Zurechnungsfähigkeit war an bestimmte Voraussetzungen gebunden
Der Mensch muss in die Gesellschaft mit ihren staatlich sanktionierten gesellschaftlichen Normen hineinwachsen können
Der Mensch musste ein bestimmtes Lebensalter erreicht haben.
Kinder waren bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres strafrechtlich nicht verantwortlich. Bei Jugendlichen zwischen dem vollendeten 14. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr waren hinsichtlich ihrer Schuldfähigkeit besondere Anforderungen zu beachten.
Rechtsbrecher, die älter als 18 Jahre waren, wurden grundsätzlich als zurechnungsfähig angesehen.
Das hatte für die Prüfung der subjektiven Voraussetzungen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit durch die Sicherheits- und Rechtspflegeorgane insofern Bedeutung, als bei diesem Personenkreis entwicklungsspezifische Besonderheiten nur in Ausnahmefällen in Betracht zu ziehen waren. Das bedeutete:
Für diesen Personenkreis nicht mehr positiv die Zurechnungsfähigkeit zu prüfen und nachzuweisen, sondern nur noch bei entsprechenden Anhaltspunkten die Zurechnungsunfähigkeit oder verminderte Zurechnungsfähigkeit (§§ 15,16 StGB der DDR).
Bei den Menschen musste eine entsprechende Erkenntnis- und Willensbestimmungsfähigkeit vorliegen, da es um seine Fähigkeit ging, sich in seinem Handeln von bestimmten Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens leiten zu lassen.
Die Fähigkeit zu einem sozialgemäßen Verhalten war an wesentliche Grundlagen der Persönlichkeitsentwicklung gebunden. Dem Handelnden musste es möglich sein, die gegebene Situation richtig zu erkennen und unter Berücksichtigung seiner eigenen Erfahrungen und Erkenntnisse zu beurteilen, die erwarteten Vorteile und die möglichen Risiken gegeneinander abzuwägen, die Art und die Resultate seines Verhaltens nach den gesellschaftlichen Verhaltensnormen, den moralischen Grundsätzen und den persönlichen Überzeugungen zu bewerten. Daraus resultierten Maßstäbe zur Beurteilung der Verhaltensweisen in der Richtung, das zu tun, was im gesellschaftlichen Interesse nützlich, konstruktiv und erfolgversprechend ist und das zu unterlassen, was Schäden und Gefahren auslösen konnte.
Die Entscheidungsfähigkeit schloss die Fähigkeit ein, in der gegebenen Situation und entsprechend den persönlichen Voraussetzungen in Übereinstimmung mit den Normen des gesellschaftlichen Zusammenlebens die Notwendigkeit eines bestimmten Verhaltens zu erkennen und entsprechend dieser Einsicht zu handeln (Erkenntnis- und Willensbestimmungsfähigkeit bzw. Regulationsfähigkeit).
Zurechnungsfähigkeit lag nur dann vor, wenn beim Handelnden sowohl das Merkmal der Erkenntnis- als auch der Willensbestimmungsfähigkeit gegeben war. Die Zurechnungsfähigkeit musste zum Zeitpunkt der Tatentscheidung gegeben sein.
Die Zurechnungsfähigkeit ist grundsätzlich keine bleibende oder zumindest relativ beständige Eigenschaft des Menschen; sie ist vielmehr ein Kriterium der individuellen strafrechtlichen Verantwortlichkeit aufgrund einer ganz bestimmten Handlung. Bei Störungen der Geistestätigkeit, Bewusstseinsstörung, im Zustand der Bewusstlosigkeit ist niemand in der Lage, verantwortungsbewusste Entscheidungen zu treffen. Beim Vorliegen bestimmter Umstände musste daher geprüft werden, ob der Handelnde zum Zeitpunkt der getroffenen Entscheidung zur Tat in der Lage war, eine solche verantwortungsbewusste Entscheidung zu treffen und dem nicht bestimmte Gegebenheiten entgegenstanden. Die Zurechnungsfähigkeit bzw. Zurechnungsunfähigkeit oder die verminderte Zurechnungsfähigkeit musste für eine ganz bestimmte Tat vorliegen.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Zurechnungsfähigkeit die subjektiv-individuelle Voraussetzung strafrechtlicher Schuld ist.
Erst wenn zweifelsfrei feststand, dass der Mensch, der strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden sollte, fähig war, sich bei seiner verantwortungslosen Entscheidung zum Handeln von den bestehenden Normen des gesellschaftlichen Zusammenlebens leiten zu lassen, wenn also feststand, dass er im Widerspruch zu diesen sozialen Anforderungen bei gegebener Fähigkeit gehandelt hat, konnte zur weiteren Prüfung der strafrechtlichen Schuld übergegangen werden.
Im Zusammenhang mit der Prüfung der Voraussetzungen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit konnten Sachverhalte auftreten, die begründete Zweifel an die Zurechnungsfähigkeit des Täters aufkommen ließen. Das konnten Umstände sein, die aus einer psychischen Störung oder Bewusstseinsstörung resultierten. Es konnten aber auch Täter sein, bei denen schwerwiegende abnorme Entwicklungen der Persönlichkeit zu psychischen Störungen mit Krankheitswert führten.
Ferner konnte in der vielfältigen Breite der Tätigkeit der Sicherheits- und Rechtspflegeorgane nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Kriminalisten/Mitarbeiter mit Sachverhalten konfrontiert wurden, die beinhalteten, dass das aggressive Verhalten eines psychisch Kranken zu einer konkreten Gefahr von Bürgern, also zu einer Gemeingefahr und damit zu einer Gefährdung der Sicherheit der Gesellschaft und des einzelnen Bürgers führte. In bestimmten Fällen entsprach daher die äußere Verhaltensweise einer Person dem Tatbestand eines Verbrechens (oder auch einer Verfehlung/eines Vergehens), jedoch war in Folge der psychischen Erkrankung die Zurechnungsfähigkeit nicht gegeben. Die Praxis zeigte, dass psychisch Kranke, also zurechnungsunfähige Personen, beispielsweise als Tatmittler zur Begehung von Verbrechen ausgenutzt wurden oder dass sich zurechnungsfähige Täter nach der Begehung der Straftat auf Zurechnungsunfähigkeit zu berufen bzw. zurechnungsunfähige Täter ihren Zustand zu verbergen versuchten. In solchen und ähnlichen Situationen war es erforderlich, die speziellen Anforderungen zu kennen, die bei der Prüfung und Feststellung der Zurechnungsunfähigkeit (§ 15 StGB der DDR) und der verminderten Zurechnungsfähigkeit (§ 16 StGB der DDR) durch die Sicherheits- und Rechtspflegeorgane zu berücksichtigen und welche gesetzlichen Voraussetzungen im konkreten Einweisungsverfahren zu beachten waren.
Eine spezielle Prüfung der Zurechnungsfähigkeit war nur dann erforderlich, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass der Täter möglicherweise sowohl zum Zeitpunkt der Tat als auch für eine bestimmte Tat zurechnungsunfähig oder vermindert zurechnungsfähig war.
Für diese Umstände mussten also begründete Annahmen sprechen, d. h., es mussten begründete Zweifel darüber vorliegen, ob der Beschuldigte/Angeklagte bei der Tatausführung zurechnungsfähig war. Anhaltspunkte für begründete Zweifel an der Zurechnungsfähigkeit konnten sich tatsachenbezogen aus solchen Umständen ergeben, wie dem Persönlichkeitsbild des Beschuldigten, seiner Entwicklung (Krankheiten/Verletzungen, die ggf. auf eine Störung der höheren Nerventätigkeit hindeuten konnten; auffallende Persönlichkeitsveränderungen, die plötzlich und ohne erklärbare äußere Umstände auftraten, Motivation der Tatbegehung u. a. m.)
In diesem Stadium der Prüfung konkreter Anhaltspunkte durch den Kriminalisten ging es nicht um die Feststellung irgendwelcher Symptome einer Geisteskrankheit oder Bewusstseinsstörung, sondern einzig und allein um die aus begründetem Zweifel heraus erforderliche Veranlassung einer Untersuchung der Zurechnungsfähigkeit. Die Ausdifferenzierung der unterschiedlichen psychischen Störungen die ggf. vorliegen konnten, war Aufgabe der Psychiatrie und erforderte ein entsprechendes Gutachten. In derartigen Fällen – unabhängig vom Stand des Verfahrens war es gem. § 43 StPO der DDR möglich, den Beschuldigten/Angeklagten durch den Staatsanwalt oder das Gericht befristet in ein Krankenhaus für psychisch Kranke einzuweisen. Die Dauer der Einweisung zu Zwecke der Untersuchung durfte gem. § 43 Abs. 3 StPO der DDR höchstens 6 Wochen betragen. Bei Anforderung eines Gutachtens mussten dem Gutachter die Problemkreise mitgeteilt werden, über die der Gutachter im Interesse einer allseitigen Sachaufklärung Aufschluss vermitteln sollte.
Im Zusammenhang mit der Aufdeckung und Aufklärung von Straftaten war unabhängig von diesen Problemen folgendes bedeutsam: Vom Untersuchungsorgan war stets zu prüfen und begründet festzustellen, ob der Beschuldigte – abgesehen von den spezifischen Besonderheiten einer psychischen Störung – eine mit Strafe bedrohte Handlung begangen hatte, also die objektiven Voraussetzungen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit auf der Grundlage der Verletzung des Tatbestandes eines Verbrechens/Vergehens erfüllt hatte. Das ergab sich aus dem § 99 StPO der DDR, wonach die Untersuchungsorgane die Pflicht hatten, auch strafrechtlich relevante Handlungen zurechnungsunfähiger Personen zu untersuchen.
Der Nachweis, ob Zurechnungsunfähigkeit vorlag, konnte nur durch das koordinierte Zusammenwirken zwischen Psychologen, Medizinern und Mitarbeitern der Sicherheits- und Rechtspflegeorgane auf der Grundlage eines Gutachtens erbracht werden. Entweder handelte es sich nachgewiesenermaßen von vornherein u zurechnungsunfähige Personen, wie bei bereits festgestellter und im Bezug auf diese Person gegebener Zurechnungsunfähigkeit oder sie musste durch eine gesonderte Untersuchung erst noch nachgewiesen werden. Der Prüfungsprozess erfolgte auf der Grundlage des StGB der DDR i. V. m. den entsprechenden Bestimmungen der StPO der DDR und unter Beachtung des Einweisungsgesetzes.
Selbstverständlich muss jeder seine individuelle Sicht bzw. Meinung haben und schreiben. Quelle: Augenzeuge.
Merkur
 
Beiträge: 4648
Registriert: 15. Juni 2010, 17:21

Re: Der Fall Hagedorn

Beitragvon Affi976 » 7. Dezember 2011, 21:24

Danke @Merkur,
für diese ausführliche Erklärung.
Auch in den von Dir empfohlenen Büchern von Hans Girod, werden zu den entsprechenden Fällen, die Erklärungen, warum, wieso, wofür.....gegeben und wenn nötig sogar ein Vergleich mit heutigem Recht erstellt.
Selbst wenn "Otto Normalverbraucher" nichts wirklich dienliches dazu sagen kann, so sind aber die rechtlichen Maßnahmen und Möglichkeiten nun verständlicher.
Es geht eben doch nicht alles so, wie man es in der Stammkneipe gerne hätte.
VG Affi
PS.: Der Kannibale scharrt schon mit den Füßen [wink]
Benutzeravatar
Affi976
          
          
 
Beiträge: 1685
Bilder: 492
Registriert: 22. April 2010, 15:39
Wohnort: Weimar - Thüringen

Re: Der Fall Hagedorn

Beitragvon augenzeuge » 7. Dezember 2011, 22:26

Merkur hat geschrieben: Die Ausdifferenzierung der unterschiedlichen psychischen Störungen die ggf. vorliegen konnten, war Aufgabe der Psychiatrie und erforderte ein entsprechendes Gutachten.


Danke für die umfangreichen Schilderungen. Wurde so ein Gutachten erstellt und wie sah das im Fall Hagedorn aus?
AZ
"Wer nicht an Wunder glaubt, ist kein Realist."
„Wer A sagt, der muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen, dass A falsch war“.
„Jeder hat das Recht auf eine eigene Meinung, aber nicht auf eigene Fakten“.
Benutzeravatar
augenzeuge
Flucht und Ausreise
Flucht und Ausreise
 
Beiträge: 84814
Bilder: 6
Registriert: 22. April 2010, 07:29
Wohnort: Nordrhein-Westfalen

Re: Der Fall Hagedorn

Beitragvon Merkur » 7. Dezember 2011, 22:43

augenzeuge hat geschrieben: Danke für die umfangreichen Schilderungen. Wurde so ein Gutachten erstellt und wie sah das im Fall Hagedorn aus?
AZ


Natürlich wurde im Fall Hagedorn ein solches Gutachten erstellt.
Im forensisch-psychiatrischen Gutachten vom 20.01.1972 heißt es, dass die Motivation des Handelns eindeutig in der sadistischen Triebstruktur liegt und eine Geisteskrankheit bei Hagedorn ausgeschlossen ist. Die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit im Zusammenhang mi den Tötungshandlungen wurde als gegeben beurteilt und er für sein Handeln als strafrechtlich voll verantwortlich eingeschätzt. Der entscheidende Satz lautete:
"Hagedorn war fähig, sich willentlich in sadistische Erregung hineinzusteigern und diese zu steuern".
Ansonsten lauteten die Befunde u. a.:
- starkes Geltungsstreben
- flache Gefühlsreaktionen
- extrem Gemütslos
Zuletzt geändert von Merkur am 7. Dezember 2011, 22:51, insgesamt 1-mal geändert.
Selbstverständlich muss jeder seine individuelle Sicht bzw. Meinung haben und schreiben. Quelle: Augenzeuge.
Merkur
 
Beiträge: 4648
Registriert: 15. Juni 2010, 17:21

Re: Der Fall Hagedorn

Beitragvon augenzeuge » 7. Dezember 2011, 22:49

Merkur hat geschrieben:
augenzeuge hat geschrieben: Die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit im Zusammenhang mi den Tötungshandlungen wurde als gegeben beurteilt und er für sein Handeln als strafrechtlich voll verantwortlich eingeschätzt.


Genau das ist der Punkt, den manche bezweifeln.....ob das in dem Blut-Rausch, von dem du selbst auch geschrieben hast, möglich war....? Rausfinden werden wir es nicht. Es bleibt nur ein zweifelndes Nachdenken, wenn man im Gegensatz dazu die Gutachten von heute zu Gewaltverbrechern beurteilt.
AZ
"Wer nicht an Wunder glaubt, ist kein Realist."
„Wer A sagt, der muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen, dass A falsch war“.
„Jeder hat das Recht auf eine eigene Meinung, aber nicht auf eigene Fakten“.
Benutzeravatar
augenzeuge
Flucht und Ausreise
Flucht und Ausreise
 
Beiträge: 84814
Bilder: 6
Registriert: 22. April 2010, 07:29
Wohnort: Nordrhein-Westfalen

Re: Der Fall Hagedorn

Beitragvon Merkur » 24. Dezember 2011, 10:48

Zum Ende von Jürgen Bartsch:

"Das Grundgesetz hat die Todesstrafe abgeschafft, aber es geht ja auch anders", schrieb Gerhard Mauz 1976 im Spiegel.
Bartsch war im Zuge einer Operation an der Wirkung der 13-fachen Narkosemenge verstorben. Stellt sich die Frage, Narkosefehler oder inoffizielle Hinrichtung ?
Selbstverständlich muss jeder seine individuelle Sicht bzw. Meinung haben und schreiben. Quelle: Augenzeuge.
Merkur
 
Beiträge: 4648
Registriert: 15. Juni 2010, 17:21

Re: Der Fall Hagedorn

Beitragvon augenzeuge » 24. Dezember 2011, 11:59

Merkur hat geschrieben:Zum Ende von Jürgen Bartsch:

"Das Grundgesetz hat die Todesstrafe abgeschafft, aber es geht ja auch anders", schrieb Gerhard Mauz 1976 im Spiegel.
Bartsch war im Zuge einer Operation an der Wirkung der 13-fachen Narkosemenge verstorben. Stellt sich die Frage, Narkosefehler oder inoffizielle Hinrichtung ?


Bin ich naiv wenn ich mir das im Rechtsstaat nicht vorstellen kann?
AZ
"Wer nicht an Wunder glaubt, ist kein Realist."
„Wer A sagt, der muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen, dass A falsch war“.
„Jeder hat das Recht auf eine eigene Meinung, aber nicht auf eigene Fakten“.
Benutzeravatar
augenzeuge
Flucht und Ausreise
Flucht und Ausreise
 
Beiträge: 84814
Bilder: 6
Registriert: 22. April 2010, 07:29
Wohnort: Nordrhein-Westfalen

Re: Der Fall Hagedorn

Beitragvon karl143 » 24. Dezember 2011, 12:11

@ Merkur,
nun mal ehrlich. Zum einen müßte dann jemand einen Auftrag geben. Dann müßte ein Arzt gefunden werden, der diesen auch ausführt. Da müßte also einiges zusammenpassen. Sicher, man kann immer alles unterstellen, aber ob es auch in diesen Zusammenhängen zutrifft ist etwas anderes. Stell dir mal vor, wenn das irgendjemand rausbekäme. Wo doch die Journalisten überall recherchieren. In der Bundesrepublik hätte der Staat im Gegensatz zur DDR keine Möglichkeit gehabt, dies zu unterbinden. Für mich ist das mehr ein Fehler, wie er sicher damals (siehe Wiki Auszug unten) öfters, und leider vereinzelt heute noch bei OP vorkommt.

Auszug aus Wiki: Er wurde im Landeskrankenhaus Eickelborn operiert. Die Narkose erfolgte, wie 1976 an kleinen Krankenhäusern oftmals noch üblich, ohne Anästhesist unter der Verantwortung des Operateurs. Dabei wurde das Narkosemittel Halothan durch Verwendung eines dafür nicht geeigneten Methoxyfluran-Verdampfers zehnfach überdosiert, wodurch es zu einem tödlichen Kreislaufzusammenbruch Bartschs kam.
karl143
 

Re: Der Fall Hagedorn

Beitragvon Merkur » 24. Dezember 2011, 12:34

karl143 hat geschrieben:@ Merkur,
nun mal ehrlich. Zum einen müßte dann jemand einen Auftrag geben. Dann müßte ein Arzt gefunden werden, der diesen auch ausführt. Da müßte also einiges zusammenpassen.


Ja Karl bei Wikipedia steht halt nicht alles. Natürlich wird niemand offiziell einen solchen Auftrag erteilt haben, schon gar nicht die Justiz.
Was mich aber wundert ist, dass Bartsch an einer 13-fachen Überdosierung des Narkosemittels starb, weil ein falscher Apparat/Verdampfer (bewusst ?) gewählt wurde. Nach damaligen Ermittlungen gab es in der Operationsstätte zwei verschiedene Narkosemittel, die mit verschiedenen Verdampfern bedient werden mussten, worauf mit einem 5x7 cm großen Warnschild hingewiesen wurde. Trotzdem hatte der Arzt der OP-Schwester und einem beteiligten Pfleger erklärt, dass es egal sei, welcher Verdampfer benutzt wird.
Selbstverständlich muss jeder seine individuelle Sicht bzw. Meinung haben und schreiben. Quelle: Augenzeuge.
Merkur
 
Beiträge: 4648
Registriert: 15. Juni 2010, 17:21

Re: Der Fall Hagedorn

Beitragvon karl143 » 24. Dezember 2011, 13:07

Merkur,
kannst du was zu den Ermittlungen im Todesfall Bartsch sagen. Da müßte dann doch auch die Staatsanwaltschaft ermittelt haben. Ich kann dazu nichts beitragen.
karl143
 

Re: Der Fall Hagedorn

Beitragvon S51 » 24. Dezember 2011, 13:09

augenzeuge hat geschrieben:...Bin ich naiv wenn ich mir das im Rechtsstaat nicht vorstellen kann?
AZ


Ja.
Du übersiehst geflissentlich, dass es immer Menschen sind, die etwas tun oder nicht tun.
Das System gibt nur den Rahmen und der ist je nach Ansichten, Möglichkeiten und Charakter mal enger und mal etwas weiter.
S51
 

Re: Der Fall Hagedorn

Beitragvon Merkur » 24. Dezember 2011, 13:37

augenzeuge hat geschrieben: Bin ich naiv wenn ich mir das im Rechtsstaat nicht vorstellen kann?
AZ


Ich schrieb bereits dazu und das ist auch meine Überzeugung, dass sicher kein Staatsanwalt oder Richter einen solchen Auftrag erteilt hat.
Ja für naiv halte ich Dich manchmal wirklich AZ. Naiv aber im Sinne von gutgläubig oder vertrauensseelig, nicht im Sinne von kindlich oder einfältig. M. E. hast Du einfach das "Problem", der einen Seite alles zuzutrauen und die andere Seite hältst Du für die Guten, wo alles okay ist und bestimmte Dinge von vornherein ausgeschlossen sind. Gerade aber die letzten Wochen müssten auch Dich mal wachgerüttelt haben, dass die Organe, die Du für rechtsstaatlich und parlamentarisch kontrolliert hältst, auch andere Pfade beschreiten können.
Selbstverständlich muss jeder seine individuelle Sicht bzw. Meinung haben und schreiben. Quelle: Augenzeuge.
Merkur
 
Beiträge: 4648
Registriert: 15. Juni 2010, 17:21

Re: Der Fall Hagedorn

Beitragvon Sirius » 24. Dezember 2011, 18:15

Merkur hat geschrieben:Trotzdem hatte der Arzt der OP-Schwester und einem beteiligten Pfleger erklärt, dass es egal sei, welcher Verdampfer benutzt wird.


Ein Arzt, der trotz Warnschild so fahrlässig handelt, dürfte eigentlich nicht mehr als Arzt arbeiten dürfen, müsste eigentlich seine Approbation verlieren. Gibt es Erkenntnisse, über die Folgen für den Arzt?
Benutzeravatar
Sirius
 
Beiträge: 3915
Registriert: 21. September 2011, 10:01

Re: Der Fall Hagedorn

Beitragvon Merkur » 24. Dezember 2011, 19:19

Sirius hat geschrieben:
Merkur hat geschrieben:Trotzdem hatte der Arzt der OP-Schwester und einem beteiligten Pfleger erklärt, dass es egal sei, welcher Verdampfer benutzt wird.


Ein Arzt, der trotz Warnschild so fahrlässig handelt, dürfte eigentlich nicht mehr als Arzt arbeiten dürfen, müsste eigentlich seine Approbation verlieren. Gibt es Erkenntnisse, über die Folgen für den Arzt?


Der Spiegel hat über diesen Arzt berichtet.
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-41237570.html
Selbstverständlich muss jeder seine individuelle Sicht bzw. Meinung haben und schreiben. Quelle: Augenzeuge.
Merkur
 
Beiträge: 4648
Registriert: 15. Juni 2010, 17:21

Re: Der Fall Hagedorn

Beitragvon karl143 » 24. Dezember 2011, 19:55

@ Merkur,
obwohl der Bericht im Spiegel ja gegen deine Vermutung spricht. Das war eigentlich kein Arzt sondern ein Pfuscher, dem der Bartsch da ausgeliefert war.
Ich weiß nicht, aber mMn war wohl die einzige Absicht, die man irgendjemand unterstellen kann, diesen Arzt zur OP einzuteilen. Wie im Artikel steht, eigentlich ein Routineeingriff. Aber Merkur, das kann dir überall passieren.
karl143
 

Re: Der Fall Hagedorn

Beitragvon augenzeuge » 25. Dezember 2011, 10:38

Merkur hat geschrieben:
augenzeuge hat geschrieben: Bin ich naiv wenn ich mir das im Rechtsstaat nicht vorstellen kann?
AZ


Ich schrieb bereits dazu und das ist auch meine Überzeugung, dass sicher kein Staatsanwalt oder Richter einen solchen Auftrag erteilt hat.
Ja für naiv halte ich Dich manchmal wirklich AZ. Naiv aber im Sinne von gutgläubig oder vertrauensseelig, nicht im Sinne von kindlich oder einfältig. M. E. hast Du einfach das "Problem", der einen Seite alles zuzutrauen und die andere Seite hältst Du für die Guten, wo alles okay ist und bestimmte Dinge von vornherein ausgeschlossen sind. Gerade aber die letzten Wochen müssten auch Dich mal wachgerüttelt haben, dass die Organe, die Du für rechtsstaatlich und parlamentarisch kontrolliert hältst, auch andere Pfade beschreiten können.


Merkur, wenn das so rüber kommt, ist das falsch. Ich sehe nicht eine Seite nur als gut, aber in diesem Fall verstand ich deine Bemerkung so, dass man wohlwollend beide Augen zudrückt. Mit Kenntnis der Justiz! Und das ist, wie du selbst nun schreibst nicht deine Intention gewesen.

Das es überall Menschen gibt, welche gern Selbstjustiz üben möchten ist doch klar. Aber dies bringe ich nicht mit dem Rechtsstaat zusammen, damit hat das nix zu tun. Und es ist falsch, hier falsche Eindrücke zu erwecken, wie du es getan hast.
Und das hier nicht immer alles rechtsstaatlich zugeht, ist keine Erkenntnis der letzten 4 Wochen. Aber nicht immer, heißt auch, mehrheitlich schon.

Und ja, ich traue der DDR solche Dinge wie Mordanschläge in einigen unbewiesenen Fällen (Eigendorf etc.) zu. Weil die Indizien dafür sprechen, nicht aus Naivität. Naivität ist es für mich, das nicht in Erwägung zu ziehen.
AZ
"Wer nicht an Wunder glaubt, ist kein Realist."
„Wer A sagt, der muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen, dass A falsch war“.
„Jeder hat das Recht auf eine eigene Meinung, aber nicht auf eigene Fakten“.
Benutzeravatar
augenzeuge
Flucht und Ausreise
Flucht und Ausreise
 
Beiträge: 84814
Bilder: 6
Registriert: 22. April 2010, 07:29
Wohnort: Nordrhein-Westfalen

Re: Der Fall Hagedorn

Beitragvon Merkur » 26. Dezember 2011, 13:00

augenzeuge hat geschrieben: Das es überall Menschen gibt, welche gern Selbstjustiz üben möchten ist doch klar. Aber dies bringe ich nicht mit dem Rechtsstaat zusammen, damit hat das nix zu tun. Und es ist falsch, hier falsche Eindrücke zu erwecken, wie du es getan hast.
AZ


Ich gebe noch einmal folgendes zu Bedenken:
Warum verfügte dieses Krankenhaus für Straftäter nicht über einen Anästhesisten ? Der Facharzt für Anästhesie war bereits im Jahre 1953 durch den Deutschen Ärztetag eingeführt worden. Trotzdem gab es seinen solchen in Eickelborn für Bartsch nicht und der Operateur übernahm diese Funktion mit. Wilfried Rasch beschrieb die Situation treffend:
"Der Tod des Jürgen Bartsch als Narkosezwischenfall verdient als Indiz unserer Gleichgültigkeit im Umgang mit Straffälligen gewertet zu werden."
Und schon sind wir wieder beim Rechtsstaat. Warum hatte man Bartsch nicht das Recht auf optimale medizinische Betreuung nach bestem Wissen und Gewissen eingeräumt ?
Selbstverständlich muss jeder seine individuelle Sicht bzw. Meinung haben und schreiben. Quelle: Augenzeuge.
Merkur
 
Beiträge: 4648
Registriert: 15. Juni 2010, 17:21

Re: Der Fall Hagedorn

Beitragvon Interessierter » 26. Dezember 2011, 15:50

Zitat Merkur:
Warum hatte man Bartsch nicht das Recht auf optimale medizinische Betreuung nach bestem Wissen und Gewissen eingeräumt ?


Meines Erachtens eine berechtigte Frage. Wenn Du mir auch meine Frage beantworten kannst, ob Du in der DDR was die Behandlung von Gefangenen anging, auch nachgefragt bzw. das beanstandet hast, dann gewinnt Deine berechtigte Kritik auch an Aufrichtigkeit.

[hallo]
Interessierter
 

Re: Der Fall Hagedorn

Beitragvon dein1945 » 26. Dezember 2011, 15:58

Interessierter hat geschrieben:Zitat Merkur:
Warum hatte man Bartsch nicht das Recht auf optimale medizinische Betreuung nach bestem Wissen und Gewissen eingeräumt ?


Meines Erachtens eine berechtigte Frage. Wenn Du mir auch meine Frage beantworten kannst, ob Du in der DDR was die Behandlung von Gefangenen anging, auch nachgefragt bzw. das beanstandet hast, dann gewinnt Deine berechtigte Kritik auch an Aufrichtigkeit.

[hallo]


@Interessierter,

für Merkur zum lesen:

Tobias Voigt, Peter Erler: "Medizin hinter Gittern - Das Stasi-Haftkrankenhaus in Berlin-Hohenschönhausen". Jaron Verlag, Berlin 2011, 96 Seiten. Kostet nur 12€

hat mir vollkommen gereicht

Gruß aus Berlin
Man(n) muß wissen wenn Schluß ist !
Benutzeravatar
dein1945
 
Beiträge: 956
Bilder: 10
Registriert: 27. April 2010, 16:11
Wohnort: Berlin

Re: Der Fall Hagedorn

Beitragvon karl143 » 26. Dezember 2011, 16:06

Zu dem Buch gab es vor ein paar Wochen einen Bericht auf ARTE auch mit Hintergründen und Fakten.

http://www.arte.tv/de/4282806,CmC=4283468.html

Auf der verlinkten Seite läßt sich unten auch Filmbericht abspielen.
karl143
 

Re: Der Fall Hagedorn

Beitragvon Merkur » 26. Dezember 2011, 16:41

dein1945 hat geschrieben:
Interessierter hat geschrieben:Zitat Merkur:
Warum hatte man Bartsch nicht das Recht auf optimale medizinische Betreuung nach bestem Wissen und Gewissen eingeräumt ?


Meines Erachtens eine berechtigte Frage. Wenn Du mir auch meine Frage beantworten kannst, ob Du in der DDR was die Behandlung von Gefangenen anging, auch nachgefragt bzw. das beanstandet hast, dann gewinnt Deine berechtigte Kritik auch an Aufrichtigkeit.

[hallo]


@Interessierter,

für Merkur zum lesen:

Tobias Voigt, Peter Erler: "Medizin hinter Gittern - Das Stasi-Haftkrankenhaus in Berlin-Hohenschönhausen". Jaron Verlag, Berlin 2011, 96 Seiten. Kostet nur 12€

hat mir vollkommen gereicht

Gruß aus Berlin


Vielen Dank für den Buchhinweis. Die 12 Euro habe ich schon vor mehreren Wochen insvestiert, bin aber leider noch nicht zum Lesen gekommen. Das Buch liegt noch neben Horst Schneiders "Gruselkabinett des Dr. Knabe(lari) auf dem Stapel der zu lesenden Bücher.
Lasst uns aber hier gem. Thema bei Hagedorn und Bartsch bleiben.
Selbstverständlich muss jeder seine individuelle Sicht bzw. Meinung haben und schreiben. Quelle: Augenzeuge.
Merkur
 
Beiträge: 4648
Registriert: 15. Juni 2010, 17:21

Re: Der Fall Hagedorn

Beitragvon augenzeuge » 26. Dezember 2011, 19:03

Merkur hat geschrieben: Der Facharzt für Anästhesie war bereits im Jahre 1953 durch den Deutschen Ärztetag eingeführt worden. Trotzdem gab es seinen solchen in Eickelborn für Bartsch nicht und der Operateur übernahm diese Funktion mit.


Ok, ich kann mir kein Urteil erlauben, da ich die Zustände in anderen Haftanstalten zu der Zeit nicht kenne. Gab es sonst überall einen Anästhesisten?
Oder lag hier ein Ärztefehler vor?
AZ
"Wer nicht an Wunder glaubt, ist kein Realist."
„Wer A sagt, der muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen, dass A falsch war“.
„Jeder hat das Recht auf eine eigene Meinung, aber nicht auf eigene Fakten“.
Benutzeravatar
augenzeuge
Flucht und Ausreise
Flucht und Ausreise
 
Beiträge: 84814
Bilder: 6
Registriert: 22. April 2010, 07:29
Wohnort: Nordrhein-Westfalen

Re: Der Fall Hagedorn

Beitragvon Merkur » 29. Dezember 2011, 20:00

karl143 hat geschrieben:
Merkur hat geschrieben:Natürlich bin ich nach wie vor Gegner der Todesstrafe und der DDR hätte es sicher besser zu Gesicht gestanden, Hagedorn für immer wegzusperren. Dann wäre er vielleicht heute wieder frei ? Auch nicht richtig.
Aber vielleicht liegt es auch daran, dass unsere Generation einen Schritt weiter ist als die Vorgängergeneration. In den 50 er und 60 er Jahren war das Leben eines Mörders sicher weniger wert als heute. Für die Masse der Bürger ging das damalige Urteil in Ordnung.


Ich glaube, das ist der springende Punkt. Das war in der Bundesrepublik auch nicht anders. Hier war zwar die Todesstrafe abgeschafft, aber vom Parlament. Der Bürger war in dieser Frage sicherlich nicht so involviert wie heute. Ob Menschenrechte, Umweltschutz usw. - die Menschen hatten andere Probleme die bewältigt werden mußten.


Die Meinung in der Bevölkerung zur Bestrafung Hagedorns war damals ganz eindeutig. Bei Aussprachen, die mit dem Arbeitskollektiv oder im Wohnbezirk im Vorfeld des Prozesses geführt wurden, gab es ganz klare Äußerungen wie:
"Die Strafe müsste so hoch sein, wie es möglich ist" oder "in meinem Betrieb ist nicht eine Kollegin, die nicht der Meinung ist, daß dieser Mensch in unserer Gesellschaft nichts mehr zu suchen hat" oder "alle waren wir uns darüber einig, daß man dieses Schwein kriegen muß, um es auf der Straße totzuschlagen".
Selbstverständlich muss jeder seine individuelle Sicht bzw. Meinung haben und schreiben. Quelle: Augenzeuge.
Merkur
 
Beiträge: 4648
Registriert: 15. Juni 2010, 17:21

Re: Der Fall Hagedorn

Beitragvon augenzeuge » 29. Dezember 2011, 22:21

Heute reden die Betroffenen sicher kaum anders, egal wo. Warum und wozu wurden damals die Arbeitskollektive gefragt? Doch sicher nicht um die Bestätigung einer möglichen Strafe zu hören...
AZ
"Wer nicht an Wunder glaubt, ist kein Realist."
„Wer A sagt, der muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen, dass A falsch war“.
„Jeder hat das Recht auf eine eigene Meinung, aber nicht auf eigene Fakten“.
Benutzeravatar
augenzeuge
Flucht und Ausreise
Flucht und Ausreise
 
Beiträge: 84814
Bilder: 6
Registriert: 22. April 2010, 07:29
Wohnort: Nordrhein-Westfalen

Re: Der Fall Hagedorn

Beitragvon Merkur » 31. Dezember 2011, 12:38

augenzeuge hat geschrieben: Warum und wozu wurden damals die Arbeitskollektive gefragt? AZ


Ein Mitgled des Kollektivs wirkte am Prozess als sog. gesellschaftlicher Ankläger mit.
Selbstverständlich muss jeder seine individuelle Sicht bzw. Meinung haben und schreiben. Quelle: Augenzeuge.
Merkur
 
Beiträge: 4648
Registriert: 15. Juni 2010, 17:21

Re: Der Fall Hagedorn

Beitragvon Merkur » 17. März 2012, 09:20

augenzeuge hat geschrieben:Heute reden die Betroffenen sicher kaum anders, egal wo. AZ


Nicht nur die Betroffenen. Durch die Berichterstattung zum Fall "Heckenrose" von Werremeier, die ich für unseriös und spekulativ halte, fühlten sich in der Zeitschrift "Neue Revue" auch Bundesbürger zur Meinungsäußerung veranlasst. Dort schreibt ein Bürger aus Gelsenkirchen:
"Wie Sie in der ersten Folge geschrieben haben, wurde dieses Scheusal Erwin Hagedorn in der DDR hingerichtet. Daran sollte sich die Justizbehörden in der Bundesrepublik ein Beispiel nehmen. Hierzulande wird Jürgen Bartsch auf Staatskosten durchgefüttert, ja er darf sogar heiraten. Kein Wunder, wenn solche schrecklichen Verbrechen Schule machen."
Ein Stuttgarter Bürger schreibt:
" Es ist ihnen doch sicherlich bekannt, dass bei einer Volksabstimmung die Mehrheit der Bevölkerung für die Wiedereinführung der Todesstrafe plädieren würde. Wir älteren Menschen können und ja abends nicht mehr auf die Straße wagen. Aber in unserer von Humanitätsduselei erfüllten Demokratie gibt es ja nur Freiheit für Verbrecher. Es ist gut, wie die DDR die alte preußische Tradition der Liquidierung von Verbrechern weiterführt."
Selbstverständlich muss jeder seine individuelle Sicht bzw. Meinung haben und schreiben. Quelle: Augenzeuge.
Merkur
 
Beiträge: 4648
Registriert: 15. Juni 2010, 17:21

Re: Der Fall Hagedorn

Beitragvon augenzeuge » 17. März 2012, 13:38

Merkur, ohne Frage gab und gibt es immer Befürworter der Todesstrafe. In jeder Gesellschaft. Ob deine Befürworter des (sorry) "Wurstblattes", "Neue Revue", die Meinung des Volkes widerspiegeln bezweifle ich stark. Das die DDR damals die Todesstrafe noch hatte, lag nicht daran, dass man gern preussische Traditionen pflegen wollte, eher daran, dass sich die Humanität im Strafvollzug als erklärtes Ziel einer sozialistischen Gesellschaft noch nicht durchgesetzt hatte.
AZ
"Wer nicht an Wunder glaubt, ist kein Realist."
„Wer A sagt, der muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen, dass A falsch war“.
„Jeder hat das Recht auf eine eigene Meinung, aber nicht auf eigene Fakten“.
Benutzeravatar
augenzeuge
Flucht und Ausreise
Flucht und Ausreise
 
Beiträge: 84814
Bilder: 6
Registriert: 22. April 2010, 07:29
Wohnort: Nordrhein-Westfalen

Re: Der Fall Hagedorn

Beitragvon Ganzunten » 17. März 2012, 13:52

Mal eine Frage.
Was hat dieser Beitrag eigentlich im Mitgliederbereich zu suchen ?
Ganzunten
 

Re: Der Fall Hagedorn

Beitragvon augenzeuge » 17. März 2012, 13:55

Bergmensch hat geschrieben:Mal eine Frage.
Was hat dieser Beitrag eigentlich im Mitgliederbereich zu suchen ?


Nun ist es verschoben...... [wink]
AZ
"Wer nicht an Wunder glaubt, ist kein Realist."
„Wer A sagt, der muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen, dass A falsch war“.
„Jeder hat das Recht auf eine eigene Meinung, aber nicht auf eigene Fakten“.
Benutzeravatar
augenzeuge
Flucht und Ausreise
Flucht und Ausreise
 
Beiträge: 84814
Bilder: 6
Registriert: 22. April 2010, 07:29
Wohnort: Nordrhein-Westfalen

Re: Der Fall Hagedorn

Beitragvon Merkur » 17. März 2012, 14:10

Wenn ihr den Beitrag schon offiziell macht, dann verschiebt ihn wenigstens in den Bereich Kriminalität.
Selbstverständlich muss jeder seine individuelle Sicht bzw. Meinung haben und schreiben. Quelle: Augenzeuge.
Merkur
 
Beiträge: 4648
Registriert: 15. Juni 2010, 17:21

VorherigeNächste

Zurück zu Kriminalität in Ost und West

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste

cron