von karl143 » 18. Juli 2011, 09:39
Doch Affi,
ich verstehe dich auch. Auch wenn du es von mir nach meinen Kommentaren vielleicht denkst, ich bin nicht auf der Seite von diesen Menschen. Nur, das heute viele von denen, die eigentlich in Sicherungsverwahrung sein sollten, frei sind, ist nicht die Schuld von Richtern. Es ist das Versäumnis der deutschen Politik gewesen, in den 90er Jahren für eine ordentliche Gesetzgebung zu sorgen, die auch in Bezug auf Menschenrecht Bestand haben wird. Dazu kommen die Probleme die in der Gesetzgebung durch den Beitritt gerade in dieser Zeit entstanden sind. Wenn ich betroffener Vater eines umgebrachten Kindes wäre, würde ich sicherlich anders denken, das ist auch verständlich. Aber über 80 Millionen Menschen in Deutschland sind es zum Glück nicht, und deshalb ist es auch wichtig, das man nicht aus dem Bauchgefühl heraus handelt. Auch einem Straftäter, gleich welcher Art stehen Rechte wie die Menschenwürde zu. Unser Strafrecht stützt sich nicht auf Rache und Vergeltung sondern auf Strafe und ggf. Hilfe, damit es nicht wieder passiert. Es gibt keine wirklich lebenslange Strafe die man in einem Rutsch verhängen kann. Und das ist der Knackpunkt. Man braucht Gutachter, Ärzte und Psychologen. In einen Menschen hineinzusehen ist bestimmt schwierig. Ich möchte auch nicht die Verantwortung für so ein Gutachten übernehmen. Wer garantiert mir meine richtige Einschätzung. Und folgendes ist auch Fakt: Bei einem Volk von 80 Millionen Menschen wird es immer Verbrechen und Straftäter geben. Und es wird auch immer Kindesmißbrauch und Tötung dabeisein, genauso wie Vergewaltigung und Raub. Und es wird immer wieder Straftäter geben, die nach der Entlassung weitermachen. Alles andere wäre ein blauäugiges Denken. Nur, wenn du alle Straftäter dein Leben lang wegschließt, meinst du, das es dann nach irgendeinem Zeitraum keine Verbrechen mehr gebe. Dann müßte in Ländern mit der Todesstrafe die Kriminalitätsrate niedriger sein - das Gegenteil ist der Fall. Es gibt einfach keine zufriedenstellende Lösung. Und die Gesetze sind vorhanden. Man muß sie nur richtig bei der Strafbemessung ausnutzen.