Der Erfurter Oberschüler Wilfried Thews, 14, hatte in der Nähe des Invalidenfriedhofs die Mauer überwunden und wollte durch den Spandauer Schiffahrtskanal nach West-Berlin fliehen.
Im Prozess gegen drei ehemalige DDR-Grenzer wegen Schüssen auf einen Flüchtling am 23. Mai 1962 in Berlin haben gestern das Opfer, mehrere frühere Grenzer und ein pensionierter Kripo-Sachbearbeiter als Zeugen ausgesagt.
Mehr als 100 Schüsse wurden auf Wilfried Tews abgefeurt, als er vor vierzig Jahren in den Westen floh. Acht Kugeln trafen ihn.
Es spreche viel dafür, dass auch die heute 59- bis 65-jährigen Angeklagten auf den jungen Flüchtling feuerten, hieß es im Urteil. Einer von ihnen hatte das bestritten, die beiden anderen schwiegen im Prozess. Dem Gericht blieben nur wenige Zeitzeugen, die sich zumeist nicht mehr erinnern konnten, und Unterlagen aus DDR-Archiven. Ob die Angeklagten gezielt mit Tötungsabsicht schossen, konnte aus Sicht der Richter nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden. Es sei auch nicht ausgeschlossen, „dass Peter Göring sämtliche Treffer verursacht haben könnte“, so das Urteil.
Unglaublich:
„Die Angeklagten konnten keine Tötungsabsicht gehabt haben, sonst hätten sie getroffen.“
https://www.tagesspiegel.de/berlin/schu ... 01942.html
AZ
P.S.
Siehe auch:
viewtopic.php?f=181&t=1572&p=20369s#p20369








