Mauertote
Verfasst: 20. Juli 2018, 08:53
Die Grenzwächter der DDR haben zwischen 1961 und 1989 eine unbekannte Zahl von Bürgern der DDR, mindestens 138, vermutlich weit über 200 Menschen, an der innerberliner Grenze, der Mauer, erschossen, mit Stangen unter Wasser aufgespießt oder angeschossen und verbluten lassen. Etwa 1.000 weitere Zivilbürger der DDR, die ihren Staat verlassen wollten, wurden in diesem Zeitraum an der innerdeutschen Grenze oder an der Ostsee umgebracht, erschossen, von Minen oder Selbstschussanlagen, die die DDR-Grenzer installiert hatten, zerfetzt, oder sie ertranken. Dazu kommen weitere etwa 250 Menschen, die durch die Grenzsicherungsmaßnahmen indirekt ums Leben kamen.
Die genaue Zahl der Mauertoten wird man nie feststellen können. Dafür haben die Grenzwächter der DDR gesorgt: In vielen Fällen wurde den Angehörigen der Toten gesagt, er/sie habe einen Unfall gehabt oder sei ertrunken; die Leiche habe man nicht finden können. In Wirklichkeit wurden viele Leichen schnellstmöglich verbrannt, sodass gerichtsmedizinische Untersuchungen nicht mehr möglich waren. Wenn trotzdem vermutet wurde, dass der Tod etwas mit einem Fluchtversuch aus der DDR zu tun hatte, wurde den Angehörigen bei Androhung entsprechender Strafen untersagt, darüber zu reden.
Darüber hinaus wurde eine große Anzahl von Bürgern der DDR schwer verletzt, als sie versuchten, die Grenze zu überwinden. Viele dieser Verletzungen waren so schwer wie Verletzungen im Krieg durch Schusswaffen und Splitterminen. Der Krieg an der Mauer – gegen die eigenen Landsleute! – hinterließ also nicht nur Tote, sondern auch eine große Zahl von Krüppeln, die ihr weiteres Leben in dieser Weise stigmatisiert weiterleben mussten.
Ca. 75 000 Menschen hat man bei einem Fluchtversuch verhaftet und zu oft langen Haftstrafen verurteilt. Da die Freikäufe durch die Bundesrepublik erst 1964 „griffen“, mussten die Verhafteten vor allem in den ersten Jahren nach dem Bau der Mauer ihre Strafe voll absitzen. „Normalerweise“ waren das 2 bis 3 Jahre, wobei Beihilfe stärker geahndet wurde als eine Flucht selbst. Auch Angehörige sog. regimetreuer Kader wurden härter bestraft, Menschen also, die zunächst an den Sozialismus östlicher Prägung geglaubt hatten, aus irgendwelchen Gründen dann aber feststellten, dass in der DDR die östliche Prägung, nicht der reine Sozialismus diktiert wurde.
Man kann davon ausgehen, dass neben den ca. 4,5 Millionen Menschen, die ihrer Heimat bis zum 13.8.61 den Rücken gekehrt hatten, bis Ende 1989 ca. 280 000 Bürger der DDR aus politischen Gründen in Haft saßen (wobei Republikflucht wie all die weiteren nie juristisch wirklich nachgewiesenen Anklagepunkte wie Spionage etc. als „politisch“ gelten müssen). Auch diese Zahl wird man nie genau feststellen können, weil es offiziell in der DDR keine politischen Gefangenen gab. So saßen z.B. im Zuchthaus Bautzen II neben 650 „Politischen“ durchschnittlich auch 150 „Kriminelle“, die dann oft noch das Kommando über die Politischen führten. Allerdings waren in den Augen der DDR-Justiz alle politischen Vergehen auch immer kriminelle Verbrechen; es galt als kriminell, seine Heimat verlassen zu wollen oder einen politischen Witz zu erzählen.
Der Bericht fasst noch einmal die Greueltaten und Verbrechen dieses SED Regimes zusammen und geht hier weiter:
http://www.fluchthilfe.de/de/reflexionen.html
Die genaue Zahl der Mauertoten wird man nie feststellen können. Dafür haben die Grenzwächter der DDR gesorgt: In vielen Fällen wurde den Angehörigen der Toten gesagt, er/sie habe einen Unfall gehabt oder sei ertrunken; die Leiche habe man nicht finden können. In Wirklichkeit wurden viele Leichen schnellstmöglich verbrannt, sodass gerichtsmedizinische Untersuchungen nicht mehr möglich waren. Wenn trotzdem vermutet wurde, dass der Tod etwas mit einem Fluchtversuch aus der DDR zu tun hatte, wurde den Angehörigen bei Androhung entsprechender Strafen untersagt, darüber zu reden.
Darüber hinaus wurde eine große Anzahl von Bürgern der DDR schwer verletzt, als sie versuchten, die Grenze zu überwinden. Viele dieser Verletzungen waren so schwer wie Verletzungen im Krieg durch Schusswaffen und Splitterminen. Der Krieg an der Mauer – gegen die eigenen Landsleute! – hinterließ also nicht nur Tote, sondern auch eine große Zahl von Krüppeln, die ihr weiteres Leben in dieser Weise stigmatisiert weiterleben mussten.
Ca. 75 000 Menschen hat man bei einem Fluchtversuch verhaftet und zu oft langen Haftstrafen verurteilt. Da die Freikäufe durch die Bundesrepublik erst 1964 „griffen“, mussten die Verhafteten vor allem in den ersten Jahren nach dem Bau der Mauer ihre Strafe voll absitzen. „Normalerweise“ waren das 2 bis 3 Jahre, wobei Beihilfe stärker geahndet wurde als eine Flucht selbst. Auch Angehörige sog. regimetreuer Kader wurden härter bestraft, Menschen also, die zunächst an den Sozialismus östlicher Prägung geglaubt hatten, aus irgendwelchen Gründen dann aber feststellten, dass in der DDR die östliche Prägung, nicht der reine Sozialismus diktiert wurde.
Man kann davon ausgehen, dass neben den ca. 4,5 Millionen Menschen, die ihrer Heimat bis zum 13.8.61 den Rücken gekehrt hatten, bis Ende 1989 ca. 280 000 Bürger der DDR aus politischen Gründen in Haft saßen (wobei Republikflucht wie all die weiteren nie juristisch wirklich nachgewiesenen Anklagepunkte wie Spionage etc. als „politisch“ gelten müssen). Auch diese Zahl wird man nie genau feststellen können, weil es offiziell in der DDR keine politischen Gefangenen gab. So saßen z.B. im Zuchthaus Bautzen II neben 650 „Politischen“ durchschnittlich auch 150 „Kriminelle“, die dann oft noch das Kommando über die Politischen führten. Allerdings waren in den Augen der DDR-Justiz alle politischen Vergehen auch immer kriminelle Verbrechen; es galt als kriminell, seine Heimat verlassen zu wollen oder einen politischen Witz zu erzählen.
Der Bericht fasst noch einmal die Greueltaten und Verbrechen dieses SED Regimes zusammen und geht hier weiter:
http://www.fluchthilfe.de/de/reflexionen.html