S51 hat geschrieben:Thunderhorse hat geschrieben:..Lass doch einfach das:
resultierte eben, könnte, würde, ...!
Hab mal einige Fotos gesichtet. Auch KC od. stellv. trugen Doppelbewaffnung.
Gab sicherlich regional unterscheidliche Regelungen, aber es gabs.
Ohne belastbare Unterlagen in diesem Fall? Wie soll das gehen? Es ist nun mal so, dass man in Artikeln oder Beiträgen hierüber zwar Hinweise auf Ungereimtheiten herauslesen kann, diese aber nicht belegt sind. Ja, meist nicht mal begründet werden. Und dieser Mangel geht eindeutig zu "unseren" Lasten.
Es ist nun mal so, dass man annehmen kann, Hr. Meier könnte eine Pistole dabei gehabt haben, dies aber nicht sicher weiß. Es ist nun einmal so, dass man nicht sicher weiß, welche Verletzungen aus welcher Waffe wann Hr. Meier wo erlitten hat. Wenigstens das aber müsste in der Tatortarbeit und der Autopsie doch herausgearbeitet worden sein!
Hr. Meier wurde nicht direkt am Kolonnenweg gefunden, sondern einige Meter östlich. Es ist nicht bekannt, ob er sich selbst dorthin geschleppt hat oder vom vermutlichen Täter dorthin gezogen wurde (um eine Einsicht aus Richtung Goethebahnhof, von wo die nächsten Posten kommen konnten, zu verhindern?).
Es ist nun einmal so, dass man ohne solche Fakten zwar glauben kann, er könnte noch in der Lage gewesen sein, eine vielleicht vorhandene Pistole feuerbereit zu machen um sich selbst zu töten aber es nicht sicher weiß.
Die Technik, dies mit einer Hand zu tun, funktioniert mit einer Makarow bei Menschen mit einiger Übung schon nicht sicher, dann bei ihm? Dazu kommt, dass diese Technik in der DDR gar nicht geübt wurde.
Es funktioniert.
Woher weißte so genau, dass diese Technik in der DDR nicht bekannt war (geübt wurde)?
Es ist in den Berichten von Feuerstößen die Rede, nicht von Einzelschüssen (wie der mögliche Täter aber behauptet). Andererseits hört man eine Pistole manchmal gar nicht so weit, wie der Unbeteiligte denkt.
Ergo kann man nur sagen, dass man nicht genau weiß, was passiert ist. Dass es aber so, wie der vermutliche Täter es schildert, nicht gewesen sein kann.
Die Unterlagen müssen eben auch bei der Birthlerbehörde liegen (unter anderem, aber auch bei der Militärstaatsanwaltschaft und damit in Freiburg) aber versuche mal heranzukommen. Null Chance, nicht mal eine Begründung. Da mein Glaube an die Unvoreingenommenheit deutscher Behörden aber nun mal nicht zu groß ist, traue ich ihnen da durchaus Methode zu.
Und für den Rest sollte es Fachbehörden geben - oder?
Haste es denn schon mal probiert!!!
Was sollen die Fachbehörden noch tun, Doppelbestrafung ist nicht.
Das ganze hat auch nichts mit Glorifizierung zu tun. Hier wird niemand glorifiziert. Für mich ist es egal, ob ein Opfer sich dort erschossen hat oder erschossen wurde. Er ist so und so ein Opfer, das nicht in Vergessenheit geraten sollte. Selbst wenn es so endet, dass Hr. Meier sich selbst getötet hat, ist er deswegen als Mensch doch nicht weniger wert.
Hat hier irgendeiner was in dieser Richtung geschrieben!!!
Es ist aber nicht unwichtig in Bezug auf den möglichen Täter. Fahnenflucht, versuchter Totschlag sind schon mal Taten an sich aber ein Mörder ist noch etwas ganz anderes.
Die anderen Taten sind mit Ende der Grenze und auch wegen der Verjährung eigentlich doch längst vergeben. Mord nach deutschem Strafrecht nicht. Warum sollte das für ihn nicht gelten?
Ja, der Begriff Mord war gleich benutzt. Die Wirkung hält heute noch an.
Kannst gerne weiter fabulieren.
Thema durch, wenns wieder Fakten gibt, schau mer mal.