Geschichte des Fürstentums Liechtenstein

Geschichte des Fürstentums Liechtenstein

Beitragvon pentium » 21. November 2016, 16:53

Geschichte des Fürstentums Liechtenstein

Das fürstliche, vormals gräfliche Haus Liechtenstein, eins der ältesten Geschlechter Österreichs, ist schon um 1130 urkundlich nachweisbar und teilte sich im 13. Jahrhundert in zwei Linien, die steirische, Liechtenstein-Murau, und die mährische, Liechtenstein-Nikolsburg. Die erstere, welcher der Minnesinger Ulrich von Liechtenstein (1200–1275) angehörte, starb 1619 aus. Von der Linie Liechtenstein-Nikolsburg stifteten Hartmanns IV. Söhne Karl und Gundakar, von denen der erste 1618, der zweite 1623 in den Fürstenstand erhoben wurde, zwei nach ihnen benannte Linien. Karl erwarb 1614 das Fürstentum Troppau und 1623 Jägerndorf (Österreichisch-Schlesien). Sein Enkel Johann Adam Andreas erkaufte 1699 von den Grafen von Hohenems die reichsunmittelbare Herrschaft Vaduz und Schellenberg und erhielt für ein dem Kaiser gemachtes unverzinsliches Darlehen von 250.000 Gulden eine Stimme auf der Fürstenbank des schwäbischen Kreises. Mit ihm erlosch 1712 die ältere Karlsche Linie im Mannesstamm, worauf Vaduz und Schellenberg an den Fürsten Joseph Wenzel Lorenz von der Gundakarschen Linie kam. Diesem kaufte seines Vaters Bruder, Anton Florian, 1718 Vaduz und Schellenberg ab, und Kaiser Karl VI. erhob diese Herrschaften 1719 unter dem Namen Liechtenstein zu einem unmittelbaren Reichsfürstentum, daher sein Sohn Johann Joseph Adam 1723 für sich und seine männlichen Nachkommen auch auf dem Reichstag Sitz und Stimme erhielt. Als sein Sohn Johann Nepomuk Karl 1748 ohne männliche Erben starb, erbte Fürst Joseph Wenzel das Majorat und die Güter des Hauses. Nach dessen kinderlosem Ableben fielen 1772 seine Besitzungen an die Söhne seines Bruders Emanuel, Franz Joseph und Karl Borromeus, welche die beiden jetzt blühenden Linien des Hauses Liechtenstein stifteten. Die ältere besitzt das Fürstentum Liechtenstein nebst dem größten Teil der Güter in Österreich und Schlesien, die jüngere, Kromauer Linie ist im Besitz des Karlschen Majorats als Sekundogenitur.

Fürst Johann Joseph (1760-1836) zeichnete sich 1788 im Türkenkrieg und als österreichischer Feldmarschall in den Kriegen gegen Napoleon I. aus. Letztmalig Krieg herrsche im Jahr 1799, als die Franzosen das vorarlbergische Feldkirch belagerten. Auf Franz Joseph († 1781) folgte Alois Joseph bis 1805, dann Johann Joseph, diesem am 20. April 1836 sein Sohn Alois (* 26. Mai 1796, † 12. November 1858) und diesem sein Sohn Johann II., geboren am 5. Oktober 1840. Im Besitz der Sekundogenitur war Prinz Karl, geboren 23. Oktober 1790, Obersthofmeister des Kaisers von Österreich und General der Kavallerie, † 7. April 1865, dann Prinz Karl Rudolf, geboren am 19. April 1827, k. k. Kämmerer und Oberstleutnant, † 16. Januar 1899; sein Erbe wurde sein einziger Bruder, Fürst Rudolf (* 18. April 1838). Von 1806-15 war Liechtenstein im Rheinbund, 1815 bis 1866 Mitglied im Deutschen Bund. Seit 1866 ist das Fürstentum ein souveränes Staat, bildete von 1876 bis 1918 mit Vorarlberg ein gemeinsames Zoll- und Steuergebiet und war politisch eng mit der österreichisch-ungarischen Monarchie verbunden. Die Verfassung von 1862 ist eine konstitutionell monarchische; der Landtag besteht aus 15 Mitgliedern, 3 wurden durch den Fürsten ernannt, die übrigen gingen aus indirekten Wahlen hervor.

Liechtenstein blieb im Ersten Weltkrieg neutral, wurde aber von den wirtschaftlichen Sanktionen gegen Österreich schwer getroffen. Die Textilbetriebe wurden stillgelegt und die Bevölkerung litt an Hunger. Erspartes wurde durch die Inflation wertlos. Der Ruf nach einer demokratischen Verfassung wurde, zuletzt dank der 1918 gegründeten Christlich-Sozialen Volkspartei und Fortschrittliche Bürgerpartei immer grösser. Die Verfassung mit direktdemokratischen Elementen wie Volksinitiative und Referendum wurde 1921 nach Verhandlungen zwischen dem Fürsten und dem Landtag in Kraft gesetzt.

Nach dem Zusammenbruch der österreichischen Monarchie wurde 1919 der Zollvertrag gekündigt. 1923 schloss Liechtenstein einen Zollvertrag mit der Schweiz. In den folgenden Jahrzehnten wurden weitere Verträge mit der Schweiz und ihren Kantonen geschlossen. Dadurch herrscht heute eine enge Partnerschaft zwischen Liechtenstein und der Schweiz.

1929 kam Fürst Franz I. von Liechtenstein nach dem Ableben seines Vorgängers an die Macht. Nach wiederum dessen Tod 1938 übernahm Fürst Franz Josef II. von Liechtenstein das Zepter, ein Patenkind des Kaisers Franz Josef I.. Der in der Steiermark geborene Fürst regierte das Land 51 Jahre lang bis zu seinem Tod 1989. Er war der erste Fürst des Geschlechts Liechtenstein, der nicht mehr in Wien, sondern auf Schloss Vaduz in Liechtenstein wohnte. Bis 1938 lebten die Fürsten in Wien und Mähren. Sie hatten wichtige Funktionen im Militärwesen und in der Diplomatie unter der Habsburger Monarchie inne und verwalteten ihren umfangreichen Besitz in Niederösterreich, Böhmen, Schlesien und Mähren.

1939 versuchte die nationalsozialistische Volksdeutsche Bewegung in Liechtenstein einen Putsch anzuzetteln, der jedoch scheiterte. Liechtenstein blieb während des Zweiten Weltkrieges neutral.

1945 traten Teile der 1. Russischen Nationalarmee der Deutschen Wehrmacht, nicht zu verwechseln mit der Wlassow-Armee, auf Liechtensteiner Gebiet über und wurden trotz massiven Drucks der Sowjetunion nicht an diese ausgeliefert.

Während des Zweiten Weltkrieges entstanden neue Industriebetriebe in Liechtenstein. Auch die Nachkriegszeit war von einem anhaltenden Wirtschaftsaufschwung gekennzeichnet. Liechtenstein wandelte sich schnell von einem armen Agrarstaat in ein Dienstleistungsland. Die wichtigsten Gründe für den Aufschwung waren der am 29. März 1923 abgeschlossene Zollvertrag mit der Schweiz, die Übernahme des Schweizer Franken und eine liberale Wirtschaftsordnung, verbunden mit einer niedrigen Besteuerung.

Ab 1. Januar 1972 regelte ein Gesetz, dass die Zahl der im Fürstentum lebenden Ausländer nicht höher als ein Drittel der gesamten Einwohnerzahl des Landes betragen darf.

Bei einer Volksabstimmung am 9. und 11. Februar 1972 wurde mehrheitlich gegen das Frauenwahlrecht gestimmt.
Am 1. Juli 1984 wurde im dritten Anlauf das Stimm- und Wahlrecht für Frauen auf Ebene eingeführt. In der Volksabstimmung hierzu waren 2370 Männer dafür, 2251 dagegen.[2] Liechtenstein tat sich somit ähnlich schwer mit dem Frauenstimmrecht wie die Schweiz. Das Fürstentum war der letzte europäische Staat, der das Frauenstimm- und -wahlrecht einführte.[3] 1976 hatten die Gemeinden das Recht erhalten, das Stimmrecht und das Wahlrecht für Frauen auf kommunaler Ebene einzuführen.[4] Unterdessen hat sich die Lücke zwischen Kandidaturen von Frauen und ihrem tatsächlichen Wahlerfolg immer mehr geschlossen. Die Wahlchancen der Frauen sind gestiegen.[5]

Nach dem Tod seines Vaters Franz Joseph II. bestieg der HSG-Absolvent Fürst Hans Adam II. von Liechtenstein im Jahre 1989 den Thron zu Vaduz. Am 16. August 2004 übergab dieser die Amtsgeschäfte an seinen Sohn Alois von Liechtenstein.

quelle: Wiki, deutsche-schutzgebiete.de
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Re: Geschichte des Fürstentums Liechtenstein

Beitragvon Volker Zottmann » 23. August 2020, 10:51

Staatenbeschwerde: Liechtensteiner wollen nicht als Deutsche bezeichnet werden

Das Fürstentum Liechtenstein wehrt sich gegen die Einordnung seiner Landsleute als Deutsche. Das geschehe wiederholt in Tschechien, wenn Liechtensteiner Eigentumsansprüche aus der Zeit vor 1945 geltend machten.

Liechtensteins Regierung sieht die Souveränität des Landes verletzt und hat nun eine Staatenbeschwerde gegen die Tschechische Republik beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eingereicht. Tschechische Republik auffordert wird, ihre Bürger nicht mehr als Deutsche zu bezeichnen. Der EGMR hat den Eingang bestätigt.

"Liechtensteiner Bürgerinnen und Bürgern werden in der Tschechischen Republik erneut ihre Eigentumsrechte verweigert - auf der Grundlage der Präsidialdekrete von 1945, die sie unzulässigerweise als Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit einstufen. Das stellt eine offensichtliche Mi´ssachtung der Souveränität Liechtensteins dar", sagte das Aussenministerium des Fürstentums.

Die Präsidialdekrete von 1945 - auch als Benes-Dekrete bekannt, benannt nach dem Präsidenten Edvard Benes (1884-1948) - wurden in der damaligen Tschechoslowakei während des Zweiten Weltkriegs erlassen und nach dem Krieg durchgesetzt. Sie führten zur entschädigungslosen Beschlagnahme von Eigentum von ethnischen Deutschen und Ungarn sowie von Verrätern und Kollaborateuren. Eine Restitution für Deutsche ist nach den Benes-Dekrete bis heute nicht möglich.
Entschädigungsstreit auf Grundlage der Benes-Dekrete von 1945

Hintergrund ist ein Urteil des tschechischen Verfassungsgerichts vom Februar, das die Enteignung des Fürstenhauses Liechtenstein auf der Grundlage der Benes-Dekrete für rechtens erklärt hatte. Rund 50.000 Hektar Land und eine Burg, die vor dem Krieg der königlichen Familie des Fürstentums gehörten, seien nach dem Urteil rechtmäßig beschlagnahmt worden.

Hier gehts ausführlich weiter: https://de.euronews.com/2020/08/21/staa ... nhYDurrkyQ

Gruß Volker
Volker Zottmann
 


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