Aber, für diese gilt in Niedersachsen eine skurrile Ausnahmeregel!
In Niedersachsen etwa heißt es in der entsprechenden Verordnung: "Der Verzehr von Speisen und Getränken bleibt innerhalb eines Umkreises von 50 Metern zu den Restaurationsbetrieben untersagt."
Da Eiscreme jedoch besonders schnell schmilzt, hat die niedersächsische Regierung auf ihrer Homepage eine kleine Ausnahmeregel ausformuliert. In einer Liste von häufig gestellten Fragen steht dort, ob der genannte Abstand von 50 Metern auch für Eisdielen gelte. Die Antwort kommt im besten Amtsdeutsch daher:
Bei der Anwendung der Verordnung darf insofern pragmatisch vorgegangen werden, als durch erstes rasches Lecken an einer Eiskugel während des zügigen Sichentfernens von der Eisdiele ein Heruntertropfen des Eises auf Kleidung oder Fußboden verhindert werden darf. Für den Verzehr des Resteises gilt jedoch der Abstand von 50 Metern.
AZ
P.S. Geile Überschrift, oder? Extra für Edelknabe.