BGH erklärt Suche der „Bild“-Zeitung nach „G20-Verbrechern“ für zulässig
Nach den Ausschreitungen beim Hamburger G-20-Gipfel hatte die „Bild“-Zeitung mit Fotos einzelner Beteiligter nach „G20-Verbrechern“ gesucht.
Eine der Abgebildeten klagte dagegen.
Nach ersten Erfolgen unterlag sie nun vor dem Bundesgerichtshof.
Die „Bild“-Zeitung durfte nach den schweren Ausschreitungen beim Hamburger G-20-Gipfel 2017 mit Fotos von „G20-Verbrechern“ nach Zeugen der Vorfälle suchen. Eine abgebildete Frau unterlag mit ihrer Unterlassungsklage in letzter Instanz beim Karlsruher Bundesgerichtshof (BGH). Aus dem Text werde deutlich, dass die Polizei bei der Aufklärung auf Unterstützung angewiesen sei, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil von Ende September. Dazu leisteten die Fotografien einen „kontextgerechten Beitrag, indem sie das thematisierte Geschehen zusätzlich und zudem sehr authentisch veranschaulichen“. (Az. VI ZR 449/19)
https://www.welt.de/regionales/hamburg/ ... essig.html







