Der angeblich 39-jährige A. kam 1989 mit seinen Eltern aus dem Libanon ins Land. Sein Asylantrag wurde 1992 abgelehnt. Aufgrund fehlender Reisepässe konnte die Familie nicht abgeschoben werden. Bereits als Jugendlicher fiel A. unter anderem durch räuberische Erpressung, Diebstahl und Körperverletzung auf. Inzwischen sind im Bundeszentralregister 22 Eintragungen vermerkt.
A. soll dem Bericht zufolge enge Kontakte in die Berliner Gangsta-Rap-Szene pflegen. Erst im September wurde ein Urteil gegen A. rechtskräftig. Das Amtsgericht Berlin hatte ihn Ende Januar 2020 wegen gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.
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