Messerangriff im Hbf. Halle

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Messerangriff im Hbf. Halle

Beitragvon Interessierter » 11. August 2020, 10:25

Deutscher (35) greift Afrikaner (49) mit Messer an

Erneut fremdenfeindliche Attacke in Halle (Sachsen-Anhalt). Zehn Monate nachdem Neonazi Stefan Balliet (28) versuchte, ein Blutbad in der Synagoge anzurichten und zwei Menschen erschoss, ging ein Deutscher (35) am Hauptbahnhof mit dem Messer auf einen Kongolesen (49) los.

Montag, 22.55 Uhr, vorm Bahnhof. Der 35 Jahre alte Glatzkopf, der nach BILD-Informationen eine Bomberjacke trug, zückt ein großes Küchenmesser. Er stürmt auf scheinbar wahllos auf einen Afrikaner zu.

„Der 49-Jährige aus dem Kongo konnte in den Bahnhof flüchten“, so ein Polizeisprecher am Dienstag.

Der Angreifer stürmt hinterher. Zum Glück ist gerade eine Streife der Bundespolizei unterwegs. Die Beamten bieten dem Afrikaner Schutz. Doch der Deutsche will sich nicht stoppen lassen. Er leistet massive Gegenwehr. Nach BILD-Informationen kann er erst überwältigt werden, als die Polizisten mit dem Einsatz von Schusswaffen drohen.

Der mutmaßlich rassistische Angreifer wird überwältigt, muss pusten. Der Polizeisprecher: „Der Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,5 Promille.“

Unfassbar: Nachdem eine Anzeige geschrieben war, durfte der mutmaßliche Ausländerfeind heimgehen. Immerhin wurde ihm die Waffe, sein Küchenmesser, abgenommen.

https://www.bild.de/regional/sachsen-an ... .bild.html
Interessierter
 

Re: Messerangriff im Hbf. Halle

Beitragvon Volker Zottmann » 11. August 2020, 11:19

Wer ist dann schuld, wenn der besoffene Rassist heute oder morgen einen Menschen tatsächlich umbringt?
Was muss eigentlich noch Entsetzliches passieren, bevor solche Täter eingeschlossen werden?

Gruß Volker
Volker Zottmann
 

Re: Messerangriff im Hbf. Halle

Beitragvon steffen52 » 11. August 2020, 14:32

Volker Zottmann hat geschrieben:Wer ist dann schuld, wenn der besoffene Rassist heute oder morgen einen Menschen tatsächlich umbringt?
Was muss eigentlich noch Entsetzliches passieren, bevor solche Täter eingeschlossen werden?

Gruß Volker

Ja Volker, so ist nun mal unsere lasche Justiz, siehe den kriminellen Zugereisten der ein Mädchen vergewaltigt hatte, wurde nicht hinter Gitter gesperrt und deshalb konnte er noch ein zweites Mädchen vergewaltigen. [wut]
Da kann ich nur Deinen Satz wiederholen, was muss eigentlich noch Entsetzliches passieren, bevor solche Täter eingeschlossen und abgeschoben werden? [frown]
Gruß steffen52
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Re: Messerangriff im Hbf. Halle

Beitragvon augenzeuge » 11. August 2020, 14:37

steffen52 hat geschrieben:
Volker Zottmann hat geschrieben:Wer ist dann schuld, wenn der besoffene Rassist heute oder morgen einen Menschen tatsächlich umbringt?
Was muss eigentlich noch Entsetzliches passieren, bevor solche Täter eingeschlossen werden?

Gruß Volker

Ja Volker, so ist nun mal unsere lasche Justiz, siehe den kriminellen Zugereisten der ein Mädchen vergewaltigt hatte, wurde nicht hinter Gitter gesperrt und deshalb konnte er noch ein zweites Mädchen vergewaltigen. [wut]
Da kann ich nur Deinen Satz wiederholen, was muss eigentlich noch Entsetzliches passieren, bevor solche Täter eingeschlossen und abgeschoben werden? [frown]
Gruß steffen52


Steffen52, hier geht es um einen ganz anderen Fall. Hast du das begriffen? Ist da der Angegriffene schuld?

Und dein Vorwurf zur Justiz wurde bereits erklärt. Auch diese Erklärung hast du nicht begriffen. Eigentlich hast du vom juristischen "Tuten und Blasen" keine Ahnung, aber glaubst alles besser zu wissen. [muede]

AZ
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Re: Messerangriff im Hbf. Halle

Beitragvon Volker Zottmann » 11. August 2020, 14:37

Gut wäre, wenn solche Täter zuerst den Staatsanwalt vergewaltigen.

Gruß Volker
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Re: Messerangriff im Hbf. Halle

Beitragvon Volker Zottmann » 11. August 2020, 14:40

augenzeuge hat geschrieben:
Steffen52, hier geht es um einen ganz anderen Fall. Hast du das begriffen? Ist da der Angegriffene schuld?
AZ

Nein AZ, worauf Steffen abzielt stimmt schon! Den Fall hatten wir auch gerade. Da durfte der Vergewaltiger auch erst nach Hause, weil angeblich keine Wiederholungsgefahr bestand und keine Fluchtgedanken. U-Haft gab es erst nach zweiter Vergewaltigung. Die zweite hat eindeutig die Staatsanwaltschaft mit ihrer laschen Beurteilung verbockt. Steffen ist da ganz auf Linie!

Gruß Volker
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Re: Messerangriff im Hbf. Halle

Beitragvon augenzeuge » 11. August 2020, 14:47

Volker Zottmann hat geschrieben:
augenzeuge hat geschrieben:
Steffen52, hier geht es um einen ganz anderen Fall. Hast du das begriffen? Ist da der Angegriffene schuld?
AZ

Nein AZ, worauf Steffen abzielt stimmt schon! Den Fall hatten wir auch gerade. Da durfte der Vergewaltiger auch erst nach Hause, weil angeblich keine Wiederholungsgefahr bestand und keine Fluchtgedanken. U-Haft gab es erst nach zweiter Vergewaltigung. Die zweite hat eindeutig die Staatsanwaltschaft mit ihrer laschen Beurteilung verbockt. Steffen ist da ganz auf Linie!

Gruß Volker


Nein, da seid ihr beide im falschen Denkmuster. Es gibt nun mal sehr klare Gründe, die für eine U-Haft bestehen müssen. Und diese müssen begründet werden.
Wenn nun der Fall besteht, dass eine erste Straftat stattgefunden hatte, eine Wohnung und Arbeit vorhanden ist, woher soll ein Staatsanwalt denn sicher sein, dass er sich in seiner Entscheidung nicht irrt.
Das kann immer passieren. und wenn er sich darüber hinweggesetzt hätte, weil er wie Steffen52 denkt, nur mal angenommen, ich weiß, dass dies nicht geht.... [flash] ...dann holt ihn der Anwalt wieder raus. Das sind klare Gesetze. Die Justiz kann da gar nichts tun.

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Re: Messerangriff im Hbf. Halle

Beitragvon Volker Zottmann » 11. August 2020, 16:42

Genau das meinen wir beiden!
Da ist der Fehler im System. Erwischte Vergewaltiger kann man einfach nicht wieder laufen lassen. Zur Sicherheit für die Bevölkerung ist es wohl besser, solch Dreckschwein schon beim ersten Versuch einzuknasten und nicht zu warten, bis die zweite Frau vergewaltigt auf der Straße liegt.
Ich würde noch radikaler mit solchen Menschen umgehen, nur geht es da leider auch nicht nach mir und meinem Mitgefühl zu den Opfern.

Gruß Volker
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Re: Messerangriff im Hbf. Halle

Beitragvon steffen52 » 11. August 2020, 17:17

Volker Zottmann hat geschrieben:Genau das meinen wir beiden!
Da ist der Fehler im System. Erwischte Vergewaltiger kann man einfach nicht wieder laufen lassen. Zur Sicherheit für die Bevölkerung ist es wohl besser, solch Dreckschwein schon beim ersten Versuch einzuknasten und nicht zu warten, bis die zweite Frau vergewaltigt auf der Straße liegt.
Ich würde noch radikaler mit solchen Menschen umgehen, nur geht es da leider auch nicht nach mir und meinem Mitgefühl zu den Opfern.

Gruß Volker

So ist es, Volker! Das der AZ recht hat in Beziehung Gesetze und Anwälte, das ist schon klar. Aber da es leider so ist da sagt sicvh jeder normal denkende Mensch hier zu Lande, da muss was geändert werden. Das sind die Fakten welche den
Bürger an diesem Rechtsstaat immer mehr zweifeln lässt. Du verstehen, Jörg(AZ)? [denken]
Gruß steffen52
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Re: Messerangriff im Hbf. Halle

Beitragvon Edelknabe » 11. August 2020, 17:32

Was soll denn der Jörg verstehen Steffen? Erst wenn ein naher Angehöriger vom Jörg körperlich betroffen wird....würde, dann versteht uns Jörg, vorher eher nicht.

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Re: Messerangriff im Hbf. Halle

Beitragvon augenzeuge » 11. August 2020, 18:55

Ich verstehe schon,was ihr wollt.
Denkt doch mal weiter. Wie lange soll der im Knast bleiben?
Und was dann?
Gibt es Unterschiede einer Vergewaltigung?

Ich denke, ihr betrachtet das zu kurzsichtig.

AZ
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Re: Messerangriff im Hbf. Halle

Beitragvon Zicke » 11. August 2020, 18:59

Er leistet massive Gegenwehr. Nach BILD-Informationen kann er erst überwältigt werden, als die Polizisten mit dem Einsatz von Schusswaffen drohen.


Der mutmaßlich rassistische Angreifer konnte im Bahnhof festgenommen werden, leistete dabei keinerlei Widerstand.
In einem ersten Artikel hieß es, dass der Messer-Angreifer sich bei seiner Festnahme gewehrt und die Polizei die Anwendung von Schusswaffen angedroht habe.
Das wurde geändert.
Menschen, die keinen Arsch in der Hose haben, müssen nicht zwangsläufig schlank sein.

Meine Rechtschreibfehler könnt Ihr Samstags ab 17 Uhr bei Rewe gegen eine lecker Senfgurke tauschen.
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Re: Messerangriff im Hbf. Halle

Beitragvon pentium » 11. August 2020, 19:02

Voraussetzungen für U-Haft

Gegenüber dem Beschuldigten muss zunächst dringender Tatverdacht vorliegen. Dringender Tatverdacht liegt vor, wenn aufgrund des gegenwärtig ermittelten Sachverhalts eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte als Täter oder Teilnehmer einer Straftat verurteilt wird.

Zweite Voraussetzung ist ein Haftgrund, der bei einer Vorführung durch den Richter (Ermittlungsrichter) anhand „bestimmter Tatsachen“ (§ 112 Abs. 2 StPO) geprüft wird. Häufigster angenommener Haftgrund ist dabei die Fluchtgefahr. Es ist nicht notwendig, dass der Beschuldigte sich bereits versteckt hält oder flüchtig ist. Auch wenn die mögliche Strafe bereits einen Anreiz für die Flucht gibt und keine familiären oder persönlichen Bindungen existieren, kann von einer Fluchtgefahr gesprochen werden. Das Nichtvorhandensein eines festen Wohnsitzes als Fluchtgrund anzugeben ist unstatthaft, da es sich um eine formelhafte Wendung handelt. Die Haftgründe sind stattdessen ausführlich darzulegen. Gleichwohl kommt es in der Praxis zu teilweise gravierenden Benachteiligungen von Personen ohne festen Wohnsitz, insbesondere bei Jugendlichen.

Ein anderer Haftgrund ist die Verdunkelungsgefahr. Der Beschuldigte soll davon abgehalten werden, Beweismittel zu vernichten oder zu verändern, aber auch Zeugen zu beeinflussen. Sind Beweise bereits ausreichend gesichert und die Zeugen richterlich vernommen, besteht keine Verdunkelungsgefahr. Die Verdunkelungshandlung muss sich auf die Tat/en beziehen, die im Haftbefehl aufgeführt ist/sind.

Im Bereich der Schwerkriminalität (u. a. Bildung terroristischer Vereinigungen, Mord, Totschlag) gelten geringere Anforderungen bezüglich der Darlegung eines Haftgrundes. Nach der Formulierung des § 112 Abs. 3 StPO ist ausdrücklich kein Haftgrund erforderlich. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verstößt diese Regelung aber gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz;[1] bei verfassungskonformer Auslegung bedeutet die Erleichterung daher lediglich, dass der Richter bei der Prüfung des Haftgrundes bereits einen begründeten Verdacht als ausreichend erachten darf.

Die Wiederholungsgefahr als vierte Alternative dient nicht mehr der Sicherstellung des Verfahrens. Sie stellt eigentlich eine präventive Maßnahme dar, insbesondere bei Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und bei Serienstraftaten mittlerer und schwerer Kriminalität. Die Wiederholungsgefahr als Haftgrund ist nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verfassungsrechtlich unbedenklich.[2] Dieser Haftgrund gilt allerdings nur subsidiär, nämlich dann, wenn der Beschuldigte sich in Freiheit befindet, weil entweder kein Haftgrund nach § 112 Abs. 2 StPO vorliegt oder aber der Haftbefehl nach § 116 StPO außer Vollzug gesetzt worden ist und der Beschuldigte somit die Möglichkeit hat, die Straftat fortzusetzen.

Abschließend muss die Untersuchungshaft auch verhältnismäßig sein. Die Untersuchungshaft darf also beispielsweise nicht die Dauer der zu erwartenden Strafe übersteigen (§ 112 Abs. 1 Satz 2 StPO). Bei Bagatelldelikten ist die Untersuchungshaft nur eingeschränkt zulässig (§ 113 StPO). Wenn durch andere Maßnahmen (zum Beispiel regelmäßige Meldepflicht bei der Polizei; Sicherheitsleistung, also „Kaution“) der Zweck der Untersuchungshaft ebenfalls erreicht wird, ist die Untersuchungshaft nach § 116 StPO entbehrlich, beziehungsweise es wird zwar die Untersuchungshaft angeordnet, dies jedoch gegen entsprechende Auflagen außer Vollzug gesetzt.

Eine besondere Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsprinzips ist der Beschleunigungsgrundsatz in Haftsachen. Es sind der Freiheitsanspruch des Beschuldigten und der staatliche Strafverfolgungsanspruch gegeneinander abzuwägen.[3] Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nehmen mit der Dauer der Untersuchungshaft die Anforderungen an die staatlichen Organe zu, die Arbeit in einer Haftsache (besonders) zügig vorzunehmen.[3] Zur verfassungsrechtlichen Rechtfertigung einer ohnehin schon lang andauernden Untersuchungshaft reicht dabei nicht ein Verweis auf die Schwere der Tat und die Höhe der Strafe, die wegen der Tat zu erwarten ist, wenn es zu erheblichen, vermeidbaren und dem Staat zuzurechnenden Verfahrensverzögerungen gekommen ist.[3]

quelle: Wiki
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Re: Messerangriff im Hbf. Halle

Beitragvon steffen52 » 11. August 2020, 19:17

augenzeuge hat geschrieben:Ich verstehe schon,was ihr wollt.
Denkt doch mal weiter. Wie lange soll der im Knast bleiben?
Und was dann?
Gibt es Unterschiede einer Vergewaltigung?

Ich denke, ihr betrachtet das zu kurzsichtig.

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Du natürlich mit einer Sicht, die nur einen Teil helfen, die der Verbrecher egal ob Einheimische oder Zugereiste!!!! [frown]
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Re: Messerangriff im Hbf. Halle

Beitragvon Ari@D187 » 11. August 2020, 19:18

steffen52 hat geschrieben:
Volker Zottmann hat geschrieben:Wer ist dann schuld, wenn der besoffene Rassist heute oder morgen einen Menschen tatsächlich umbringt?
Was muss eigentlich noch Entsetzliches passieren, bevor solche Täter eingeschlossen werden?

Gruß Volker

Ja Volker, so ist nun mal unsere lasche Justiz, siehe den kriminellen Zugereisten der ein Mädchen vergewaltigt hatte, wurde nicht hinter Gitter gesperrt und deshalb konnte er noch ein zweites Mädchen vergewaltigen. [wut]
[...]

In dem Fall, wenn überhaupt vergleichbar, dann "versuchte Vergewaltigung". Offenbar wurde ja niemand verletzt. Leider findet sich in den anderen Medien noch nichts zu dem Fall.

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Re: Messerangriff im Hbf. Halle

Beitragvon pentium » 11. August 2020, 19:38

Mal eine blöde Frage, in welche Kategorien unterteilen Rechtswissenschaftler eigentlich Straftaten?

Da gibt es sicher die klassischen "Beziehungstaten" im familiären Umfeld. Dann folgen sicher eine Menge Taten, die der persönlichen Bereicherung dienen, Diebstahl, Betrug, Raub... aber selbst hier dürfte die Grenze zu politisch motivierten Taten schon verschwimmen, wenn jemand als überzeugter Kommunist eine Bank überfällt die er dem kapitalistischen System zuordnet.

Worauf ich hinaus möchte ist die Frage: Wie unterscheiden sich politisch motivierte Straftaten von "normalen" Straftaten?
Wenn ein Skinhead seine muslimische Freundin verprügelt, ist das dann eine Beziehungstat, oder rechte Gewalt?

Das ist eigentlich die Frage, die ich mir bei vielen "politisch motivierten Straftaten" stelle. Wenn Linksautonome ein teures Auto anzünden, ist das eine politische Tat. Wenn eine rachsüchtige Ex-Frau ein teures Auto anzündet, ist es eine Beziehungstat. Was wenn die rachsüchtige Ex-Frau aber in der linksautonomen Szene zuhause ist?

Wenn Kinder Genitalien auf eine Bushaltestelle malen, dann ist es eine Schmiererei. Wenn sie ein Hakenkreuz malen, ist es eine rechte Straftat, und es kommt in die Zeitung. Wie viele Kinder malen jetzt nur deswegen ein Hakenkreuz statt eines Penis, weil es mehr Aufmerksamkeit bringt?

Ich habe halt einfach ein gewisses Problem damit, wie schnell unsere Medien irgendwelche Straftaten als politisch motiviert klassifizieren, ohne die Hintergründe abzuwarten. Ich denke die Grenzen sind fließend, und dem wird man oft nicht gerecht....
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Re: Messerangriff im Hbf. Halle

Beitragvon augenzeuge » 11. August 2020, 21:04

steffen52 hat geschrieben:
augenzeuge hat geschrieben:Ich verstehe schon,was ihr wollt.
Denkt doch mal weiter. Wie lange soll der im Knast bleiben?
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Du natürlich mit einer Sicht, die nur einen Teil helfen, die der Verbrecher egal ob Einheimische oder Zugereiste!!!! [frown]
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Du erwartest doch auf dieses falsche Kauderwelsch nicht noch eine Antwort?

Was schreibt Ari?
In dem Fall, wenn überhaupt vergleichbar, dann "versuchte Vergewaltigung". Offenbar wurde ja niemand verletzt.


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