Edelknabe hat geschrieben:Wer bekommt jetzt gleich nochmal den großen Waffenschein? Ich erinnere mich dazu eines Freundes aus alter Unternehmerzeit. Dessen Waffenschrank voll mit ...na mindestens waren das wohl 3 Großkaliber.Wir waren mal schießen mit die Ballermänner. Oh waren die laut.Hatte der jetzt was besonders.....weil komisch, mehr wie meine Wenigkeit war Freund auch nur nicht?
Rainer Maria
Du würdest ihn niemals bekommen. Außerdem reicht er nicht aus.
Was bedeutet “großer Waffenschein”?
Ein großer Waffenschein berechtigt gemäß Waffengesetz zum Führen von erlaubnispflichtigen Schusswaffen in der Öffentlichkeit.
Berechtigt der große Waffenschein zum Besitz von erlaubnispflichtigen Waffen?
Nein. Für den Besitz von erlaubnispflichtigen Waffen muss eine Waffenbesitzkarte beantragt werden.
AZ